Drucksache - DS/2039/IV  

 
 
Betreff: Wie ist der Sachstand zum Baerwaldbad?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Müller, GötzMüller, Götz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.01.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann wurde das durch das Bezirksamt einzuholende Gutachten zu den aus Sicht des Gesundheitsamtes notwendigen Baumaßnahmen ausgeschrieben?
  2. Wie viele Unternehmen haben Angebote zu welchen Preisen abgegeben?
  3. Wann ist mit der Fertigstellung des Gutachtens zu rechnen?

 

 

Beantwortung DS/2039/IV und DS/2041/IV: Herr Dr. Beckers

 

zu Frage 1: Nach Auskunft des Rechtsamts hat es am 23.04.2015 zu den Auswirkungen einer möglichen Schließung des Bades auf den Erbbaurechtsvertrag Stellung genommen sowie am 17.09.2015 zu den Nutzungsuntersagungen des Gesundheitsamtes zum Betrieb des Baerwaldbades vom 26.03.2015r die kleine Halle und vom 22.05.2015 r die große Halle.

 

zu Frage 2: Die Stellungnahme des Rechtsamtes vom 23.04.2015 erfolgte auf Wunsch des Bezirksamtskollegiums und die Stellungnahme vom 17.09.2015 auf Anfrage des Gesundheitsamtes.

 

zu Frage 3: Die Stellungnahme vom 23.04.2015 beschreibt das Verfahren zum Heimfall, falls der Erbbaupachtvertrag vom Erbbaupachtnehmer nicht eingehalten wird. Die Stellungnahme vom 17.09.2015 enthielt die Empfehlung, dem Bevollmächtigten des Betreibers noch einmal schriftlich die konkreten Gründe mitzuteilen, die einer Wiedereröffnung des Bades entgegenstehen, insbesondere die konkrete Gesundheitsgefahr.

Diese Gründe sind mittlerweile in dem Widerspruchsbescheid des Bezirksamtes, Abteilung Familie, Gesundheit und Personal vom 04.11. eingeflossen. Der Betreiber hat dagegen sowohl Klage beim Verwaltungsgericht erhoben als auch den Antrag gestellt, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts liegt bisher noch nicht vor.

 

zu Nachfrage 1: Der Widerspruchsbescheid des Bezirksamtes behandelt die Auflagen gemäß der Bescheide des Gesundheitsamtes vom 26.03.2015 und 22.05.2015. Um den Badebetrieb wieder aufnehmen zu können, sind nachfolgende Auflagen zu erfüllen bzw. entsprechende Nachweise zu erbringen:

1.              Nachweis und Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebs der raumlufttechnischen Anlage.

2.               Einhaltung der Untersuchungspflicht gemäß Trinkwasserverordnung.

3.               Erstellung von Hygieneplänen.

Alle anderen in den Bescheiden vom 26.03. und 22.05. genannten Auflagen sind demnach erfüllt worden oder begründen keine Schließung des Bades.

 

Sehr geehrter Herr Müller, ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu Frage 1: In der AG Baerwaldbad am 05.11.2015 wurde festgelegt, dass das Büro Szamatolski + Partner, das ist das Büro, dass die Ausschreibung zum Planungsverfahren gemacht hat, dem wir: a) bei der Formulierung des Auftrags zur Gutachtenerstellung zur raumlufttechnischen Anlage hilfreich zur Seite stehen würden, da die Ausschreibungsinhalte zu ermitteln waren. Das Büro hatte die Terminvorgabe bis zum 20.11. einen entsprechenden Ausschreibungsentwurf vorgelegt. Zu diesem Entwurf gab es am 27.11. mit den Mitgliedern der AG Baerwaldbad einen Abstimmungstermin, in dem Änderungswünsche geäert wurden, die das Planungsbüro dann einarbeiten sollte.

Das Aufforderungsschreiben zur Angebotsabgabe des Planungsbüros hat den Fachbereich Sport am Freitag, den 27.11., per E-Mail erreicht und wurde zeitnah, nämlich am 01.12. an die Dekra GmbH, an den TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH und die Thurm-Sicherheitstechnik GmbH vorab per Mail und zeitgleich per Post geschickt. Als Angebotsabgabetermin war in dem Schreiben der 18.12., 12.00 Uhr, genannt. Es wurde ein Termin zur Besichtigung des Baerwaldbades im Zusammenhang mit der Erstellung des Angebots am 07.12.2015 ermöglicht. Dieser Termin wurde lediglich von der Dekra GmbH wahrgenommen. Am 14.12. hat sich die Firma Thurm Sicherheitstechnik für die Übersendung der Angebotsanfrage bedankt und mitgeteilt, dass sie ein derartig gewünschtes Angebot nicht abgeben können. Am 18.12. um 12.00 Uhr war kein Angebotseingang zu verzeichnen, auch in den darauffolgenden Tagen nicht. Da die Dekra GmbH den Besichtigungstermin im Baerwaldbad wahrgenommen hatte, wurde bei dem zuständigen Betriebsleiter nachgefragt, ob der Fachbereich Sport noch mit einer Angebotsabgabe rechnen kann. Der Betriebsleiter sagte, dass er die Frist leider nicht einhalten konnte, aber noch ein Angebot abgeben möchte.

