Drucksache - DS/0013/V  

 
 
Betreff: Vorkaufsrecht Wrangelstraße 21
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:1. Jösting, Katja
2. Nöll, Oliver
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.11.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) - keine Gästeplätze! - Übertragung im Livestream -      
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Beratung ff
02.09.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
01.10.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0013/V  
Anlage zur VzK DS/0013/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit der GEWOBAG unverzüglich in das Vorkaufsrecht für die Wrangelstraße 21 einzutreten.

 

Sollte sich die Rechtauffassung durchsetzen, dass ein Preis oberhalb des Verkehrswertes zu zahlen sei, wird das Bezirksamt aufgefordert, die entsprechende Differenz bis zu maximal 1,3 Mio. Euro zu finanzieren.

 

In diesem Fall soll das Bezirksamt gegenüber dem künftigen Senat die entsprechende Summe zurückverlangen bzw. eine Basiskorrektur verhandeln.

 

Begründung:

Aufgrund des Ablaufs der Frist ist kein anderes Vorgehen möglich, um das politisch gewollte Vorkaufsrecht wahrzunehmen.

 

 

BVV 28.11.2016

ÄA SPD von Antragstellern übernommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit der GEWOBAG unverzüglich in das Vorkaufsrecht für die Wrangelstraße 21 zum Verkehrswert einzutreten.

 

Sollte sich die Rechtauffassung durchsetzen, dass ein Preis oberhalb des Verkehrswertes zu zahlen sei, wird das Bezirksamt aufgefordert, die entsprechende Differenz bis zu maximal 1,3 Mio. Euro zu finanzieren.

 

In diesem Fall soll das Bezirksamt gegenüber dem künftigen Senat die entsprechende Summe zurückverlangen bzw. eine Basiskorrektur verhandeln.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.08.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

 

 

StadtBW 02.09.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 01.10.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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