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Drucksache - DS/2264/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation des Geländes am und um das ehemalige SEZ hinsichtlich seines "Pflegezustandes" sowie der mit zunehmender Vermüllung einhergehenden erhöhten Brandgefahr bei großer Hitze und Trockenheit?
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer für Ordnung und Sicherheit auf seinem Grundstück selbst verantwortlich.
2. Welche Möglichkeiten werden durch das Bezirksamt genutzt, um auf den Eigentümer einzuwirken, das Gelände in sauberem Zustand zu halten bzw. seinen Instandhaltungspflichten nach zu kommen?
In Absprache mit der Bauaufsicht wurde die Errichtung eines Bauzaunes veranlasst, der das Vermüllen erschweren soll. Einen absoluten Schutz vor dem Müllablegen auf dem Grundstück wird es nicht geben. Weiter werden in regelmäßigen Abständen Begehungen unter Anwesenheit des Grundstückseigentümers durchgeführt. Diese dienen dazu den Grundstückseigentümer noch mehr für die Außenwirkung seines Außenbereiches zu sensibilisieren.
3. Welche Reaktionen gab es darauf seitens des Eigentümers?
Der Grundstückseigentümer hat die Notwendigkeit seines eigenen Handelns erkannt und zeigt sich bemüht, die Außenanlagen regelmäßig von Müll zu befreien.
Nachfrage:
1. Falls bislang nichts unternommen wurde: wann ist mit welchen Maßnahmen des Bezirksamtes zu rechnen?
Entfällt.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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