Eine krankheitsbedingte Absage der Dekra erfolgte am 18.01. per E-Mail.

 

zu Frage 2: Keine der drei angeschriebenen Firmen hat ein Angebot abgegeben. Nein, Dekra, TÜV und Thurm. Die erste Firma hat das nur vorbereitet. Die mussten ja das Angebot vernünftig da auch vorbereiten.

 

zu Frage 3: Um weiteren Zeitverzug durch eine neue Ausschreibung zu vermeiden oder Interessenbekundung, wird aktuell geprüft, ob das Planungsteam Ruhr das Gutachten als Sonderauftrag vorab zeitnah erstellen kann. Das Planungsteam Ruhr wird das Planungsteam sein, was die Grundlagenermittlung im Baerwaldbad durchführen wird, das ist dann der Auftrag, den die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bzw. der Wasserratten TSB e.V., nee TSB Wasserratten e.V. erteilen wird. Und wenn das Planungsbüro sowieso vor Ort ist, macht es vielleicht auch Sinn, sich gleich damit als erstes zu beschäftigen. Allerdings würde dafür ein Sonderauftrag erteilt werden. Erst nach Auftragsbestätigung durch das Planungsteam ist ein zeitlicher Ablauf zu benennen.

 

Herr Vollmert: Dann würde ich jetzt meine 2. Nachfrage an das zuständige Fachamt richten. Nach den Ausführungen von Dr. Beckers gab es eine juristische Stellungnahme von September 2015 im Auftrag des Gesundheitsamtes, wo das Rechtsamt dargelegt hat, unter welchen Voraussetzungen eine Nutzungsuntersagung möglich ist, die mittels einer konkreten Gesundheitsgefahr begründet werden müsste. Nach meinem Kenntnisstand wurde nach den Ausführungen von Dr. Beckers diese Empfehlung erst in dem Widerspruchsverfahren bekanntgegeben und nach meinem Kenntnisstand ist das Widerspruchsverfahren bzw. die schriftliche Mitteilung zum Widerspruchsverfahren doch erst Ende des letzten Jahres geschehen. Warum hat man solange gezögert, den Betreiber über mögliche konkrete Gesundheitsgefahren zu informieren?

 

zu Nachfrage 2: Das Bezirksamt spricht mit einer Stimme, also werde ich da jetzt mal die Stimme sein und ich sage jetzt mal in der kleinen Halle ist am 26.03. der Nachweis raumlufttechnische Anlage, Gewährleistung einer ausreichenden Be- und Entlüftung erwähnt worden. Dasselbe ist eigentlich am 22.05. auch für die große Halle noch mitgeteilt worden.

Nach meiner Vorstellung ist immer die Frage, was ist damit gemeint und da hat das Gesundheitsamt in der Vergangenheit immer gesagt, dieser Nachweis muss erbracht werden, weil das Gesundheitsamt eben keine technische Abteilung ist, sondern eben eine Gesundheitsabteilung und deswegen dieses Gutachten. Es ist eine Firma beauftragt worden vom TSB Wasserratten e.V., die dort schon einmal eine Funktionsuntersuchung durchgeführt hat. Allerdings ist das Ergebnis dieser . ja, Untersuchung oder Feststellung, dass das überhaupt technisch funktioniert, dem Gesundheitsamt nicht ausreichend, um den Nachweis zu erbringen, dass dort eben die Be- und Entftung so funktioniert, dass eben keine Schimmelbildung, keine Gefährdung stattfindet.

 

Herr Müller: Ich habe zwar verstanden, dass keine genaue zeitliche Ablaufplanung gegeben werden kann, solange das Gutachten nicht ausgeschrieben ist, das ist ja klar. Trotzdem noch mal meine Frage: Ist denn davon auszugehen, dass bis Ende Juni der Betrieb des Baerwaldbades wieder aufgenommen werden kann oder müssen wir stattdessen davon ausgehen, dass die BVV hier noch mal weitere Sondermittel beschließen muss, diese 9.000 EUR monatlich waren es, glaube ich, knapp?

 

zu Nachfrage 3: Also das Auftragsverfahren, um die Grundlagenermittlung durchführen zu können, da haben wir im Dezember den Bescheid erhalten von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, das war noch ein bisschen holprig sage ich jetzt mal, weil es einige Fragen zu kren gab.

