Drucksache - DS/2105/IV  

 
 
Betreff: Abholung von Altkleidercontainern & Aufstellmöglichkeiten für lokale Initiativen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.02.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

In der Pressemitteilung Nr. 13 vom 12.02.2016 http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/aktuelles/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.444588.php wird von einer Kooperationsverbarung zur Entfernung von llegal auf öffentlichem Straßenland aufgestellten Altkleidercontainern berichtet.

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Betrifft diese Kooperationsvereinbarung den ganzen Bezirk oder nur den in der Überschrift der Pressemitteilung erwähnten Wrangelkiez?

 

  1. Fallen Kosten für den Bezirk durch die in der Kooperationsvereinbarung enthaltenen Vereinbarungen, wie die Abholung der Container an?

 

  1. rde es das Bezirksamt unterstützen Container für Altkleider oder weitere Sammel- und Tauschcontainer für lokale, gemeinnützige Initiativen (wie z.B. "Kreuzberg hilft") im öffentlichen Raum aufzustellen und genehmigen?

 

Nachfrage:

 

  1. rde das Bezirksamt bei Beschwerden über kommerzielle Altkleidercontainer, auch auf Besitzer privater Grundstücke zugehen, um sie davon zu überzeugen lieber Sammel- und Tauschcontainer lokaler Inititativen aufzustellen?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport                                                                                    29.02.2016

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

  1. Betrifft diese Kooperationsvereinbarung den ganzen Bezirk oder nur den in der Überschrift der Pressemitteilung erwähnten Wrangelkiez?

 

Die Kooperationsvereinbarung mit der BSR wurde für den gesamten Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zunächst für die Dauer eines Jahres abgeschlossen.

 

  1. Fallen Kosten r den Bezirk durch die in der Kooperationsvereinbarung enthaltenen Vereinbarungen, wie die Abholung der Container an?

 

Die BSR stellt dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Kosten für die Beräumung der Altkleidercontainer, die Verbringung und Lagerung auf dem Zwischenlagergelände sowie für die Verwertung der Container in Rechnung. Die von der BSR erhobenen Kosten werden durch das Ordnungsamt gegenüber dem Aufsteller im Rahmen eines Verwaltungsvollstreckungs-verfahrens geltend gemacht. Nur wenn der Aufsteller die Forderung beglichen hat, kann er seine beräumten Container von der BSR abholen. Zusätzlich droht ihm ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubter Nutzung öffentlichen Straßenlandes.

 

  1. rde es das Bezirksamt unterstützen Container für Altkleider oder weitere Sammel- und Tauschcontainer für lokale, gemeinnützige Initiativen (wie z.B. "Kreuzberg hilft!") im öffentlichen Raum aufzustellen und genehmigen?

 

Aus den bisherigen Erfahrungen heraus kann festgehalten werden, dass Altkleidersammelcontainer eine zusätzliche Beeinträchtigung des Stadtbildes darstellen.

Darüber hinaus ziehen diese Sammelcontainer in ihrem Umfeld oftmals vermehrt Sperrmüllablagerungen nach sich und tragen somit erheblich zur Vermüllung der unmittelbaren Umgebung bei. Diese Sachlagen entstehen völlig unabhängig von der Eigenschaft oder Intention des Aufstellers.

Ein tatsächlicher Bedarf für die Bevölkerung an der Vorhaltung von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Raum, welcher die geschilderten Bedenken negiert, kann nicht erkannt werden.

Durch offiziell und regelmäßig durchgeführte Altkleidersammlungen bzw. durch auf Privatflächen aufgestellte Altkleidersammelcontainer hat die Bevölkerung umfangreiche Möglichkeiten zur Entsorgung.

Es besteht daher kein Bedarf an der Aufstellung von Altkleidersammelcontainern auf öffentlichem Straßenland.

Da im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für das Aufstellen von Altkleidercontainern auf öffentlichem Straßenland keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, verfolgt der Bezirk ein einheitliches Konzept, was eine gerichtsfeste Wirkung erzielt.

 

Nachfrage

  1. rde das Bezirksamt bei Beschwerden über kommerzielle Altkleidercontainer, auch auf Besitzer privater Grundstücke zugehen, um sie davon zu überzeugen lieber Sammel- und Tauschcontainer lokaler Initiativen aufzustellen?

 

Es steht den Aufstellern lokaler Initiativen frei, sich um Aufstellflächen auf privaten Grundstücken zu bewerben. Da jedoch auch auf privaten Flächen die Problematik der Vermüllung existiert, sollte sich der Bezirk, da er selbst aus diesem Grunde keine öffentlichen Flächen zur Verfügung stellt, nicht engagieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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