Drucksache - DS/2328/IV  

 
 
Betreff: (Keine) Trauerbeflaggung für Opfer des Anschlages am Flughafen Istanbul?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Taskiran, ErtanTaskiran, Ertan
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.07.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. War vom Senat Trauerbeflaggung für die Opfer des Terroranschlags am Flughafen Istanbul angeordnet?

 

  1. Galt diese Anordnung auch für das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg?

 

  1. Galt diese Anordnung auch für die Beflaggung am Rathaus Kreuzberg?

 

 

Nachfragen:

 

  1. Wenn die Antwort auf die Frage 3 Ja lautet: Warum gab es zu keinem Zeitpunkt eine solche Trauerbeflaggung?

 

  1. Welcher Bezirksstadtrat ist dafür verantwortlich, dass die Trauerbeflaggung ordnungsgemäß erfolgt?

 

 

Abt. Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung          

Bezirksstadträtin

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. War vom Senat Trauerbeflaggung für die Opfer des Terroranschlages am Flughafen Istanbul angeordnet?

 

Ja, am Donnerstag, den 30.06.2016.

 

 

  1. Galt diese Anordnung auch für das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg?

 

Ja

 

 

  1. Galt diese Anordnung auch für die Beflaggung am Rathaus Kreuzberg?

 

Nein. Angeordnet wurde die Trauerbeflaggung der Dienstsitze der Mitglieder des  Senats sowie der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister.

 

 

Nachfragen:

 

  1. Wenn die Antwort auf die Frage 3 Ja lautet:

Warum gab es zu keinem Zeitpunkt eine solche Trauerbeflaggung?

 

Die SE Facility Management FB Immobilienverwaltung hat entsprechend Anordnung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport  am 30.06.2016 am Rathaus Friedrichshain-Kreuzberg in der Frankfurter Allee 35/37 die Trauerbeflaggung gesetzt.

 

 

  1. Welcher Bezirksstadtrat ist dafür verantwortlich, dass die Trauerbeflaggung    ordnungsgemäß erfolgt?

 

Die Immobilienverwaltung - und hier ist auch die Umsetzung der gesetzlichen Beflaggungen sowie der angeordneten Beflaggungen beinhaltet - fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksstadträtin für Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung.

 

 

 

 

Jana Borkamp

 

 
 

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