Ich gehe davon aus, dass diese Firma jetzt loslegen wird und wenn sie sowieso im Baerwaldbad die Grundlagenermittlung durchführt, kann sie doch als erstes gleich beginnen und die Funktionshigkeit der Be- und Entlüftung prüfen. So ist unsere Vorstellung. Wir hätten das auch gleich so machen können, das war ja damals die Grundidee. Das Problem war ja nur, dass wir keine Zusage von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatten, ob eben die Grundlagenermittlung überhaupt durchgeführt wird, weil die Summe sich erhöht hatte aufgrund der Angebotsabgabe und die Senatsverwaltung da noch Rücksprachebedarf hatte, aber nach dem Gespräch, was ich dann mit der Senatsverwaltung geführt habe, war dann klar, dass ., wie das Vorgehen ist und wir haben uns dann darauf geeinigt, dass eben eine geringere Summe zur Verfügung gestellt wird, aber die durchaus ausreichend ist um das, was wir alle wollen, zu wissen, was kostet uns die Sanierung des Baerwaldbades. Und in dem Zusammenhang, wie gesagt, könnte die Firma das gleich mitmachen.

Ich habe gesagt Ende Juli liegt es vor. Ja, jetzt sage ich mal eigentlich müsste es früher vorliegen. Wir hatten ursprünglich mal gesagt Januar, das wäre die Auftragsvergabe gewesen. Ich meine, es wird ja nicht monatelang dauern, so etwas festzustellen, ob es funktioniert. Also vorsichtig gesagt, der Februar hat weniger Tage, aber ich sage mal Ende Februar, wenn diese Firma sagt, wir machen das. Aber ich habe den Sportausschuss auch unterrichtet und werde ihn auch weiter unterrichten, dass da möglichst jetzt alles passiert. Wir gucken uns auch noch andere Firmen an, vielleicht werden wir da noch fündig, aber es macht natürlich Sinn, dass die Firma das macht, die die Grundlagenermittlung eh durchführt.

 

Herr Müller: Eine Nachfrage noch, mir reicht ein Ja oder Nein. Herr Dr. Beckers, habe ich das vorhin jetzt wirklich richtig verstanden, dass das Gesundheitsamt dem Betreiber TSB Wasserratten e.V. aufgegeben hat, ein Gutachten erstellen zu lassen und als der TSB Wasserratten e.V. dieses Gutachten dann eingereicht hat, dann war das Gutachten dem Gesundheitsamt kein Gutachten wert oder war das so, dass das für das Gesundheitsamt kein Gutachten war, was es hat annehmen können? Wo lag da das Missverständnis? Hat das Gesundheitsamt hier vielleicht nicht genau genug zugearbeitet, um zu sagen, was in dem Gutachten drinsteht oder ...? Also ich kann es nicht verstehen.

 

zu Nachfrage 4: Das ist schwer mit Ja oder Nein zu beantworten. Ich kann nur sagen, das ist ., wir haben die Diskussion um diese Details ständig, das ist mir schon klar und das fällt mir auch schwer, das jetzt auch im Detail zu beantworten.

Nach meinem Wissen und ja, also ist die Funktionsfähigkeit der Be- und Entlüftungsanlage durch diesen Techniker festgestellt worden, Punkt 1.

Ja, aber die Funktionsfähigkeit der Anlage reicht ja möglicherweise gar nicht aus, ob es hinreichend ist, dass damit eben halt eine Schimmelbildung in diesem Bad verhindert wird. Insofern muss man jetzt beides prüfen. Ist die Funktionsfähigkeit gegeben? Ja sagt der Techniker, der es untersucht hat. Die zweite Frage ist jetzt: Ist die Funktionsfähigkeit soweit ausreichend, um eine Schimmelbildung zu verhindern? Und das muss jetzt der zweite Gutachter sich anschauen. Sorry, das ist das, was ich dazu sagen kann.

 

Herr Müller: Was ich jetzt aber immer noch nicht verstehe ist, aus welchem sachlichen Grund das Gesundheitsamt hier nicht von vornherein gesagt hat, wir wollen ein Gutachten, was die und die Bedingungen erfüllt. Fehlte da das Fachwissen? Wenn das Fachwissen gefehlt hat: Wie konnte dann das Gesundheitsamt im Nachhinein sagen, das reicht nicht. Das ist mir völlig unklar, aber ich gehe mal davon aus, ich muss das wohl schriftlich fragen, aber ich warte die Antwort ab.

 

zu Nachfrage 5: Also Herr Müller, ich gestehe, das kann ich jetzt im Augenblick nicht beantworten.

 

 

 
 

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