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Drucksache - DS/2248/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die Standorte und Geltungsbereiche der beabsichtigten Teilbebauungspläne der Bauvorhaben der WBM in Friedrichshain West sind in enger Absprache mit dem Bezirk durch die WBM zwingend konkurrierende städtebauliche Verfahren durchzuführen, um die Planung alsbald weiter qualifizieren zu können.
Begründung:
Das Bezirksamt hat es seit einem Jahr versäumt, trotz eindeutigen Auftrags der BVV, einen Bebauungsplan für das westliche Friedrichshain zu erlassen. Erst durch den erfolgreichen Einwohnerantrag sah sich das Bezirksamt gezwungen, den Willen der BVV nun endlich umzusetzen.
In der Zwischenzeit wurden jedoch Fakten geschaffen und durch das Bezirksamt 18 Bauvorbescheide für 18 Punkthochhäuser genehmigt. Nun steht dem Planungsbegehren verbrieftes Baurecht entgegen. Der bisherige Aufstellungsbeschluss ermöglicht jedoch bislang keinerlei Rückstellungen, im Falle von Bauanträgen auf Basis der bisher erteilten Bauvorbescheide. Es ist daher zwingend erforderlich, die Planungen weiter zu qualifizieren. Hierzu sind konkurrierende städtebauliche Verfahren das richtige Mittel, um u.a. festzustellen, welche Bauformen, Baumassen und -maße an welchem Standort eine verantwortungsvolle städtebauliche Lösung darstellen
BVV 22.06.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 29.06.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die Standorte und Geltungsbereiche der beabsichtigten Teilbebauungspläne der Bauvorhaben der WBM in Friedrichshain West sind in enger Absprache mit dem Bezirk durch die WBM zwingend konkurrierende städtebauliche Verfahren durchzuführen, um die Planung alsbald weiter qualifizieren zu können.
BVV 20.07.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Für die Standorte und Geltungsbereiche der beabsichtigten Teilbebauungspläne der Bauvorhaben der WBM in Friedrichshain West sind in enger Absprache mit dem Bezirk durch die WBM zwingend konkurrierende städtebauliche Verfahren durchzuführen, um die Planung alsbald weiter qualifizieren zu können.
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