Drucksache - DS/0044/V  

 
 
Betreff: EA 002 - Weitere bauliche Verdichtung des Samariterviertels Friedrichshain durch BV 2-44VE
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
11.01.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Teilt das Bezirksamt die Einschätzung, dass sich der Bezirk jedweder zukünftigen baulichen Entwicklungsmöglichkeit in diesem Wohnviertel beraubt, sollten die Fläche Rigaer Straße 71-73A wie geplant und darüber hinaus die gegenüberliegende Fläche bebaut werden, sei es, dass derzeit oder in Zukunft hier Schulen, Kitas, Sportmöglichkeiten, Jugendfreizeiteinrichtungen oder auch Grünflächen dringender gebraucht werden?

 

  1. Teilt das Bezirksamt die Einschätzung, dass das berechtigte Anwohnerinteresse an einer Begrenzung der weiteren baulichen Verdichtung, der Erhöhung eines katastrophal geringen öffentlichen Grünflächenanteils und der Verbesserung der ebenso katastrophalen Luftqualität im Wohngebiet zumindest gleich bewertet werden sollte mit dem Gesamtberliner Interesse der Schaffung von Wohnraum?

 

  1. Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit, das laufende, in der Anwohnerschaft stark kritisierte Bebauungsplanverfahren zu stoppen und statt dessen ein gemeinsames, ergebnisoffenes Bebauungsplanverfahren für beide Flächen zu veranlassen, welches auch die Möglichkeit der Schaffung einer gemeinsamen öffentlichen Grünfläche, ggf. mit einer behutsamen, denkmalgerechten, funktionsoffenen, u. U. temporären Randbebauung offenlässt?

 

 

*Erläuterungen zur Einwohner*innenanfrage:

 

Derzeit läuft das Bebauungsplanverfahren 2-44VE für die Grundstücke Rigaer Straße 71-73A im Norden Friedrichshains, dem sog. Samariterviertel. Hierbei handelt es sich um eines der am meisten baulich verdichteten Gründerzeitviertel Berlins mit einer hohen Schadstoffbelastung durch die angrenzende Frankfurter Allee.
Das Samariterviertel war in den 1990er Jahren Sanierungsgebiet, das damalige Ziel der Schaffung eines lebenswerten Kiezes mit erträglicher baulicher Verdichtung und einem erträglichen, wenn auch geringen Grünflächenanteil unter Einsatz umfangreicher öffentlicher Förderungsmittel wurde und wird allein durch die Vielzahl an Neubauten der letzten Jahre und insbesondere das geplante Bauvorhaben 2-44VE völlig konterkariert.
Der Beginn der Planungen für das Grundstück liegt inzwischen mehrere Jahre zurück, unter den damaligen Prämissen wurde überwiegend eine intensive Wohnbebauung des ehemals gewerblichen Geländes mit einem - inzwischen teilweise wieder ausgehebelten - Denkmalschutz favorisiert.
Innerhalb der Planungszeit sind alle bis dahin noch freien Bauflächen im Samariterviertel bebaut worden, lediglich die gegenüberliegende Fläche steht noch zur Bebauung aus.

 

 

Beantwortung: BzStR Herr Schmidt

 

Vielen Dank für diese Fragen. Wie Sie wissen, bin ich noch nicht so lange Bezirksstadtrat und ich habe jetzt natürlich einen ausführlichen Sachstandsbericht von der Verwaltung vorliegen. Ich kann Ihnen den auch vorlesen, wenn Sie möchten. Ich würde allerdings lieber…, also mit dem ganzen Thema warten, bis ich mir wirklich eine Meinung gebildet habe, bis ich eine politische Bewertung vorgenommen habe. Das steht noch aus. Ich werde grundsätzlich diese, sagen wir mal die Fälle, die mit besonderem Bürgerinteresse versehen sind, nicht bewerten, bevor ich nicht mit den Initiativen persönlich gesprochen habe. Ich hoffe, das ist in Ihrem Sinne. Insofern wäre jetzt die Frage: Soll ich das vorlesen?

