Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/2239/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt auf die Gestaltung des Innenbereiches und der Wegführung im Bahnhof Ostkreuz Einfluß zu nehmen?
Der Fachbereich Stadtplanung hat keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Wegeführung im Bahnhof Ostkreuz, da es sich beim Bahnhof Ostkreuz um einen planfestgestellten Bereich im Rahmen der bahnbetriebsnotwendigen Nutzungen handelt und die Bahn daher autark in ihren Planungen ist.
2. Gibt es die Möglichkeit die Platzierung, Art und Anzahl von Mülleimern, Sitzgelegenheiten, Hinweisschildern, Fahrschein- und Stempelautomaten, Toiletten, Werbetafeln und Verkaufsständen durch z.B. Vorgaben zur Barrierefreiheit oder aus Sicherheitbedenken zu beeinflussen?
Der Fachbereich Stadtplanung hat keinen Einfluss auf die Möblierung und Ausstattung des Bahnhofs sowie auf die Barrierefreiheit und Sicherheit, aus den unter 1. genannten Gründen.
3. Welche Vorgehensweise empfiehlt das Bezirksamt angesichts solcher Artikel, wie dem vom Tagesspiegel, um einzelne Missstände zu beheben? http://www.tagesspiegel.de/berlin/bahnhof-ostkreuz-in-berlin-kann-hier-jemand-malaufraeumen/13565882.html
Da es sich um Bahnflächen handelt, ist die Deutsche Bahn AG der Ansprechpartner.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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