Drucksache - DS/2206/IV  

 
 
Betreff: Ankauf Sportanlage Züllichauer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss Sportstellv. Vorsteher
  Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport Beratung ff
11.05.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.05.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung Beratung ff
05.07.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung      
19.07.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
20.07.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Sport 11.05.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die finanziellen Mittel für den Ankauf der Sportanlage Züllichauer Straße von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) aus dem allgemeinen Bezirkshaushalt zu Verfügung zu stellen.

 

 

BVV 25.05.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung

 

 

PHI 19.07.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sofern dies für eine Sanierung erforderlich ist und die Voraussetzungen gemäß LHO gegeben sind - die finanziellen Mittel für den Ankauf der Sportanlage Züllichauer Straße von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) aus dem Bezirkshaushalt zu Verfügung zu stellen.

 

Sollte die dringend notwendige Sanierung des Sportplatzes bereits vor Abschluss des Kaufvertrages möglich sein, soll diese umgehend erfolgen.

 

Der BVV ist jeweils bei Vorliegen neuer Erkenntnisse Bericht zu erstatten.

 

 

BVV 20.07.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sofern dies für eine Sanierung erforderlich ist und die Voraussetzungen gemäß LHO gegeben sind - die finanziellen Mittel für den Ankauf der Sportanlage Züllichauer Straße von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) aus dem Bezirkshaushalt zu Verfügung zu stellen.

 

Sollte die dringend notwendige Sanierung des Sportplatzes bereits vor Abschluss des Kaufvertrages möglich sein, soll diese umgehend erfolgen.

 

Der BVV ist jeweils bei Vorliegen neuer Erkenntnisse Bericht zu erstatten.

 

 
 

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