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Drucksache - DS/2153/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Beratungen und Unterstützungsangebote der Jugendberufsagentur prinzipiell allen Jugendlichen U25 angeboten werden und jede systemische Diskriminierung unterbleibt. Begründung: Die Jugendlichen, die schon im Fallmanagementteam des U25-Bereichs waren, sind heute, weil sie dort schon früher in der Betreuung waren, nicht mit in die Jugendberufsagentur gewechselt. Ziel muss es aber sein, dass jede*r Jugendliche*r, der eine Beratung oder eine berufseinstiegsfördernde Unterstützung braucht, diese auch bekommt. Zuordnungen wie „bereits im Fallmanagement U25“ oder gar „nicht ausbildungsfähig“ dürfen nicht dazu führen, diese Jugendlichen aus den Unterstützungsangeboten der Jugendberufsagentur auszugrenzen. Vielmehr sollte die Jugendberufsagentur nach Hamburger Vorbild ihre Angebote nach dem Gleichbehandlungsprinzip ausrichten. Dies ist zwar ein halbes Jahr nach dem Start „noch ein relativ unbearbeitetes Pflaster“; wie es der Stadtrat Mildner-Spindler ausdrückte, muss aber unbedingt umgesetzt werden, um systemische Diskriminierungen zu vermeiden.
BVV 27.04.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
SozBüD 14.07.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Beratungen und Unterstützungsangebote der Jugendberufsagentur prinzipiell allen Jugendlichen U25 angeboten werden und jede systemische Diskriminierung unterbleibt.
BVV 20.07.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Beratungen und Unterstützungsangebote der Jugendberufsagentur prinzipiell allen Jugendlichen U25 angeboten werden und jede systemische Diskriminierung unterbleibt.
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