Drucksache - DS/2224/IV  

 
 
Betreff: Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Nutzung und Betreibung eines internationalen Flüchtlingszentrums im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg I
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese-Hehmke, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann und wie wurden Bezirksamt und BVV in Bezug auf die Vorbereitung des o. g. Interessenbekundungsverfahrens einbezogen bzw. informiert?

 

  1. Welche Anhaltspunkte sprechen aus Sicht der zuständigen Stadträtin dafür, dass das gewählte Vorgehen transparent gegenüber den anderen Mitgliedern des Bezirksamtes, der BVV und der Öffentlichkeit war bzw. ist?

 

  1. Welche konkreten Empfehlungen richtet das Bezirksamt an einen künftigen Träger des Internationalen Flüchtlingszentrums, um den Rollenkonflikt auszuhalten, der aus den gegensätzlichen Anforderungen resultiert, einerseits mit den 18 verbliebenen Bewohnern zusammenzuarbeiten und diese in die Angebote zu integrieren, andererseits in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt zu agieren, welches zum Ende des laufenden Monats erneut eine Kündigung an die verbliebenen Bewohner verschickt hat und Ende April im Plenum der BVV erklärt hat, diese nun auf zivilrechtlichem Wege herausklagen zu wollen.  

 

Nachfragen:

 

  1. Wie setzt sich das Auswahlgremium für die Entscheidung über den zukünftigen Träger zusammen?

 

  1. Welches Fachamt wird die fachliche Begleitung des künftigen Trägers, die Finanzierung der Zuwendung, die Evaluation der Angebote und die Gespräche zur Qualitätsentwicklung übernehmen?

 

Beantwortung: Frau Borkamp

 

zu Frage 1: Das Bezirksamt arbeitet mit dieser Ausschreibung an der Umsetzung verschiedener Drucksachen. Hier verweise ich vor allem auf den Beschluss Drucksache 0991/014 vom 29.01.2014 mit den Vorgaben, ich zitiere jetzt nur einen Teil: ". freiwerdende Räumlichkeiten unverzüglich einer Projektnutzung zuzuführen, die der Beschlusslage der BVV zum Projektehaus entspricht ., 2. die schrittweise Umnutzung der Räumlichkeiten mit dem Ziel der Verwirklichung schnellstmöglich sicherzustellen."

Ergänzend wünschte sich die SPD in der Drucksache 1170/IV vom 07.05.2014 ein Interessensbekundungsverfahren für den Betrieb des internationalen Fchtlingszentrums. Hierbei ist zu sagen, dass das Bezirksamt bisher lediglich im Bereich des Jugendamtes Interessensbekundungsverfahren durchgeführt hat ., nee durchgeführt werden. Es ist anzumerken, dass der Jugendhilfeausschuss ein Pflichtausschuss ist mit besonderen Beteiligungsrechten, die keinem anderen Ausschuss so gegeben werden. Daher gibt es dort ritualisierte Verfahren der Beteiligung bei Interessensbekundungsverfahren.

Wir hatten eine weitere Ausnahme kann man fast sagen für ein Interessensbekundungsverfahren, das war ein Verfahren des Sozialamtes von 2014, Sie werden sich erinnern, für ein Stadtteilzentrum in Friedrichshain-West. Ansonsten werden in der öffentlichen Verwaltung im Bezirk Aufträge entweder im Rahmen von Ausschreibungen oder mittels Zuwendungen vergeben.

Die BVV und auch das Bezirksamt haben neben diesen Drucksachen in mündlichen und schriftlichen Äerungen mehrmals in den vergangenen Jahren betont, dass es das gemeinsame Ziel gibt, ein internationales Flüchtlingszentrum in den Räumlichkeiten der Gerhart-Hauptmann-Schule zu realisieren. Auch an die Besetzer wurde die Möglichkeit herangetragen, auch öffentlich durch die Bürgermeisterin, einen eigenen Träger zu suchen bzw. zu benennen, um dieses Ziel zu verwirklichen. Vor ca. zwei Wochen haben die Besetzer mir mitgeteilt, dass sie trotz verschiedenster Runden und Besichtigungen in der Gerhart-Hauptmann-Schule mit verschiedensten potentiellen Trägern zu keinem Ergebnis gekommen sind und warten würden, bis die Gerichte entscheiden. In einer idealen Welt, wie wir sie uns vielleicht wünschen würden, hätten sich die Besetzer zielorientierter verhalten und positiv eingebracht und auch, wenn sie selber und ihre Unterstützerinnen mit der Suche definitiv nicht erfolgreich waren, hier mitgearbeitet. 

