Drucksache - DS/2124/IV  

 
 
Betreff: Raumlufttechnisches Gutachten zum Baerwaldbad
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.03.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie bewertet das Gesundheitsamt die Ergebnisse des raumlufttechnischen Gutachtens der Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH zum Baerwaldbad?
 

2.      Zu welchen Ergebnissen kommt das Gutachten, dass die raumlufttechnische Anlage als verursachendes Moment für den temporär aufgetretenen Schimmel in dem Bad verantwortlich zu machen ist?
 

3.      Wann kann das Baerwaldbad seine Türen für die Schulen, Bevölkerung und Vereinsmitglieder für den Badebetrieb öffnen?
 

 

 

Beantwortung: Frau Herrmann

 

zu Frage 1: Der Bericht der Begutachtung der RLT-Anlagen der Schwimmhalle des Baerwaldbades der Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH vom 26.02. ist dem Gesundheitsamt seit 04.03.2016 bekannt.

Am gestrigen Tag gab es dazu ein Treffen bei der Leiterin des Schulamtes in Anwesenheit der Leiterin des Sportamtes, des Leiters des Rechtsamtes und dem Hygienereferenten sowie zwei Vertretern des Ingenieurbüros. Die Ergebnisse der Begutachtung der RLT-Anlagen Schwimmhallen Baerwaldbad wurden dabei ausgewertet und die weiteren Verfahrensweisen abgesprochen. Das Konzept für den regelhaften Betrieb der raumlufttechnischen Anlage soll bis Freitag dieser Woche von der Ingenieurgesellschaft erarbeitet werden und dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.

 

zu Frage 2: Die raumlufttechnischen Anlagen sind grundsätzlich geeignet, eine ausreichende Luftqualität in den Schwimmhallen für den Badebetrieb bereitzustellen, wenn diese durch eine sachkundige Person regelhaft betrieben werden. Die Benennung dieser Person soll im Konzept für den regelhaften Betrieb der Anlage benannt werden. Der Bericht der Ingenieurgesellschaft trifft keine Aussage dazu, dass die raumlufttechnischen Anlagen als verursachendes Moment, das war ja die Frage wegen dem Schimmel, für die temporär auftretenden Schimmel in dem Bad verantwortlich zu machen sind. Dazu gibt es keine Aussagen.

 

zu Frage 3: Die Wiederaufnahme des Schwimm- und Badebetriebes kann gestattet werden, wenn der Betreiber nachfolgend genannte Auflagen umgesetzt hat: Erstellung eines Konzeptes, wie der Betreiber den regelhaften Betrieb der Anlage gewährleistet, habe ich gerade gesagt. Ferner die fachkundige Person benannt ist, das sollte bis Freitag erfolgen, wenn das reibungslos klappt. Die erforderlichen Analysen von Untersuchungen des Trinkwassers nach Trinkwasserverordnung 2001 dem Gesundheitsamt vorgelegt worden sind, die Analysen sind bereits seit über einem Jahr angefordert, werden aus nicht ganz ersichtlichen Gründen seitens des Vereins bei uns nicht eingereicht. Das ist Auskunft von Frau Belicke.

Drittens: Der dem Gesundheitsamt nunmehr vorliegende Reinigungsplan für die Schwimmhallen des Baerwaldbades ist zu überarbeiten, in dem Hygieneplan sind die notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen detailliert zu beschreiben. Zur Vermeidung von Infektionen ist eine tägliche Reinigung und Desinfektion der Barfuß- und Sanitärbereiche sowie der Sitzflächen mit einem geeigneten Mittel, Liste des Verbundes für angewandte Hygiene bzw. des Robert-Koch-Instituts in ausreichender Konzentration und Einwirkzeit erforderlich. Darauf ist beim gestrigen Treffen noch mal deutlich hingewiesen worden.

So und wenn alle Punkte erfüllt sind, kann das Bad innerhalb von 14 Tagen eröffnet werden.

 

Herr Vollmert: Ich finde es schon bemerkenswert, dass ein Gutachten keine Aussage zu etwas treffen kann, was das Gesundheitsamt die ganze Zeit vermutet, aber nicht gewusst hat, nämlich dass die raumlufttechnische Anlage ursächlich für den Schimmel in diesem Bad zu verantworten ist. Und welche Erkenntnisse aus diesem weiteren neuen Gutachten ergeben sich eigentlich zu dem von dem Baerwaldbadbetreiber beigebrachten Gutachten vom Mai 2015? Was ist inhaltlich so substantiell neu in der Sachlage? Ich verstehe den Zeitverzug hier nicht mehr.

 

zu Nachfrage 1: Da ich das aktuelle Gutachten nicht kenne, kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten.

Nachfrage, ob wir es nachliefern können? Wir können das auch im Ausschuss diskutieren mit dem Gesundheitsamt zusammen, das ist nicht mein Problem, nur ich kenne das aktuellste Gutachten nicht, deswegen kann ich dazu nichts sagen.

