Drucksache - DS/2188/IV  

 
 
Betreff: Müll im Volkspark Friedrichshain
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Müller, GötzMüller, Götz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.04.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. An welchen Stellen ist das Grillen im Volkspark Friedrichshain gestattet?
     
  2. Wie hoch ist der Anteil von Grillabfällen im Volkspark Friedrichshain am gesamten Abfallaufkommen dort?
     
  3. Teilt das Bezirksamt die Auffassung von Anwohnern, dass das Müllaufkommen sowie Geruchsbelästigungen der Anwohner durch ein Grillverbot bzw. durch eine Durchsetzung eines ggf. bestehenden Grillverbots durch Mitarbeiter des Straßen- und Grünflächenamts oder des Ordnungsamts deutlich verringert können?

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                                     

Bezirksstadtrat                                                                                                               

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. An welchen Stellen ist das Grillen im Volkspark Friedrichshain gestattet?

 

Das Grillen ist auf dem Kleinen Bunkerberg erlaubt.

 

2. Wie hoch ist der Anteil von Grillabfällen im Volkspark Friedrichshain am gesamten Abfallaufkommen dort?

 

Der auf das legale wie illegale Grillen anfallende Abfallanteil im Volkspark Friedrichshain ist nicht bekannt. Weder das Bezirksamt (Fachbereich Grünflächen) noch das vom Bezirksamt beauftragte Reinigungsunternehmen führen dazu Erhebungen durch.

 

3. Teilt das Bezirksamt die Auffassung von Anwohnern, dass das Müllaufkommen sowie Geruchsbelästigungen der Anwohner durch ein Grillverbot bzw. durch eine Durchsetzung eines ggf. bestehenden Grillverbots durch Mitarbeiter des Straßen- und Grünflächenamts oder des Ordnungsamts deutlich verringert können?

 

Da dem Bezirksamt, Fachbereich Grünflächen, weder zum Umfang der genannten Geruchsbelästigungen noch zum Anteil des durch Grillaktivitäten verursachten Abfallaufkommens konkrete Informationen vorliegen, kann zu dieser geäerten Auffassung keine abschließende Bewertung mitgeteilt werden. Mitarbeiter des Straßen- und Grünflächenamts sind zudem nicht damit befasst, ordnungsrechtliche Verbote durchzusetzen. Diese Aufgabe obliegt dem Ordnungsamt, ggf. in Kooperation mit der Polizei.

 

Die Durchsetzung eines Grillverbots ist stets auch eine Frage der personellen Kapazitäten. Ein totales Grillverbot im Volkspark bietet nicht die Gewähr für das Ausbleiben jeglicher Störungen, da Kontrollkräfte nicht ständig anwesend sein werden bzw. können. Das Ordnungsamt führt darüber hinaus insbesondere im Volkspark regelmäßige gemeinsame Kontrollaktionen mit der Polizei durch. Dies ist erfahrungsgemäß auch sinnvoll, da insbesondere bei gutem Wetter eine Vielzahl an Personen im Park grillt und viele Betroffene auch uneinsichtig sind, wenn sie auf ausgewiesene Grillflächen oder andere Anlagen verwiesen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 
 

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