Drucksache - DS/2295/IV  

 
 
Betreff: Begegnungszone stoppen - keine zweite Maaßenstraße in der Bergmannstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:1. Dahl, John
2. Hübsch, Uwe
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:CDU
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.07.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
06.09.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
14.09.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_DS2295  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

auf eine Begegnungszone in der Bergmannstraße zu verzichten und sämtliche diesbezüglichen Planungen unverzüglich einzustellen. Stattdessen sollen die bezirklichen Beschlussfassungen zur Schaffung eines Verkehrskonzepts zwischen Gneisenaustr., Südstern, Bezirksgrenze zu Neukölln und Tempelhof-Schöneberg und Mehringdamm endlich begonnen werden. Zentraler Veränderungspunkt, ist die Sperrung der Zossener Str. vor der Markthalle. Versprechungen im Rahmen des Baus des Gebäudes Bergmannstr. 5-7, sind anhand der Bürgerbeteiligung zur Begegnungszone entsprechend zu überarbeiten und umgehend umzusetzen.

 

Begründung:

Mit der DS/0934/IV hatte die BVV auf Antrag der SPD die Auswahl der Bergmannstraße als Begegnungszone an drei Bedingungen geknüpft:

 

1.     Die Festlegung des Beschlusses vom 08.09.2011, wonach die Zossener Straße an ihrem südlichen Ende (an der Bergmannstraße) für den motorisierten Individualverkehr               gesperrt wird, d. h. nur noch für Fußnger, Radfahrer, Linienbusse und               Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei) eine Durchfahrt zulässt, wird Bestandteil des               Konzeptes und ist mit diesem zu realisieren.

2.      Die Maßnahmen in der Bergmannstraße sind in ein Gesamtkonzept zu integrieren, welches die umgebenden Quartiere berücksichtigt. Deren Bevölkerung ist in die               Ausarbeitung des Konzeptes einzubeziehen.

3.      Die Begegnungszone muss an den Fußngerbereich, welcher die Marheineke­Markthalle als erweiterte Gehwegflächen an der Süd- und Ostseite umgibt,               unmittelbar anschließen.“

 

Keine dieser Punkte wurde in den drei Planungsvarianten berücksichtigt. Insbesondere die Sperrung der Zossener Straße für den motorisierten Individualverkehr ist nicht einmal ansatzweise in der Planung berücksichtigt worden. Auch ein Gesamtkonzept für die umgebenden Quartiere fehlt bis heute.

Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohner die mehrheitlich einer baulichen Veränderung der Bergmannstraße ablehnend gegenüberstehen - „Als Folge der Einrichtung einer Begegnungszone erwarten viele Teilnehmende für die Bergmannstraße steigende Gewerbemieten, Gentrifizierung, langwierige Umbauzeiten und Baustellen oder aber eine drastische Erhöhung der Besucherzahlen.“ (Zitat aus dem Bericht der Öffentlichkeitsbeteiligung „Pilotvorhaben Begegnungszone Bergmannstraße“ (2. Online-Phase 09. Februar bis 08. März 2016) Seite 51) - sind nicht von der Hand zu weisen - die Maaßenstraße als mahnendes und abschreckendes Beispiel vor Augen.

Da die vorliegenden Konzepte weder eine Entlastung des Quartiers vom Durchgangsverkehr über die Friesenstraße/Zossener Straße mit sich bringt und zudem zu befürchten ist, dass durch den Wegfall der Parkplätze der Parkdruck auf die anliegenden Straßen erheblich zunehmen wird und damit für die Anwohner ein erhebliches Mehr an Lärm und Schmutz durch Parkplatzsuchverkehr mit sich bringt, ist hier und jetzt die Notbremse zu ziehen und das Projekt zu stoppen.

 

 

BVV 20.07.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

 

 

UVKI 06.09.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

 

BVV 14.09.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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