Drucksache - DS/2202/IV  

 
 
Betreff: Sperrung Lichtenberger Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hochstätter, PeggyHochstätter, Peggy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.04.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie kommt es, dass für die Vorbereitung des Formel E-Rennens bereits in der vergangenen Woche für mehrere Tage die Lichtenberger Straße gesperrt und die Fahrbahndecke aufgerissen worden ist?
     
  2. Hat man die Sperrung der Straße den Anwohnerinnen und Anwohner mitgeteilt?

 

  1. Wer finanziert die Ausbesserungsarbeiten?
     

Nachfrage:

 

  1. In welcher Form ist das hiesige Bezirksamt an diesem Vorgang beteiligt?

 

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                       

Bezirksstadtrat                                                                                                 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie kommt es, dass für die Vorbereitung des Formel E-Rennens bereits in der vergangenen Woche für mehrere Tage die Lichtenberger Straße gesperrt und die Fahrbahndecke aufgerissen worden ist?

 

Der Veranstalter hat gegenüber dem Bezirksamt erklärt, die komplette Instandsetzung auf eigene Kosten durchzuführen. Es gelten die üblichen technischen Baubedingungen. Der Veranstalter hat keinerlei Bedingungen (z.B. Genehmigung der Veranstaltung) an sein Angebot geknüpft.

 

2. Hat man die Sperrung der Straße den Anwohnerinnen und Anwohner mitgeteilt?

 

Es handelt sich um eine Anordnung der VLB. Die VLB informiert die Bevölkerung in der Regel via Rundfunk über die Sperrung einzelner Straßen.

 

3. Wer finanziert die Ausbesserungsarbeiten?

 

Der Veranstalter.

 

Nachfrage:

 

  1. In welcher Form ist das hiesige Bezirksamt an diesem Vorgang beteiligt?

 

Das Bezirksamt hat die baulichen Prüfungen durchgeführt und die technischen Vorgaben erteilt. Die Prüfung erfolgte im Rahmen der Antragstellung beim Bezirksamt. Verkehrliche Anordnungen werden allein durch die VLB erteilt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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