Drucksache - DS/2094/IV  

 
 
Betreff: Im JobCenter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Kustak, SusanneKustak, Susanne
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.02.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was wurde im IT-System des JobCenters geändert, so dass beiliegender Briefentwurf an Kund*innen notwendig ist?

 

  1. An welche Kund*innen schickt das JobCenter dieses Schreiben?

 

  1. Warum erhalten auch Kund*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft dieses Schreiben?

 

Nachfrage:

 

  1. Warum wird dieses Schreiben versandt, wenn doch nach Aussage des JobCenters alle Kund*innen im regelmäßigen Kontakt mit ihren Arbeitsvermittler*innen stehen?

 

  1. Warum müssen Kund*innen nichtdeutscher Staatsbürgerschaft bei Anmeldung im JobCenter ihren Pass vorlegen, der dann einschließlich Aufenthaltstitel kopiert wird, wenn das JobCenter diese Angaben nicht nutzt?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                

Abt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Was wurde im IT-System des JobCenters geändert, so dass beiliegender Briefentwurf an Kund*innen notwendig ist?


Anfang Dezember wurde bundesweit das IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit den aktuellen Gegebenheiten zum Flüchtlingsthema angepasst. Insbesondere die sogenannten Stammdaten wurden angepasst. So wurden die Eingabefelder zur Speicherung der Daten zum Aufenthaltstitel modifiziert. Viele der bisherigen Angaben wurden automatisch migriert, geändert oder neu eingeführt, sodass nur einige Angaben zum Aufenthalt fehlten oder unvollständig waren.

 

Hinzugekommen ist die Frage, ob es sich um eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach den §§ 22 bis 26 AufenthG handelt, das Datum des Asylantrages sowie Angaben zum Arbeitsmarktzugang, welche differenzierter sind als zuvor.


 

2. An welche Kund*innen schickt das JobCenter dieses Schreiben?

Das Jobcenter hat diejenigen Kundinnen und Kunden angeschrieben, bei welchen keine Aufzeichnungen über den unter 1. genannten Daten von Seiten des Jobcenters gespeichert waren:

- Daten zum Aufenthaltstitel,

- Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

- Datum des Asylantrages

- Angaben zum Arbeitsmarktzugang

 

Darüber hinaus wurden nur die Kundinnen und Kunden angeschrieben, bei welchen keine routinemäßigen  Vorsprachen in unserem Hause angestanden haben, bzw. auch Kunden die vorgesprochen hatten, jedoch keine Dokumente zur Prüfung der unter 1. genannten Daten dabei hatten. Hierdurch sollte den Kunden eine zusätzliche Vorsprache und unnötige Wege erspart bleiben.

 

 

3. Warum erhalten auch Kund*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft dieses Schreiben?
 

Nach eingehender Prüfung ist festzuhalten, dass nur Kunden angeschrieben wurden, welche im System des Jobcenters mit Migrationshintergrund erfasst sind und nicht deutscher Staatsangehörigkeit sind. Es wurde jedoch festgestellt, dass im Einzelfall eine Einbürgerung stattgefunden hat, diese jedoch nicht im IT-System des Jobcenters eingetragen wurde.

 

 

Nachfragen:
 

1. Warum wird dieses Schreiben versandt, wenn doch nach Aussage des JobCenters alle Kund*innen im regelmäßigen Kontakt mit ihren Arbeitsvermittler*innen stehen?

Je nach persönlicher Lebenssituation liegen unterschiedliche lange Zeiträume zwischen den Vorsprachen in der Arbeitsvermittlung. So wird z.B. das Intervall der Vorsprache in der Arbeitsvermittlung im Rahmen einer Elternzeit ein anderes sein, als z.B. das Vorsprachintervall nach einer Umschulung (weitere Gründe siehe auch die Antwort zur Frage 2: Kunde hat ohne Dokumente vorgesprochen).


 

2. Warum müssen Kund*innen nichtdeutscher Staatsbürgerschaft bei Anmeldung im JobCenter ihren Pass vorlegen, der dann einschließlich Aufenthaltstitel kopiert wird, wenn das JobCenter diese Angaben nicht nutzt?

 

Grundsätzlich werden für die Antragsstellung auch Fotokopien gefertigt. Diese Kopien werden nach Bewilligung der ALG II-Leistungen aus Datenschutzgründen nicht zur Leistungsakte genommen, sondern vernichtet oder auf Wunsch an die Kundin bzw. den Kunden versandt. In der Akte bleibt nur die Fotokopie des Aufenthaltstitels, da nur für die Dauer des Aufenthaltstitels eine Leistungsbewilligung erfolgen kann.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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