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Drucksache - DS/2237/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Verweis: "Die Einrichtung und der Betrieb von öffentlichen Toilettenanlagen direkt an Spielplätzen ist aus dem Budget des Fachbereichs Naturschutz und Grünflächen leider nicht finanzierbar." http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=3411
Beantwortung: Herr Panhoff
zu Frage 1: Wir betreiben als Bezirk, und zwar als einer der wenigen überhaupt eigene Toiletten, die wir auch kostenfrei zur Benutzung zur Verfügung stellen. Die Reinigungskosten belaufen sich derzeit auf ca. 8.000 EUR pro Toilette im Jahr. Das ist, wie gesagt, keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtleistung, die wir erfüllen müssen, wir tun es aber gerne für die Bevölkerung hier bei uns im Stadtteil und für die Gäste. Die Finanzierung wird über Sponsorenmittel noch bis 2018 erfolgen, Stichwort "Toilettenvertrag", Sie kennen das vielleicht. Das ist die Firma Wall, die entsprechend Mittel zur Verfügung stellt dafür, dass sie diese Aufstellflächen hat für die Werbung und die setzen wir ein dann für die Toilettenanlagen und auch für die Brunnen. Das wird Ende 2018 beendet und wird dann zentral von der Landesregierung übernommen, dass diese Verträge dort verhandelt werden mit den entsprechenden Anbietern. Da wird es auch eine große Ausschreibung geben für das Land Berlin, müssen wir dann gucken, was dabei rauskommt.
zu Frage 2: Ich nehme an, mit Gewerbe meinen Sie jetzt insbesondere Gaststätten. Na ja, wie wir wissen, wird ja hier geworben für 365 Tage 24 Stunden. Also eigentlich sind die Gaststätten bei uns ja nie geschlossen. Insofern denke ich mal . ja. Also wir können aber das natürlich nicht kompensieren, können Sie sicherlich nachvollziehen. Die Möglichkeiten einer Fremdfinanzierung, also wir würden uns wünschen, dass wir von der sogenannten Bettensteuer Geld bekommen, um diese touristische Infrastruktur zur Verfügung stellen zu können und vor allem auch dann betreiben zu können, das kostet ja auch im Betrieb dann entsprechend Geld. Da werden wir allerdings von der Senatsebene recht kurz gehalten. Also ich glaube, die letzte Zahl war 650.000 EUR aus der Bettensteuer, das geht an die Bezirke, und zwar an alle Bezirke zusammen. Da können Sie sich ausrechnen, dass da nicht viel möglich ist.
zu Frage 3: Die planungsrechtliche Zulässigkeit ., jetzt habe ich den Faden verloren. Hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit ist zu prüfen, ob es sich planungsrechtlich um ein Vorhaben im Sinne des § 29 (2) und (3) des Baugesetzbuches handelt oder nicht. Um ein Vorhaben handelt es sich beispielsweise bei der Errichtung einer festen WC-Anlage. Also es wird als Bauwerk behandelt, d.h., man braucht da auch einen entsprechenden Bauantrag und dann wird eben bewertet, ich kürze das jetzt mal ab, ob wir da einen Bebauungsplan haben, der das zulässt oder nicht zulässt. Womit wir uns selbst ein bisschen schwertun sind solche Toilettenanlagen in Grünanlagen zu bauen, weil die als Nichtbaugebiet gelten, aber wir können dann wiederum argumentieren, dass die Toilettenanlagen dann Teil der Grünanlage sind, also ihrer zugehörig und dann ist es möglich, dass wir es genehmigen können. Ja, das ist es im Wesentlichen. Ja, fragen Sie weiter.
Frau Zinn: Nein, ich möchte meine Frage 3 beantwortet haben.
weiter zu Frage 3: Also Ihre Frage 3 war nach der Fremdfinanzierung. Ich dachte, ich hätte die beantwortet mit der Bettensteuer oder wollen Sie jetzt noch andere Finanzierungsquellen? Also es gibt, ich kann mich da nur wiederholen, diesen Toilettenvertrag, aus dem Dinge finanziert werden. Wenn Sie so wollen sind das ja Fremdmittel und es gibt die Möglichkeit vielleicht über die Bettensteuer. Aber das wir jetzt zu einzelnen Toilettenanlagen Sponsoringverträge machen oder so etwas, das ist nicht vorstellbar, das ist ein Riesenaufwand. Da kommen wir dann zum Ergebnis, dass es günstiger ist, die gleich selbst zu betreiben.
Frau Zinn: Genau, es geht mir darum, ob es die Möglichkeit gibt, selber sich um Sponsoren zu kümmern, um eine Fremdfinanzierung, um an Stellen, wo Mangel an öffentlichen Toiletten herrscht, eine Toilette aufstellen zu lassen? Ich weiß, dass der Bezirk kein Geld dafür hat. Gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Sponsoren zur Wall AG irgendwie zu finden, damit an Stellen, wo wir viel Wildpinkler haben, dann doch vielleicht irgendwie eine Toilette geschaffen werden kann?
zu Nachfrage 1: Die Frage ist gut, aber die Antwort ist wahrscheinlich unbefriedigend. Der Toilettenvertrag von 1999 zwischen dem Land Berlin und der Wall AG hat ein ., ist ein Exklusivvertrag. Das heißt, allein die Firma Wall hat das Recht im öffentlichen Straßenland Toiletten aufzubauen. Wir würden dagegen verstoßen, gegen diesen Vertrag, wenn wir das selbst täten. Deswegen haben wir den Weg gewählt, in den Grünanlagen, über die wir dann selbst entscheiden können, Toiletten aufzubauen. Also wir haben demnächst, das kann ich hier schon mal sagen, den Baubeginn der Toilettenanlage Görlitzer Park Ost, das ist der Bereich kurz vor dem Rodelhügel, da werden wir jetzt mit eigenen Mitteln und mit eigenem Personal eine Toilette errichten. Das können wir in der Grünanlage tun. Es gibt da noch weitere Vorhaben in diese Richtung, aber wir können es nicht machen im öffentlichen Straßenland. Das ist exklusiv die Firma Wall, die haben sich da also ein Monopol letzten Endes gesichert, können Sie sich jetzt selbst die Frage stellen, welche Verträge das Land Berlin so schließt und wie sinnig die sind, aber wir können da jetzt nicht dran vorbei.
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