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Drucksache - DS/2251/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt die errichteten viertelkreisförmigen Granitquader-Treppen, die die urheberrechtlich geschützte Gestaltung zerstören, zurückzubauen.
Begründung:
Nach mehrjähriger Planungsphase und einer Reihe von sog. Bürgerbeteiligungsveranstaltungen werden nunmehr im ersten Bauabschnitt Fakten geschaffen. Obwohl die beteiligten Bürger*innen in unmissverständlicher Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht haben, dass sie eben genau das so nicht wollen. Die planungstechnischen Formalismen wurden allerdings so gestaltet, damit auch problemlos gegen den ausdrücklichen Bürgerwillen vollzogen werden kann, was auch derzeit passiert.
Dabei wurde ein entscheidender rechtlicher Aspekt missachtet: Der Grünstreifen des ehemaligen Luisenstädtischen Kanals ist in seiner aktuellen Gestaltung urheberrechtlich geschützt und darf ohne ausdrückliche Genehmigung der Inhaber der Rechte nicht umgestaltet werden. Laut zentralen Mitwirkenden an obengenannten Veranstaltungen hat der seinerzeit ausführende Architekt Hinrich Baller (geboren 1936) aktuell trotz seines Alters schon wiederholt schriftlich gegen diesen Rechtsverstoss protestiert, ohne Reaktion von Seiten der Verantwortlichen. Da das Architektenehepaar Baller anlässlich der Internationalen Bauaustellung 1987 in intensiven Workshops und Kooperationsformen eine tatsächliche, echte Bürgerbeteiligung bei der seinerzeitigen Planung für die Gestaltung des Grünzuges realisiert hatte, also dem genauen Gegenteil der aktuell exekutierten nur formalistischen Scheinbeteiligung, sind die Urheberrechte auch bei den Kreuzberger Anwohnern zu verorten, die hier gestalterisch involviert waren.
Es handelt sich bei dem Antrag um einen Bürger*innenantrag aus dem OpenAntrag-Portal.
Die Piratenfraktion Friedrichshain-Kreuzberg entlässt diesen Text in die Gemeinfreiheit (Public Domain) als CC-0 (http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode). Sie verzichtet weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Antragstext darf ohne weitere Erlaubnis kopiert, verändert, verbreitet und aufgeführt werden. Dies schliesst kommerzielle Zwecke explizit mit ein.
BVV 22.06.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung, Ausschuss für Gesundheit und Inklusion, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (federführend)
UVKI 06.07.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 20.07.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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