Drucksache - DS/2211/IV  

 
 
Betreff: Wohnungen in Friedrichshain-Kreuzberg endlich von Asbest befreien!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.05.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Inklusion Vorberatung
02.06.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Inklusion ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
08.06.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
15.06.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
22.06.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/2211/IV  

 


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass Asbest aus Wohngebäuden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg endlich vollständig entfernt wird und die Bewohner*innen entsprechend aufgeklärt werden. Dazu sollen folgende Schritte gegenüber dem Senat angeregt werden:

 

1. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollen die über 3.800 bereits bekannten, in ihrem Bestand befindlichen Wohnungen in Friedrichshain-Kreuzberg sanieren, die unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial erstellt oder modernisiert wurden, ohne dabei die Kosten auf die Mieter*innen umzulegen.

 

2. Der Senat soll für den Aufbau eines für alle Bewohner*innen einsehbaren Asbest-Registers sorgen, aus dem ersichtlich ist,
a) welche Wohnungen unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial errichtet oder modernisiert wurden,
b) welche Wohnungen aufgrund des Baualters oder des Zeitpunkts der letzten Sanierung asbestbefangen sein könnten und
c) in welchen Wohnungen bereits eine Asbest-Sanierung erfolgt ist.

 

3. Der Senat soll über die zuständigen Stellen eine umfassende Bestandsaufnahme aller Wohngebäude, die Asbestbauteile aufweisen oder aufweisen könnten, organisieren.

4. Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Senat von Berlin einen Sanierungsfahrplan zu erstellen, in dem Maßnahmen und zeitlicher Ablauf zur Beseitigung der Asbest-Belastung in Friedrichshain-Kreuzberger Wohngebäuden benannt werden und der Fortschritt der Sanierungsmaßnahmen dokumentiert wird. 

 

Begründung:

In Berlin gibt es allein bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften noch rund 48.000 Wohnungen, in denen Asbest vorhanden sein könnte oder schon nachgewiesen ist und bei denen der Asbest noch nicht entfernt wurde. In den meisten Fällen handelt es sich um Fußbodenelemente, sogenannte Florflex-Platten, deren Fasern in die Raumluft abgegeben werden können. Da die landeseigenen Bestände noch nicht komplett untersucht worden sind, könnten noch deutlich mehr Wohnungen betroffen sein. Wie viele Wohnungen von privaten Vermietern mit Asbest belastet sind, ist bisher unbekannt. Es liegen hierzu keine Informationen vor. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 21.08.2015 auf eine schriftliche Anfrage vom 03.08.2015 (Drucksache 17/16 744).
(Vgl. http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-16744.pdf)

 

Allein in Friedrichshain-Kreuzberg besteht bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bei 3.836 Wohnungen Asbestgefahr. Dies teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 16.11.2015 auf eine schriftliche Anfrage vom 29.10.2015 mit (Drucksache 17/17 291). Von den 3.836 Wohnungen entfallen 1.134 Wohnungen auf die degewo, 2.385 auf die GEWOBAG und 317 auf die WBM. Erkenntnisse bezüglich privater Vermieter in Friedrichshain-Kreuzberg liegen dem Berliner Senat nicht vor. (Vgl. http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-17291.pdf)

 

Asbest ist viele Jahrzehnte ein massenhaft verwendeter Baustoff gewesen. Gute mechanische Eigenschaften und Hitzebeständigkeit führten zum Einsatz in vielgestaltiger Form. Rohre, Fassadenplatten, Fußbodenplatten oder der etwa aus dem Palast der Republik bekannte Spritzasbest als Hülle für Stahlträger. Weil Asbestfasern Krebs erregen, ist der Baustoff in Deutschland seit 1993 verboten, EU-weit seit 2005. Spätestens seit diesem Zeitpunkt besteht die Aufgabe, dass Asbestbauteile aus Gebäuden wieder entfernt werden.

 

 

BVV 25.05.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Gesundheit und Inklusion,

Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien,

Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend)

 

 

StadtQM 15.06.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass Asbest aus Wohngebäuden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg endlich vollständig entfernt wird und die Bewohner*innen entsprechend aufgeklärt werden. Dazu sollen folgende Schritte gegenüber dem Senat angeregt werden:

 

1. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollen die über 3.800 bereits bekannten, in ihrem Bestand befindlichen Wohnungen in Friedrichshain-Kreuzberg sanieren, die unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial erstellt oder modernisiert wurden, ohne dabei die Kosten auf die Mieter*innen umzulegen.

 

2. Der Senat soll für den Aufbau eines für alle Bewohner*innen einsehbaren Asbest-Registers sorgen, aus dem ersichtlich ist,
a) welche Wohnungen unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial errichtet oder modernisiert wurden,
b) welche Wohnungen aufgrund des Baualters oder des Zeitpunkts der letzten Sanierung asbestbefangen sein könnten und
c) in welchen Wohnungen bereits eine Asbest-Sanierung erfolgt ist.

 

3. Der Senat soll über die zusndigen Stellen eine umfassende Bestandsaufnahme aller Wohngebäude, die Asbestbauteile aufweisen oder aufweisen könnten, organisieren.

4. Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Senat von Berlin einen Sanierungsfahrplan zu erstellen, in dem Maßnahmen und zeitlicher Ablauf zur Beseitigung der Asbest-Belastung in Friedrichshain-Kreuzberger Wohngebäuden benannt werden und der Fortschritt der Sanierungsmaßnahmen dokumentiert wird. 

 

 

BVV 22.06.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass Asbest aus Wohngebäuden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg endlich vollständig entfernt wird und die Bewohner*innen entsprechend aufgeklärt werden. Dazu sollen folgende Schritte gegenüber dem Senat angeregt werden:

 

1. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollen die über 3.800 bereits bekannten, in ihrem Bestand befindlichen Wohnungen in Friedrichshain-Kreuzberg sanieren, die unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial erstellt oder modernisiert wurden, ohne dabei die Kosten auf die Mieter*innen umzulegen.

 

2. Der Senat soll für den Aufbau eines für alle Bewohner*innen einsehbaren Asbest-Registers sorgen, aus dem ersichtlich ist,

a)      welche Wohnungen unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial errichtet oder modernisiert wurden,

b)      welche Wohnungen aufgrund des Baualters oder des Zeitpunkts der letzten Sanierung asbestbefangen sein könnten und

c)      in welchen Wohnungen bereits eine Asbest-Sanierung erfolgt ist.

 

3. Der Senat soll über die zusndigen Stellen eine umfassende Bestandsaufnahme aller Wohngebäude, die Asbestbauteile aufweisen oder aufweisen könnten, organisieren.

4. Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Senat von Berlin einen Sanierungsfahrplan zu erstellen, in dem Maßnahmen und zeitlicher Ablauf zur Beseitigung der Asbest-Belastung in Friedrichshain-Kreuzberger Wohngebäuden benannt werden und der Fortschritt der Sanierungsmaßnahmen dokumentiert wird. 

 

 
 

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