Drucksache - DS/2042/IV  

 
 
Betreff: Sexistische Werbung nur bei Abbildung von nackten Frauenkörpern?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.01.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ernst nimmt das Bezirksamt die Beschlusslage der BVV zum Thema "Sexistische Werbung" auf bezirkseigenen Flächen?

 

  1. Ist dem Bezirksamt die aktuelle Werbetafel auf dem bezirkseigenen Grundstück der "Nische" an der Rudolfstraße bekannt (siehe Anlage), auf der für Bonbons mit einem nackten Männerkörper geworben wird mit der Aufforderung "Probier mich!"?

 

  1. Wenn ja, inwiefern konnte dieses Werbemotiv genehmigt werden? (insb. vor dem Hintergrund des BVV-Beschlusses, dass die Aufstellung nicht genehmigt wird, wenn "die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere rfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder nnlichen rpern ohne direk-ten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.")

 

 

 

Beantwortung: Frau Herrmann

 

zu Frage 1: Das, was Sie beschreiben, wir kannten es in der Tat nicht, erfüllt absolut genau den Tatbestand, den wir mit der Vorlage letztendlich auch kritisiert haben und es hing da auch ., tätig geworden sind. Das ist nicht ausschließlich auf Frauen gemünzt, sondern selbstverständlich auch auf Männer und so, wie Sie es beschrieben haben, wie gesagt, erfüllt es zu 100% den Tatbestand.

 

zu Frage 2: Uns war das nicht bekannt, deswegen sehr herzlichen Dank für den Hinweis. Es ist eine Tafel, weil Sie fragten nach dem Vertrag, es ist eine Tafel, die noch einen alten Vertrag hat, d.h. also noch keinen neuen Vertrag bekommen hat und deswegen noch nicht unter den neuen Bedingungen letztendlich verbindlich festgelegt werden konnte. Wir werden aber dann, bei dem neuen Vertrag selbstverständlich das anwenden, was für alle anderen bezirkseigenen Plakatwände oder Werbetafeln auch gilt. Und noch mal sehr herzlichen Dank für den Hinweis.

 

Herr Hehmke: Ja, vielen Dank Frau Herrmann. Angesichts der aktuellen Informationen, ist es dem Bezirksamt möglich oder wird das Bezirksamt mit dem Vertragspartner über die aktuelle Beschlusslage reden, auch wenn der Vertrag noch nicht betroffen ist, um zumindest in den folgenden Aufstellungszeiten, es handelt sich ja immer um begrenzten Zeitraum, wo ein Motiv gezeigt wird, darauf hinzuwirken, dass diese Beschlusslage quasi im Vorgriff dann auch an dieser Stelle mit erfüllt wird?

 

zu Nachfrage 1: Ja, können wir, aber ich finde das zweite Argument noch mal, der Ort, wo es steht letztendlich, kommt noch mal verstärkt dazu und die Immobilienstadträtin nickt gerade, werden wir tun.

 

Frau Leese-Hehmke: In wie vielen Fällen ist denn bereits nach dem BVV-Beschluss über sexistische Werbung diskutiert worden bzw. ein Verbot ausgesprochen worden?

 

zu Nachfrage 2: Die Frage kann ich nicht konkret beantworten. Würde ich gerne schriftlich nachreichen, also erstens wie viele neue Verträge wir gemacht haben. Ich würde auch gerne dann von der Frauenbeauftragten noch mal nachfragen, ob das über die Arbeitsgruppe letztendlich konkrete Verbote gab. Ja oder Nein, das kann ich nicht aus dem Lamäng beantworten, würden nachreichen gerne.

 

Schriftlich wird nachgereicht:

 

1.              wie viele neue Verträge gemacht wurden

2.              Klärung ob AG konkrete Werbeverbote ausgesprochen hat

 

Bezug nehmend auf die Nachfragen kann zu der Frage 1 mitgeteilt werden, dass bereits 3 Verträge geändert worden sind und eine entsprechende Vertragsergänzung zur Verhinderung geschlechterdiskriminierender Werbung (sexistische Werbung) aufgenommen wurde. Die verbleibenden Verträge werden im Zuge möglicher Vertragsänderungen bzw. Änderungskündigungen sukzessive ergänzt.

 

Zu Nachfrage 2: es gab noch keinen bekannt gewordenen aktuellen Fall in unserem Bezirk, der eine Intervention der Jury und der AG gegen sexistische, frauenfeindliche und diskriminierende Werbung erforderlich gemacht hätte.

 

 
 

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