Drucksache - DS/2210/IV  

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschluss für das RAW-Gelände
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/DIE LINKEstellv. Vorsteher
Verfasser:1. Weeger, Andreas
2. Amiri, Reza
Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:PIRATEN
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.05.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
15.06.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten vertagt   
22.06.2016 
Öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
22.06.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/2210/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, schnellstmöglich einen förmlichen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan über das sogenannte RAW-Gelände zu fassen. Die bestehende Beschlusslage der BVV berücksichtigend und dieser entsprechend sollen folgende Planungsziele beinhaltet sein:

 

1.)    Unzulässigkeit von Wohnungsbau bzw. -nutzung durch eine entsprechende Konfiguration der Planung bzw. der Planungsinstrumente.

2.)    Langfristiger Erhalt des Kultur- und Sportensembles auf dem RAW-Gelände im Bereich des sogenannten "soziokulturellen L" als soziokulturelles Zentrum.

3.)    Erhalt des gesamten Ensembles und die Schaffung von Grünflächen.

 

 

Begründung:

 

Die Schaffung von Bau- bzw. Planungsrecht für das RAW-Gelände ist eine Notwendigkeit, um auszuschließen, dass die Planungsziele der BVV und des Bezirksamts bspw. durch Bauanträge seitens der verschiedenen Eigentümer unterlaufen werden und eine Entwicklung des RAW-Geländes in Gang gesetzt wird, die den Entwicklungszielen der BVV (DS/1109/IV, DS/1056/IV, DS/2037/IV) entgegen steht.

 

 

BVV 25.05.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

 

StadtQM 15.06.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, schnellstmöglich einen förmlichen Aufstellungsbeschluss für einen

Bebauungsplan über das sogenannte RAW-Gelände zu fassen. Die bestehende Beschlusslage der BVV

berücksichtigend und dieser entsprechend sollen folgende Planungsziele beinhaltet sein:

 

1.)    Unzulässigkeit von Wohnungsbau bzw. -nutzung durch eine entsprechende Konfiguration der Planung bzw. der Planungsinstrumente.

 

2.)    Langfristiger Erhalt des Kultur- und Sportensembles auf dem RAW-Gelände im Bereich des sogenannten "soziokulturellen L" als soziokulturelles Zentrum.

 

3.)    Weitgehend bestandsschonende Entwicklung des Gesamtensembles und die Schaffung von Grünflächen.

 

Der Eigentümer Ist darüber hinaus aufzufordern. auf dem Gelände etwaige Abrisse oder andere massiven Veränderungen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. so lange zu unterlassen. Bis klar Ist. ob diese Maßnahmen von der noch zu verhandelnden Bauleitplanung und den Ergebnissen des Runden Tisches zum langfristigen Erhalt des Sozio-Kulturellen Zentrum gedeckt sind. Die BVV hält Im Übrigen den Vorschlag eines Kaufes eines Geländeteils durch eine gemeinnützige Stiftung ausdrücklich für einen sehr geeigneten Weg. das Ziel der langfristigen Absicherung des Sozio-Kulturellen Zentrums zu erreichen - unabhängig von Verwertungsinteressen und über den Stiftungszweck abgesichert. eine langfristige Nutzung für kulturelle und soziale Infrastruktur und Projekte garantierend.

 

Begründung:

 

Die Schaffung von Bau- bzw. Planungsrecht für das RAW-Gelände ist eine Notwendigkeit, um auszuschließen, dass die Planungsziele der BVV und des Bezirksamts bspw. durch. Bauanträge seitens der verschiedenen Eigentümer unterlaufen werden und eine Entwicklung des RAW-Geländes in Gang gesetzt wird, die den Entwicklungszielen der BVV (OS/1109/IV, OS/1056/IV, OS/2037/IV) entgegen steht.

 

Zurzeit finden auf dem Gelände scheinbar Vorbereitungen statt. das sogenannte "Trafohäuschen" abzureißen. Eine solche Maßnahme greift den Verhandlungen am Runden Tisch und der Gesamtbeplanung des Geländes vor und wird deshalb von der BVV abgelehnt.

 

 

StadtQM 22.06.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, schnellstmöglich einen förmlichen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan über das sogenannte RAW-Gelände zu fassen. Die bestehende Beschlusslage der BVV berücksichtigend und dieser entsprechend sollen folgende Planungsziele beinhaltet sein:

 

1.)    Unzulässigkeit von Wohnungsbau bzw. -nutzung durch eine entsprechende Konfiguration der Planung bzw. der Planungsinstrumente.

 

2.)    Langfristiger Erhalt des Kultur- und Sportensembles auf dem RAW-Gelände im Bereich des sogenannten "soziokulturellen L" als soziokulturelles Zentrum.

 

3.)    Weitgehend bestandsschonende Entwicklung des Gesamtensembles und die Schaffung von Grünflächen.

 

Der Eigentümer ist darüber hinaus aufzufordern auf dem Gelände etwaige Abrisse oder andere massiven Veränderungen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind so lange zu unterlassen, bis klar ist, ob diese Maßnahmen von der noch zu verhandelnden Bauleitplanung und den Ergebnissen des Runden Tisches zum langfristigen Erhalt des Sozio-Kulturellen Zentrum gedeckt sind. Die BVV hält im Übrigen den Vorschlag eines Kaufes eines Geländeteils durch eine gemeinnützige Stiftung ausdrücklich für einen sehr geeigneten Weg das Ziel der langfristigen Absicherung des Sozio-Kulturellen Zentrums zu erreichen - unabhängig von Verwertungsinteressen und über den Stiftungszweck abgesichert eine langfristige Nutzung für kulturelle und soziale Infrastruktur und Projekte garantierend.

 

 

BVV 22.06.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, schnellstmöglich einen förmlichen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan über das sogenannte RAW-Gelände zu fassen. Die bestehende Beschlusslage der BVV berücksichtigend und dieser entsprechend sollen folgende Planungsziele beinhaltet sein:

 

1.)    Unzulässigkeit von Wohnungsbau bzw. -nutzung durch eine entsprechende Konfiguration der Planung bzw. der Planungsinstrumente.

 

2.)    Langfristiger Erhalt des Kultur- und Sportensembles auf dem RAW-Gelände im Bereich des sogenannten "soziokulturellen L" als soziokulturelles Zentrum.

 

3.)    Weitgehend bestandsschonende Entwicklung des Gesamtensembles und die Schaffung von Grünflächen.

 

Der Eigentümer ist darüber hinaus aufzufordern auf dem Gelände etwaige Abrisse oder andere massiven Veränderungen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind so lange zu unterlassen, bis klar ist, ob diese Maßnahmen von der noch zu verhandelnden Bauleitplanung und den Ergebnissen des Runden Tisches zum langfristigen Erhalt des Sozio-Kulturellen Zentrum gedeckt sind. Die BVV hält im Übrigen den Vorschlag eines Kaufes eines Geländeteils durch eine gemeinnützige Stiftung ausdrücklich für einen sehr geeigneten Weg das Ziel der langfristigen Absicherung des Sozio-Kulturellen Zentrums zu erreichen - unabhängig von Verwertungsinteressen und über den Stiftungszweck abgesichert eine langfristige Nutzung für kulturelle und soziale Infrastruktur und Projekte garantierend.

 

 
 

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