Drucksache - DS/2326/IV  

 
 
Betreff: (Kein) Neutralitätsgebot beim Sommerfest am Mehringplatz?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Husein, TimurHusein, Timur
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.07.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass auf dem Sommerfest auf dem Mehringplatz am 16. Juli 2016 die Partei Die LINKE Wahlkampfmaterial etc. auf einem der zum Sommerfest zugehörigen Stände auslegte und an die Besucher des Sommerfestes verteilte und sich Wahlkämpfer der Partei an dem Stand mit Besuchern des Sommerfestes zum Thema Wahlen in Berlin am 18.9.2016 unterhielten?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die Partei Die LINKE eine Genehmigung von der zuständigen Behörde, Verein etc. erhielt?

 

  1. Wer finanziert das Sommerfest?

 

 

Nachfragen:

 

  1. Ist der Sachverhalt wie unter 1.-3. beschrieben nach Ansicht des Bezirksamts mit dem Neutralitätsgebot vereinbar, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen in Berlin und im Bezirk am 18.9.2016?

 

  1. Wie will das Bezirksamt verhindern, dass sich derartiges wiederholt?

 

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

zu Frage 1: Traditionell findet jährlich ein bewohnergetragenes Sommerfest auf dem Mehringplatz statt. Ich lese das vor, weil ich mir nicht sicher bin, ob sich alle so gut auskennen wie Sie; Sie sind ja da oft unterwegs und stellen ja auch öfters Fragen.

Die Bewohner*innen, Gewerbeeinrichtungen und Akteure rund um den Mehringplatz präsentieren auf einer Bühne und an den Ständen ihre Angebote, Fähigkeiten und Talente. Die Talente ist ein bisschen eher auf die Kulturdarstellung gemünzt, auch die Kinder, die da auftreten. Selbst zubereitete Speisen und Getränke werden kostenneutral den Besuchern/Besucherinnen angeboten. An der Essenstafel lädt zum … das mit der Linken kommt noch. Eine Essenstafel lädt zum gemeinsamen Essen und Austausch ein.

Die Partei Die Linke leistete - wie in den Vorjahren auch - im Rahmen des Sommerfestes eine Spende in Form einer Linsensuppe. Die Suppe wurde durch zwei Mitarbeiter am Stand der Frauen aus dem arabischen Frauenfrühstück ausgegeben. Sowohl durch Quartiersmanagement als auch durch den Veranstalter war Wahlwerbung in jeglicher Form zur Wahrung des Neutralitätsprinzips verboten. Das ist, glaube ich, der Kern der Antwort zu Ihrer Frage. Das war nicht zulässig. Durch das QM selbst wurden an dem besagten Stand keine Werbeunterlagen gesichtet. Das kann ich jetzt nur wiedergeben weil, ich war selbst ja nicht da.

 

zu Frage 2: Also die Genehmigung wurde für das gesamte Straßenfest gegeben an die Globale e.V. und die Genehmigung wurde erteilt durch das Ordnungsamt.

 

zu Frage 3: Das ist durch Mittel aus dem Quartiersmanagement für die Globale e.V., ca. 5.000 EUR pro Fest.

 

zu Nachfrage 1: Also ob das den Leuten mit dem Neutralitätsverbot oder Gebot vereinbar ist, das ist es nicht. Ich hatte ja in der ersten Frage schon beantwortet, das ist ja auch nicht zulässig.

Wir haben allerdings keinen Einfluss drauf, also wenn die Menschen dort Linsensuppe essen und sich über politische Themen unterhalten oder vielleicht auch über die Wahl unterhalten, das ist dann so. Das muss man hinnehmen, es wird an jedem anderen Stand vielleicht auch über politische Themen gesprochen. Da üben wir keine Zensur aus.

Soweit die Antworten von dem Quartiersmanagement. Wenn da noch weitere Fragen sind, dann bitte.

 

Herr Nöll: Ganz simpel gefragt: Ob es im Nachgang zu dieser etwas unglücklichen Konstellation denn irgendwelche Kommunikation gegeben hat, wie es dazu kommen konnte.

 

zu Nachfrage 2: Ich sage das gerne dem Kollegen, wir üben ja heute mit geteilten Antworten …

Also lieber Fragesteller, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe heute Mittag einen Anruf aus dem Büro von Halina Wawzyniak bekommen. Das Büro bedauert es, dass die jungen Leute, die sozusagen das alljährliche Angebot von Halina Wawzyniak übernommen haben, sich nicht ganz an die Absprachen und sozusagen an die Normen gehalten haben, die verabredet sind.

 

Herr Weeger: Entspricht es denn dem Neutralitätsgebot, das hier erwähnt worden ist, dass unten in der Lobby des Rathauses regelmäßig Wahlkampfmaterial der Piraten ausliegt?

 

zu Nachfrage 3 / Frau Borkamp: Ich muss sagen, das  mit der Piratenwahlwerbung ist bis jetzt noch nicht an mich herangedrungen. Meinem Kollegen Dr. Beckers ist nur neulich Wahlwerbung von Pro Deutschland in unserem Bürodienstgebäude in die Hände gefallen. Die haben wir entfernen lassen, das hat keinen Platz bei uns.

 
 

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