Drucksache - DS/2264/IV  

 
 
Betreff: Zustand des Geländes am/um das ehemalige SEZ
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Borchard-Klare, AndreasBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation des Geländes am und um das ehemalige SEZ hinsichtlich seines "Pflegezustandes" sowie der mit zunehmender Vermüllung einhergehenden erhöhten Brandgefahr bei großer Hitze und Trockenheit?
     
  2. Welche Möglichkeiten werden durch das Bezirksamt genutzt, um auf den Eigentümer einzuwirken, das Gelände in sauberem Zustand zu halten bzw. seinen Instandhaltungspflichten nach zu kommen?
     
  3. Welche Reaktionen gab es darauf seitens des Eigentümers?

 

Nachfrage:
 

  1. Falls bislang nichts unternommen wurde: wann ist mit welchen Maßnahmen des Bezirksamtes zu rechnen?

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                                     

Bezirksstadtrat                                                                                                               

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation des Geländes am und um das ehemalige SEZ hinsichtlich seines "Pflegezustandes" sowie der mit zunehmender Vermüllung einhergehenden erhöhten Brandgefahr bei großer Hitze und Trockenheit?

 

Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer für Ordnung und Sicherheit auf seinem Grundstück selbst verantwortlich.

 

 

2. Welche Möglichkeiten werden durch das Bezirksamt genutzt, um auf den Eigentümer einzuwirken, das Gelände in sauberem Zustand zu halten bzw. seinen Instandhaltungspflichten nach zu kommen?

 

In Absprache mit der Bauaufsicht wurde die Errichtung eines Bauzaunes veranlasst, der das Vermüllen erschweren soll. Einen absoluten Schutz vor dem Müllablegen auf dem Grundstück wird es nicht geben. Weiter werden in regelmäßigen Abständen Begehungen unter Anwesenheit des Grundstückseigentümers durchgeführt. Diese dienen dazu den Grundstückseigentümer noch mehr für die Außenwirkung seines Außenbereiches zu sensibilisieren.

 

 

3. Welche Reaktionen gab es darauf seitens des Eigentümers?

 

Der Grundstückseigentümer hat die Notwendigkeit seines eigenen Handelns erkannt und zeigt sich bemüht, die Außenanlagen regelmäßig von Müll zu befreien.

 

 

Nachfrage:

 

1. Falls bislang nichts unternommen wurde: wann ist mit welchen Maßnahmen des Bezirksamtes zu rechnen?

 

Entfällt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 
 

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