Drucksache - DS/0003/V  

 
 
Betreff: Geschäftsordnungsausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/DIE LINKE/SPDVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.10.2016 
Konstituierende öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg gegenstandslos     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.11.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 9 BezVG bildet die Bezirksverordnetenversammlung einen Geschäftsordnungsausschuss, als nicht ständigen Ausschuss.

 

Der Ausschuss besteht aus 12 stimmberechtigten Bezirksverordneten. Jede Fraktion und Gruppe erhält ein Grundmandat; die verbleibenden Sitze werden nach Hare-Niemeyer verteilt. Die Sitzungsleitung hat die Vorsteher*in. Sie wird vertreten durch ihre Stellvertreter*in.

 

Ist die Vorsteher*in und/oder ihre Stellvertreter*in nicht als stimmberechtigtes Mitglied einer Fraktion oder Gruppe benannt, leitet sie die Sitzung ohne Stimmrecht.

 

 

BVV 28.11.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Gemäß § 9 BezVG bildet die Bezirksverordnetenversammlung einen Geschäftsordnungsausschuss, als nicht ständigen Ausschuss bis zur abschließenden Bildung aller Ausschüsse.

 

Der Ausschuss besteht aus 12 stimmberechtigten Bezirksverordneten. Jede Fraktion und Gruppe erhält ein Grundmandat; die verbleibenden Sitze werden nach Hare-Niemeyer verteilt. Die Sitzungsleitung hat die Vorsteher*in. Sie wird vertreten durch ihre Stellvertreter*in.

 

Ist die Vorsteher*in und/oder ihre Stellvertreter*in nicht als stimmberechtigtes Mitglied einer Fraktion oder Gruppe benannt, leitet sie die Sitzung ohne Stimmrecht.

 

 
 

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