Beteiligt an der Konzeption der Ausschreibung waren neben meiner Referentin die Flüchtlingskoordinatorin und beratende Hinweise aus dem Jugendamt wurden entgegengenommen, da es - wie gesagt - in anderen Ämtern keine Erfahrungen mit Interessensbekundungsverfahren gibt.

Dem Bezirksamt wurde regelmäßig im Rahmen des TOP Flüchtlinge, den wir in jeder BA-Sitzung haben, über die verschiedensten Entwicklungen im Zusammenhang mit der GHS berichtet.

 

zu Frage 2: Das Bezirksamt handelt häufig im Auftrag der BVV, ohne jeden einzelnen Zwischenschritt zu kommunizieren. Angesichts der Entwicklung steht zur Debatte, ob in der nächsten Legislatur ein Ausschuss explizit mit dem Thema "Geflüchtete" betraut wird, um sich zeitnah über alle aktuellen Entwicklungen von Turnhallenbelegung, Willkommenszentrum, Ausschreibung etc. berichten zu lassen.

Derzeit verteilen sich meines Kenntnisstandes die Information auf diverse Stadträte und diverse Ausschüsse und ich war auch bisher noch nicht im Ausschuss für Immigration, Integration usw. geladen.

Folgende Träger, die im Bezirk aktiv sind, wurden angeschrieben, um eine möglichst breite Resonanz bei gleichzeitiger Erfahrung im Bezirk zu gewährleisten:

 

- AKARSU e.V.

- Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg

- Arbeit und Bildung e.V. Kumulus

- Asyl in der Kirche e.V.

- AWO Berlin Spree-Wuhle e.V.

- AWO Begegnungszentrum Kreuzberg

- AWO Landesverband Berlin e.V.

- AWO Berlin Kreisverband Spree-Wuhle, ach den hatten wir schon mal

- Bildungswerk des BBK Berlin GmbH

- Bildungswerk für Immigrantenfragen e.V.

- BWK Bildungswerk in Kreuzberg GmbH

- Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.

- Diakonisches Werk Stadtmitte e.V.

- Expedition Metropolis

- Flüchtlingsrat Berlin e.V.

- GFBM Gemeinnützige Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen

- Interkulturelle Familienberatung in Friedrichshain-Kreuzberg

- Joliba Interkulturelles Netzwerk in Berlin e.V.

- Kontakt- und Beratungsstelle für ausländische Flüchtlinge e.V.

- Migrationsbeirat Berlin und Brandenburg

- Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie e.V.

- Süd-Ost-Europa Kultur e.V.

- Türkische Gemeinde in Berlin

- TBB Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg

- Verbandr interkulturelle Arbeit

- Regionalverband Berlin-Brandenburg e.V.

 

Diese Liste stammt von der Integrationsbeauftragten, Frau Kuntze, die alle Träger im Bezirk benannt hat, die mit diesem Thema in Beziehung stehen könnten oder sich einbringen könnten. Somit haben wir, glaube ich, aus Bezirksperspektive alle möglichen potentiell geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten angeschrieben.

 

zu Frage 3: Das Bezirksamt informiert jeden potentiellen Träger, der Interesse signalisiert, transparent über die aktuelle Situation und ermöglicht die Begehung der Räumlichkeiten. Die Anforderungen sind wie folgt definiert, und jetzt zitiere ich aus dem Schreiben:

