Drucksache - DS/2239/IV  

 
 
Betreff: Gestaltung des Bahnhofs Ostkreuz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.05.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt auf die Gestaltung des Innenbereiches und der Wegführung im Bahnhof Ostkreuz Einfluß zu nehmen?

 

  1. Gibt es die Möglichkeit die Platzierung, Art und Anzahl von Mülleimern, Sitzgelegenheiten, Hinweisschildern, Fahrschein- und Stempelautomaten, Toiletten, Werbetafeln und Verkaufsständen durch z.B. Vorgaben zur Barrierefreiheit oder aus Sicherheitbedenken zu beeinflussen?

 

  1. Welche Vorgehensweise empfiehlt das Bezirksamt angesichts solcher Artikel, wie dem vom Tagesspiegel, um einzelne Missstände zu beheben?
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/bahnhof-ostkreuz-in-berlin-kann-hier-jemand-mal-aufraeumen/13565882.html

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                                     

Bezirksstadtrat                                                                                                 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt auf die Gestaltung des Innenbereiches und der Wegführung im Bahnhof Ostkreuz Einfluß zu nehmen?

 

Der Fachbereich Stadtplanung hat keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Wegeführung im Bahnhof Ostkreuz, da es sich beim Bahnhof Ostkreuz um einen planfestgestellten Bereich im Rahmen der bahnbetriebsnotwendigen Nutzungen handelt und die Bahn daher autark in ihren Planungen ist.

 

 

2. Gibt es die Möglichkeit die Platzierung, Art und Anzahl von Mülleimern, Sitzgelegenheiten, Hinweisschildern, Fahrschein- und Stempelautomaten, Toiletten, Werbetafeln und Verkaufsständen durch z.B. Vorgaben zur Barrierefreiheit oder aus Sicherheitbedenken zu beeinflussen?

 

Der Fachbereich Stadtplanung hat keinen Einfluss auf die Möblierung und Ausstattung des Bahnhofs sowie auf die Barrierefreiheit und Sicherheit, aus den unter 1. genannten Gründen.

 

 

3. Welche Vorgehensweise empfiehlt das Bezirksamt angesichts solcher Artikel, wie dem vom Tagesspiegel, um einzelne Missstände zu beheben?

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bahnhof-ostkreuz-in-berlin-kann-hier-jemand-malaufraeumen/13565882.html

 

Da es sich um Bahnflächen handelt, ist die Deutsche Bahn AG der Ansprechpartner.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 
 

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