Drucksache - DS/2052/IV  

 
 
Betreff: Entwicklung des SEZ-Geländes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEAbt. Planen, Bauen und Umwelt
Verfasser:Amiri, Reza 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.01.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Trifft es zu, dass der Senat plant eine Veränderungssperre für das SEZ-Gelände zu erlassen und einen Bebauungsplan aufzustellen?

 

  1. Wann und in welcher Form sind Bürger*innenbeteiligungsverfahren zur Entwicklung des SEZ-Geländes vorgesehen?

 

  1. Wie plant der Senat die Bedarfe des Bezirks hinsichtlich sozialer Infrastruktur (Schulen, Kitas, Stadtteil- & Senior*innen-Zentren, Schwimmbad, etc.) in die Planungen für die Entwicklung des SEZ-Geländes einfließen zu lassen?

 

Nachfrage:

 

  1. Bis wann und in welcher Form hat der Bezirk die Möglichkeit seine Bedarfe hinsichtlich sozialer Infrastruktur gegenüber dem Senat anzumelden?

 

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                       

Bezirksstadtrat                                                                                                 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Trifft es zu, dass der Senat plant eine Veränderungssperre für das SEZ-Gelände zu erlassen und einen Bebauungsplan aufzustellen?

 

Mit Schreiben vom 27. November 2015 teilte der Staatssekretär Herr Lütke Daldrup dem Bezirk mit, dass er zur Wahrung dringender Gesamtinteressen Berlins vom Eingriffsrecht nach § 7 Abs. 1 Satz 4 AGBauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 1 AZG Gebrauch macht und das Verfahren zur Aufstellung und Festsetzung des Bebauungsplans 2-43 an sich zieht.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat am 1.12.2015 die Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplans 2-43 beschlossen (ABl. S. 2754).

Nach Änderung soll der Bebauungsplan an diesem Standort eine Mischnutzung mit hohem Wohnanteil, integrierten Sport- und Freizeiteinrichtungen und einen Schulstandort festsetzen.

 

Zur Sicherung der Planungsziele wurde am 4.12.2015 die Veränderungssperre 2-43/23 erlassen (GVBl. S. 455).

 

2. Wann und in welcher Form sind Bürger*innenbeteiligungsverfahren zur Entwicklung des SEZ-Geländes vorgesehen?

 

Eine Bürgerbeteiligung ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gesetzlich vorgeschrieben (gem. § 3 Abs. 2 BauGB).

Ob eine frühzeitige Bürgerbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) durchgeführt wird und ob es zusätzliche Bürgerveranstaltungen geben wird, ist nicht bekannt. Für die Durchführung des Verfahrens ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig.

 

3. Wie plant der Senat die Bedarfe des Bezirks hinsichtlich sozialer Infrastruktur (Schulen, Kitas, Stadtteil- & Senior*innen-Zentren, Schwimmbad, etc.) in die Planungen für die Entwicklung des SEZ-Geländes einfließen zu lassen?

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat in dem Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss vom 1.12.2015 einen Standort für eine Grundschule vorgesehen. Die Frage nach weiteren Infrastruktureinrichtungen kann der Bezirk derzeit nicht beantworten, da das Verfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geführt wird.

 

Nachfrage:

 

1. Bis wann und in welcher Form hat der Bezirk die Möglichkeit seine Bedarfe hinsichtlich sozialer Infrastruktur gegenüber dem Senat anzumelden?

 

Das BauGB schreibt vor, dass der Bezirk aufgefordert wird, eine Stellungnahme abzugeben, wenn die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Beteiligung der Behörden (§ 4  Abs. 2 und ggf. § 4 Abs. 1 BauGB) durchführt. Da die Senatsverwaltung das Verfahren führt, kann keine Aussage über den zeitlichen Ablauf des Verfahrens gegeben werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 
 

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