"Das Bezirksamt und die BVV Friedrichshain-Kreuzberg haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach für die Einrichtung eines Begegnungs-, Beratungs- und Qualifizierungsortesr Geflüchtete im Bezirk ausgesprochen. Angesichts der zunehmenden Herausforderung zur schnellen Eingliederung von Geflüchteten in bezirkliche Strukturen und im Empowerment durch Qualifizierung, Beratung und Selbstorganisation ist ein sichtbarer Ort im Bezirk erforderlich. Die Gründung eines internationalen Flüchtlingszentrums", ich glaube, heute würden wir dem Kind einen anderen Namen geben, aber so war es, "in Friedrichshain-Kreuzberg umfasst die Beratung und Begleitung von geflüchteten Menschen im Bezirk zur Förderung einer zielgerichteten Integrationsarbeit. Die Angebote richten sich an alle im Bezirk untergebrachten Geflüchteten, unabhängig von ihrer Unterbringungsart in Not- oder Gemeinschaftsunterkünften u.a. Mit Geflüchteten sind jene Personenkreise gemeint (nicht EU-Bürger), die neu in Berlin angekommen sind und hohen Unterstützungsbedarf aufgrund ihrer sozialen, ökonomischen Situation benötigen."

Wir haben es hier vermieden, eine Flüchtlingsdefinition gemäß Asylbewerberleistungsgesetz zu machen, um nicht zu differenzieren zwischen Wirtschaftsflüchtling, Kriegsflüchtling, Bürgerkriegsflüchtling usw. usf.

"Das internationale Flüchtlingszentrum soll erste Orientierungshilfen bieten und dabei die strukturelle, kulturelle, soziale bis hin zur identifikativen Integration fördern. Für eine optimale Arbeit mit den Geflüchteten ist eine enge Zusammenarbeit mit dem geplanten Willkommenszentrum des Bezirkes angedacht, welche die wichtigsten bezirklichen Dienstleistungen für die genannte Zielgruppe gebündelt anbieten wird. Der Betrieb des Flüchtlingszentrums soll unter Einbindung der aktuell sich im Südflügel befindlichen Personen ohne Aufenthaltsstatus in Berlin erfolgen. Im Nordflügel des Gebäudes befindet sich eine Notunterkunft für Geflüchtete, welche ihren Fokus auf die Unterbringung junger Familien, Mütter und Schwangerer setzt und daher eine besonders schutzbedürftige Zielgruppe beherbergt. Eine gute Zusammenarbeit mit den Betreibern wird erwartet, eine weitere wichtige Säule in der Zusammenarbeit mit der Nachbarschaft im Kiez aktiven Trägern und der damit verbundenen Netzwerkarbeit.

Der Zusammenhalt im Bezirk durch eine verständnisvolle, tolerante Aufnahmegesellschaft stärkt und beschleunigt den Integrationsprozess immens. Für den Erfolg ist der Einbezug der Zivilgesellschaft essentiell. Die durchführende Stelle verhrt im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin (Interessensbekundungsverfahren), es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags."

Adressaten, ich habe schon genannt, wen wir angeschrieben haben. Wir haben versucht, alle freien Träger zu identifizieren, die zum einen im Bereich Integration, Flüchtlingshilfe über Erfahrungen verfügen, die aber auch dem Bezirk die relevanten Akteure und Strukturen kennen, schnell Netzwerke aufbauen können und die über Erfahrung und Fähigkeiten im Bereich des Community Organizing verfügen.

Inhaltliche Anforderungen an den Betrieb eines internationalen Flüchtlingszentrums, also die Aufgaben des Trägers: Ein Angebot von 40-Wochen-Stunden in den unten genannten Themenfeldern wird erwartet. Bei der Definition der Themenfelder sind wir zum einen von den bezirklichen Bedarfen ausgegangen, zum anderen auch von dem Aspekt, welche Forderung immer im Rahmen der Debatte um ein selbstorganisiertes Flüchtlingszentrum auch von Seiten Besetzer/innen und Unterstützern artikuliert wurden. So haben wir aufgenommen Beratungsangebote,  Angebote der beruflichen Qualifizierung, gern auch in Kooperation mit weiteren Partnern, Bereitstellung von Räumlichkeiten für Sprach- und Qualifizierungskurse, offene Angebote und Raum für Projekte der Selbstorganisation von Geflüchteten, Einbezug der Nachbarschaft im Bereich der Angebote und der Kooperation, Einbezug der verbliebenen Bewohner in die Angebote.

 

Herr Hehmke: Das ist schön, aber danach habe ich gar nicht gefragt bzw. Frau Leese-Hehmke.

 

weiter zu Frage 3: Bereitschaft zu Netzwerkarbeiten mit der Nachbarschaft, Verwaltung, Gestaltung und Organisation der Räumlichkeiten.

