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Drucksache - DS/2356/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Beantwortung: Herr Panhoff
zu Frage 1: Das zweite Gutachten, ich hatte es ja gerade schon gesagt, ist jetzt in Vorbereitung zur Beauftragung, möglicherweise nächste Woche oder kurz darauf. Was die Kosten sind, ich greife da mal gleich vorweg, also für das erste Gutachten waren es 7.500 EUR. Ich nehme an, dass auch das zweite Gutachten in dieser Größenordnung ist, da man das nicht immer im Vorhinein weiß, was es dann am Ende kostet. Aber meine Einschätzung ist, dass das ungefähr da liegt, dann kann man eine freihändige Vergabe machen und die machen sie auf Grundlagen von nicht der Vergabe, sondern eingeholter Angebote. Sie brauchen dann drei Angebote, wenn die unterhalb des Preises bleiben, dann können sie entsprechend direkt vergeben.
zu Frage 2: Die Maßnahmen, die können, das habe ich auch gerade versucht zu beantworten, im Rahmen von dem ISEK finanziert werden, genau dafür ist es eben auch da, bauvorbereitende Maßnahmen gehören mit dazu. Ich glaube, das war es auch schon.
Herr Müller: Wie hoch ist die übliche Grenze für freihändige Vergabe lt. Landeshaushaltsordnung?
zu Nachfrage 1: Na ja, 10.000. Das gibt …, das hängt …, gibt ja auch noch andere freihändige Vergaben z.B. für Gutachten, ich sage jetzt mal irgendwie im Bereich Musik oder sonst was, also nicht baulich, die sind etwas niedriger. Die baulichen freihändigen Vergaben die sind bei 10.000, die anderen weiß ich jetzt nicht genau. Die sind auch etwas erhöht worden jetzt wieder, um die Konjunktur anzukurbeln im Übrigen.
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