 

Herr Vollmert: Jetzt bin ich ., frage ich: Kennen Sie denn das erste Gutachten inhaltlich?

 

zu Nachfrage 2: Da Sie nach einem Vergleich fragen, macht es wenig Sinn, wenn ich das dritte Gutachten nicht kenne bzw. das zweite Gutachten nicht. Ja, das macht ja keinen Sinn, Sie haben ja nach einem Vergleich gefragt. Da ich das letzte Gutachten nicht kenne, kann ich dazu keine Auskunft geben.

 

Herr Müller: Ich wundere mich gerade, wenn Sie denn das aktuelle Gutachten nicht kennen Frau Herrmann, woher Sie die Information haben, dass dieses aktuelle Gutachten keine Information dazu geben soll, ob die Lüftungsanlage für die Feuchtigkeit verantwortlich ist.

 

zu Nachfrage 3: Das ist eine interessante Frage eines Mitarbeiters der Verwaltung. Also, wir haben eine Arbeitsgruppe, die seit vielen Monaten und Wochen tagt. Die haben sich mit diesem Gutachten beschäftigt und haben uns zur Beantwortung sozusagen eine Stellungnahme gemacht. Ich habe dieses Gutachten nicht gelesen. Die Arbeitsgruppe wird weiter tagen, sie werden am Freitag wahrscheinlich das Konzept vorlegen und dann wird man sich damit weiter beschäftigen müssen, normaler Vorgang. So und ich schlage vor, ich habe damit überhaupt kein Problem, dieses dann auch in den jeweiligen Ausschüssen weiterhin zu diskutieren. Sie diskutieren ja im Sportausschuss eifrig, wie ich immer höre, wir können es auch gerne im Gesundheitsausschuss machen. Zuständig ist Herr Dr. Beckers und Herr Dr. Pitzing ist immer da, wenn ich mich nicht irre. Der steht Rede und Antwort als Amtsarzt und ich sage noch mal: Er ist nicht anweisungsbefugter Amtsarzt und dazu muss er dann auch Rede und Antwort stehen.

 

Herr Nöll: Frau Herrmann, ich frage mich eigentlich, wie wichtig eine Sache sein muss, damit Sie sich persönlich damit beschäftigen, aber das ist nicht meine Frage, können Sie ja vielleicht trotzdem drauf eingehen.

Meine Frage ist: Wann können wir denn damit rechnen, dass das Baerwaldbad wieder eröffnet wird und was werden Sie dafür tun, dass es zeitnah wieder eröffnet wird?

 

zu Nachfrage 4: Also ich weiß ja, dass wir da eine politische Geschichte draus machen, weil die böse grüne Stadträtin hat das Baerwaldbad geschlossen. So, das versucht er jetzt seit einem halben Jahr. Das macht ihr jetzt seit einem halben Jahr, ist ja okay. So, noch mal: Anlassbezogen hat der Amtsarzt eine Untersuchung gemacht, anlassbezogen. Ich finde das übrigens interessant, dass der Anlass hier überhaupt niemanden interessiert. Also anlassbezogen gab es eine Untersuchung. Da sind bestimmte Dinge gefunden worden, wo der Amtsarzt sagt, für ein Schwimmbad geht das nicht, diese Mängel müssen behoben werden, weil es ist ein Schwimmbad, und zwar ein öffentliches Schwimmbad für Schulschwimmen, für Frauen, für Öffentlichkeit etc., ist ja auch gerade in der Anfrage noch mal betont worden.

Jetzt geht es darum, wann und wie schnell diese Mängel beseitigt werden. Und Ihr streitet Euch jetzt im Grunde mit dem Amtsarzt und mit uns, weil Ihr nicht akzeptieren wollt, dass das Mängel sind. Nee, nee, nee, so, ist das Gutachten so, ist die Raumluft so, ist es überhaupt akzeptabel etc.

Ach Mensch, Sie kennen es doch auch nicht. So, also, genau, hätte man mal richtig sauber gemacht, dann hätten wir das Problem nicht, genau das ist der Punkt. Hätte man mal. Hat man aber nicht. Also die Mängel sind zu beseitigen, die Liste wird kleiner. Wir haben am Freitag das Konzept bzw. das Konzept, was daraus folgt und dann sagte ich innerhalb von 14 Tagen kann man das Bad wieder aufmachen. Aber es kann doch nicht sein, dass es Mängel gibt und Ihr das völlig ignoriert, weil es politisch opportun ist, anstatt alles dafür zu tun, dass wir es . genau. Genau und beheben muss es derjenige, der es betreibt. Es muss der Betreiber beheben, wie wir es gerade auch . nee, die BVV muss es auch nicht beheben. Es muss der Betreiber beheben und der tut es nicht. Wir beachten nicht die BVV, Trinkwasser .

Es gibt Mängel in einem Schwimmbad, das öffentlich ist. Die hat der Amtsarzt festgestellt. Die Mängel sind zu beseitigen, dann geht das Bad wieder auf. Um nichts anderes geht es. Dankeschön.

 

 
 

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