Drucksache - DS/2190/IV  

 
 
Betreff: Ehemaliges JugendSportFreizeitSchiff
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.04.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich einer möglichen Nachnutzung des früheren JugendSportFreizeitSchiffes an der Rummelsburger Bucht?

 

  1. Kann sich das Bezirksamt angesichts der wachsenden Stadt und der Wohnungsneubauvorhaben in der Umgebung des Schiffes vorstellen, dieses zu sanieren und seinem ursprünglichen Zweck als Jugendfreizeiteinrichtung wieder zuzuführen, ggf. in Kooperation mit dem Bezirksamt Lichtenberg?

 

  1. Wenn ja, wie hoch wären die Sanierungskosten?
     

Nachfrage:

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

Abt. Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung                                          27.04.16

Bezirksstadträtin                                                                                                                             

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich einer möglichen Nachnutzung des früheren JugendSportFreizeitSchiffes an der Rummelsburger Bucht?

 

Gemäß der derzeitigen Beschlusslage von Bezirksamt und BVV soll das Schiff veräert werden. Eine Angebotsabfrage bei potentiellen Interessenten ist derzeit in Vorbereitung.

 

2. Kann sich das Bezirksamt angesichts der wachsenden Stadt und der Wohnungsneubauvorhaben in der Umgebung des Schiffes vorstellen, dieses zu sanieren und seinem ursprünglichen Zweck als Jugendfreizeiteinrichtung wieder zuzuführen, ggf. in Kooperation mit dem Bezirksamt Lichtenberg?

 

Nein. Das kann sich das Jugendamt nicht vorstellen.

 

3. Wenn ja, wie hoch wären die Sanierungskosten?

 

entfällt

 

Nachfragen:

 

1. Wenn nein, warum nicht?

 

Allein für das gegenüber dem Wasser- und Schifffahrtsamt zu erbringendem Schwimmfähigkeitszeugnis entstehen Kosten i. H. v. mind. 220 T ?, über weitere bzw. zusätzliche Instandsetzungskosten liegen dem Bezirksamt aufgrund fehlender Bedarfsvorgaben von Seiten eines potentiellen Nutzers keine Informationen vor.

Es ist die Veräerung geplant und derzeit in Vorbereitung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Jana Borkamp

 

 
 

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