Drucksache - DS/2131/IV  

 
 
Betreff: Baumpflanzungen und Parkplatzsituation Wilhelm-Stolze-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hochstätter, PeggyHochstätter, Peggy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.03.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Vorhaben zur Baumpflanzung sind durch das Straßen- und Grünflächenamt in der Wilhelm-Stolze-Straße geplant?

 

  1. Für den Fall, dass dafür Veränderungen hinsichtlich von Straßenführung, Parkplätzen oder Radwegen, geplant worden sind: Wie sind die konkreten Maßnahmen begründet?

 

  1. Welche Alternativen sind geprüft worden?

 

 

Nachfragen:

 

  1. In welchem Zeitrahmen haben die BürgerInnen welche Möglichkeiten auf die Planungen Einfluss zu nehmen?
     
  2. Wieso können nicht die alten Pflanzlöcher genutzt werden?
     
  3. Wie bewertet das Bezirksamt die Veränderungen der Parkplatzsituation im Kontext der Parkraumbewirtschaftung, die mittlerweile in weiten Teilen Friedrichshains existiert, hier aber noch nicht?

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                       

Bezirksstadtrat                                                                                                 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Welche Vorhaben zur Baumpflanzung sind durch das Straßen- und Grünflächenamt in der Wilhelm-Stolze-Straße geplant?

 

Seit Jahren bemüht sich eine Anwohnerinitiative aus der Wilhelm-Stolze-Straße um die Neupflanzung von Straßenbäumen in dieser Straße. Da die vorhandenen Gehwege in der Wilhelm-Stolze-Straße nicht sehr breit sind und der vorhandenen Leitungsbestand im Untergrund Baumpflanzungen nicht zulässt, haben wir uns entschlossen die Bäume zwischen die parkenden Autos in die Fahrbahn zu pflanzen.

 

2. Für den Fall, dass dafür Veränderungen hinsichtlich von Straßenführung, Parkplätzen oder Radwegen, geplant worden sind: Wie sind die konkreten Maßnahmen begründet?

 

Die Pflanzung im Gehwegbereich ist nicht möglich, da der vorhandene Leitungsbestand (Telekom, Energie, Wasser und Abwasser) das Anwachsen von Bäumen nicht zulässt, es ist schlicht zu wenig Platz für ein ausreichendes Wurzelwachstum. Zu DDR-Zeiten wurden viel zu kleine Baumscheiben angelegt in die dann Setzlinge gepflanzt wurden, die gar nicht anwachsen konnten. Nachfragen bei Mitarbeitern, die damals bereits in diesem Bereich fachlich tätig waren und noch heute im Amt arbeiten ergaben, dass schon damals klar war, dass sowohl die Baumscheiben als auch die ausgewählten Setzlinge nicht geeignet waren. Zur Erreichung festgelegter Planzahlen wurde trotzdem gepflanzt, das Ergebnis ist bekannt, alle Bäume wurden inzwischen entfernt.

 

3. Welche Alternativen sind geprüft worden?

 

Eine Pflanzung im Gehwegbereich ist nicht möglich, siehe Antwort zu 2..

 

Nachfragen:

 

1. In welchem Zeitrahmen haben die BürgerInnen welche Möglichkeiten auf die Planungen Einfluss zu nehmen?

 

Ein Mitarbeiter des Amtes hat vor der Beauftragung von Leistungen eine Hauswurfsendung am 04.03.2016 verteilt. Inhalt des Schreibens ist ein Plan mit möglichen Standorten sowie Angaben über 25 ggf. entfallene Stellplätze für PKW. Die AnwohnerInnen haben bis zum 30.03.2016 die Möglichkeit, sich schriftlich oder fernmündlich beim Amt zu melden um Ihre Ideen und Anregungen mitzuteilen. Nach der Auswertung sollen all diejenigen, die Ihren Namen und Ihre Adresse angegeben haben über das Ergebnis informiert werden. Bis dahin werden keinerlei Entscheidungen gefällt, da Änderungen der Planung möglich bleiben müssen. Das Bezirksamt sieht es als selbstverständlich an, die direkt betroffenen AnwohnerInnen vorab über eine Planung zu informieren und die von der Planung betroffenen um deren Einschätzung zu bitten.

 

2. Wieso können nicht die alten Pflanzlöcher genutzt werden?

 

Siehe Antwort zu 2..

 

3. Wie bewertet das Bezirksamt die Veränderungen der Parkplatzsituation im Kontext der Parkraumbewirtschaftung, die mittlerweile in weiten Teilen Friedrichshains existiert, hier aber noch nicht?

 

Um eine Parktraumbewirtschaftung einzuführen muss zwingend ein Gutachten erstellt werden, was die Anforderungen nach StVO 45 (1) erfüllt. Das Bezirksamt kann vorher keine seriösen Angaben machen, reine Spekulation über "gefühlte" Parkplatznot ist in diesem Themenfeld aus Sicht des Amtes nicht zielführend, hier helfen nur fundierte Untersuchungsergebnisse und keine unbelegten Bewertungen des Bezirksamts.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 
 

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