Was ich sagen kann, ist, die Vereinbarungen, die mit der EB-Group getroffen worden sind, dass die eingehalten werden. Ja, dafür setzt sich der Bezirk natürlich in jedem Fall weiter ein und das läuft gerade noch nicht so gut anscheinend. Jetzt wäre aber die Frage tatsächlich, ich weiß nicht, ob so was eigentlich zulässig ist, dass man die BVV oder jetzt den Fragensteller fragt, ob er etwas hören möchte oder nicht.

 

Herr Domann: Ich möchte Ihre Zeit nicht überbeanspruchen, aber wenn Sie kurz eine Rückmeldung haben zu den Fragen?

 

Herr Schmidt: Ja, das kann ich leider nicht. Das geht nicht. Ich habe wirklich eine …, das ist sehr komplex, das wissen Sie selber und ich habe jetzt einen Sachstandsbericht, der bestimmt nicht, wenn ich ihn vorlese, sehr viel länger ist als das, was mein Vorredner gerade gemacht hat, aber es ist nicht …, ich werde jetzt nicht bestimmte Sätze da rausziehen und ja. Ich lese mal vor, ja.

 

Herr Domann: Ein Wort vielleicht noch dazu: Es steht ja die Entscheidung über dieses Bebauungsplanverfahren an, was durch die BVV erfolgen wird und wir würden einfach darum bitten, dass diese Einwendungen, Fragen, Anregungen Berücksichtigung finden bei der Entscheidung über das jetzt laufende Bebauungsplanverfahren.

 

zu Frage 1: Die Grundstücke Rigaer Straße 71, 73a liegen im ehemaligen Sanierungsgebiet Samariterviertel.  Das Neuordnungskonzept für das Sanierungsgebiet wies für diesen Standort keine Kita, keine Schule und keine Grünfläche aus. Zur Umsetzung des Sanierungsziels, welches zum damaligen Zeitpunkt der Neubau eines Gewerbehofs mit Integration einer Jugendfreizeitstätte für diesen Standort war, wurde das Bebauungsplanverfahren V-7/78 am 29.09.1998 eingeleitet.

Alle als Sanierungsziel ausgewiesenen Spielplätze und Infrastrukturerweiterungs­standorte wurden über Bebauungsplanverfahren gesichert und mit Sanierungsmitteln finanziert. Einige Bebauungsplanverfahren zur Sicherung der Infrastruktur wurden wieder eingestellt, da die Bedarfe nicht nachgewiesen werden konnten.

Die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet haben über Ausgleichsbeträge die soziale Infrastruktur mitfinanziert, so auch die Eigentümer der Grundstücke Rigaer Straße 71 bis 73a.

Im letzten überarbeiteten Neuordnungskonzept für das Sanierungsgebiet, Stand 07.03.2006, wurden die Grundstücke Rigaer Straße 71, 73a als Grundstücke Gebäude mit Klärungsbedarf ausgewiesen. Zur Umsetzung des Gewerbehofneubaus hatte sich bis dato kein Investor finden lassen. Potenzielle Investoren wollten den Standort zu einem Wohnungsbaustandort entwickeln. In Abstimmung mit dem Bezirksbürgermeister Dr. Schulz und der Sama-riga GmbH & Co. KG sowie Nutzern wurde im Rahmen mehrerer Workshops vor Ort nach Kompromisslösungen gesucht.

Am 30.05.2013 wurde ein Vorschlag, welcher einen Teilbereich Wohnen und einen separaten Teilbereich kleinerer Gewerbehof vorsah, der Anwohnerschaft vor Ort vorgestellt. Der Investor stellte daraufhin am 13.11.2013 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 244VE mit dem konkreten Vorhaben wurde am 16.09.2014 vom Bezirksamt beschlossen und am 24.09.2014 von der BVV zur Kenntnis genommen.

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung hatten alle Interessierten in der Zeit vom 02.02.2015 bis 16.02.2015 die Möglichkeit, sich zu den Planungen zu äern. Parallel fand am 11.02.2015 eine Bürgerveranstaltung vor Ort statt. Es wurden Protokolle geführt, zusätzlich wurden sechs Stellungnahmen über ein Onlineformular abgegeben. Die Auswertung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die Auswertung der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde am 12.07.2016 durch das Bezirksamt beschlossen und am 27.07.2016 von der BVV zur Kenntnis genommen. Das war zur Frage 1.