 

zu Frage 4: Das Auswahlgremium soll bestehen aus zwei Vertreterinnen des Bezirksamtes, mir und der Flüchtlingskoordinatorin, einer Vertreterin des Mieters Fixpunkt e.V., eines Vertreters oder einer Vertreterin des zukünftigen Betreibers der Unterkunft im Nordflügel und eigentlich war angedacht eine Vertretung durch die Sozialraum AG. Diese hat aufgrund der Tatsache, dass sie sich ein Projektehaus in seiner ganz ursprünglichen Version gewünscht hat, davon Abstand genommen und wir suchen jetzt noch nach einem Akteur aus dem Kiez, der die bezirkliche Perspektive aus der Zivilgesellschaft repräsentiert.

Diese empfehlen dem Bezirksamt den oder die mögliche Trägerin und legen nach Bewertung der schriftlichen Bewerbung und der Vorstellung ein Ranking unter den Bewerberinnen an, was dann mit dem Bezirksamt zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

zu Frage 5: Geplant ist, dass die Flüchtlingskoordinatorin des Bezirksamtes mit der fachlichen Begleitung, Qualitätskontrolle und Evaluation zu betrauen ist. Damit ist eine enge Abstimmung mit dem Willkommenszentrum und ein eventuell notwendiges Nachsteuern der Angebotsgestaltung gewährleistet. Ob die Flüchtlingskoordinatorin in der nächsten Legislatur weiter eine Stabsstelle der Bürgermeisterei ist oder an ein Fachamt, wie z.B. Soziales, angegliedert wird, ist eine offene Entscheidung im Rahmen der Ressortverteilung. Vielen Dank.

 

Herr Weeger: Vielen Dank, liebe Frau Borkamp erst mal für umfassende Antwort. Ich frage nach: Wie erklären Sie sich angesichts der hemdsärmeligen Belegung von Turnhallen, Hangars und allen möglichen anderen ungeeigneten Gebäuden, ohne ordentliche Betreiberverträge und ohne adäquate Qualitätskontrollen, in denen ja die Leute einfach nur bewacht werden, dass der Senat es bei den qualitativ hochwertigen Unterbringungsplätzen in der Gerhart-Hauptmann-Schule, über 100 Stück, mit der Belegung besonders genau zu nehmen scheint?

 

zu Nachfrage 1: Leider fehlt mir die Innensicht, um einen wirklichen Vergleich zwischen den einzelnen Verfahren zu machen. Vielleicht legen sie ja auch überall anders die gleichen Maßstäbe an.

Mein aktueller Informationsstand ist, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales es versäumt hat, seit Herbst letzten Jahres, seitdem wir im Gespräch sind, eine Verpflichtungsermächtigung zu organisieren, die sie nach Aussage der Senatsfinanzverwaltung brauchen, wenn sie über mehrere Jahre vertragliche Bindungen eingehen. Dieses haben sie . oder die Erkenntnis, dass sie diese brauchen, haben sie uns gegenüber erst kommuniziert, nachdem sie einem Träger einen mündlichen Zuschlag erteilt haben. Ohne diese Verpflichtungsermächtigung können sie aber nicht in den Betrieb gehen. Im Moment dreht sich die Verwaltung im Kreise und wir warten geduldig, wann die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zusammen mit der Senatsverwaltung für Finanzen, die das Ganze mitzeichnen muss, eine  Verpflichtungsermächtigung auf den Weg bringt in den Hauptausschuss.

 

Herr Hehmke: Ist eigentlich jede Nachfrage zulässig, die nicht zu der Anfrage passt? Sonst frage ich  nach dem Winterdienst.

 

Herr Honnens: Ja, auch von  mir vielen Dank. Mich würde noch interessieren: Wurden Träger, die dem Senat den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft in der Gerhart-Hauptmann-Schule angeboten haben, abgelehnt und warum?

 

zu Nachfrage 2: Das kann ich nicht beurteilen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt, in dem Träger sich bewerben konnten mit einem Konzept. Mir wurde nur mitgeteilt, welcher Träger den Zuschlag bekommen hat. Ob es noch weitere Träger gab, welche das waren und wie viele, dazu habe ich offiziell keine Aussagen.

 
 

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