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Drucksache - DS/0002/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 9 BezVG in Verbindung mit § 13 der vorläufigen Geschäftsordnung wird der Ältestenrat gebildet.
Der Ältestenrat besteht aus 12 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:
BVV 28.11.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Gemäß § 9 BezVG in Verbindung mit § 13 der vorläufigen Geschäftsordnung wird der Ältestenrat gebildet.
Der Ältestenrat besteht aus 12 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:
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