 

zu Frage 2: Eine Nichtausschöpfung der gegebenen städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten steht nicht im Einklang mit der Baugesetzbuchnovelle von 2013. Hier wurde die Innenentwicklung weiter gestärkt, indem durch den neu eingeführten Satz 3 die städtebauliche Entwicklung nunmehr vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll. Gemäß § 1 Abs. 3 und Abs. 4 Baugesetzbuch sind Bebauungspläne aufzustellen, soweit und sobald es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Sie sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.

r das Plangebiet gelten die Grundsätze aus § 5 Abs. 1 bis 4 des Landesentwicklungsprogamms 2007 - vorrangige Siedlungsentwicklung innerhalb raumordnerisch festgelegter Siedlungsbereiche, vorrangig von Innen- und Außenentwicklung, Erhaltung und Umgestaltung des baulichen Bestands sowie Priorität der Reaktivierung von Siedlungsbrachflächen, Entwicklung verkehrssparender Siedlungsstrukturen, Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels und Sicherung der verbrauchernahen Grundversorgung.

Ferner gelten die Grundsätze des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg, Grundsatz 4 (1) Siedlungsentwicklung vorrangig unter Nutzung bisheriger nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotenziale und vorhandener Infrastruktur innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete, räumliche Zuordnung und ausgewogene Entwicklung der Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Erholung.

Ziel IV Pkt. 5 Abs. 1 Nr. 2 - Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen in der Festlegungskarte 1 des belegten Gestaltungsraum Siedlung. Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 2-44 VE liegt nach der Feststellungskarte 1 des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg innerhalb des Gestaltungsraums Siedlung, in dem die Kommunen große Spielräume zur Binnendifferenzierung haben und die Entwicklung von Wohnsiedlungen ohne quantitative Beschränkung möglich ist.

Das städtebauliche Leitbild hat sich weg von der autogerechten Stadt und hin zu einer Stadt der kurzen Wege entwickelt, die der Innenentwicklung durch Verdichtung den Vorrang einräumt. Die Umsetzung dieses Nachverdichtungsziels wird durch die Änderung der … jetzt habe ich die Abkürzung noch nicht drauf, BNN, hier die Reduzierung der Abstandsflächen 1 A auf 0,4 A möglich.

r die Versorgung der Bevölkerung mit Freiflächen werden in Berlin folgende Richtwerte angestrebt - ich erspare Ihnen jetzt die Richtwerte, das ist eine Tabelle. Die genannten Werte sind Richtwerte zur Bemessung, diese können aber in der gesamten Berliner Innenstadt nicht erreicht werden. Es wird die bestmögliche Versorgung mit wohnungsnahen Grünflächen angestrebt. Hierzu hat das Bezirksamt mit den Landschaftsplänen usw. rechtliche Voraussetzungen geschaffen, grundstücks- und vorhabenbezogen die Erreichung eines bestimmten Biotopflächenfaktors zu gewährleisten, was auch zu einer besseren Aufenthaltsqualität in den Wohnhöfen führt.

r die Sicherung von öffentlichen Grünanlagen und öffentlichen Kinderspielplätzen wurden in den ehemaligen Sanierungsgebieten Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Insofern ist auch in diesem Punkt davon auszugehen, dass das Projekt in der vorliegenden Form den Interessen des Bezirksamts sowie der BVV entspricht. Dieser Satz, den würde ich auch noch meiner Bewertung unterziehen wollen.

 

zu Frage 3:

Das ist kurz jetzt, wir sind gleich fertig. Das Verfahren steht kurz vor dem Abschluss. Die Mittel für den Erwerb des Grundstücks und die vollen Kosten stehen nicht zur Verfügung. 2012 wurde für diesen Standort der Neubau von Wohn- und Geschäftshäusern über einen Bauvorbescheidsantrag abgefragt. Das Vorhaben wurde durch den Bezirk zunächst zurückgestellt und später eine Veränderungssperre erlassen. Der Antragsteller ging in Widerspruch. Durch die zuständige Widerspruchsbehörde, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt damals, wurde der Widerspruch aber teilweise stattgegeben, so dass bereits Baurecht besteht.

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: