Drucksache - DS/2032/IV  

 
 
Betreff: Das MyFest in der Zukunft verantwortlich umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Dahl, JohnJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.01.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/2032/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin, für die Durchsetzung folgender Punkte einzusetzen:

 

  1. Der Innensenator von Berlin wird beauftragt durch die Polizei Berlin ein Sicherheits- und Rettungswegekonzept für das MyFest erstellen zu lassen, um die Durchführung des MyFestes als Straßenfest in 2016 überhaupt noch ermöglichen zu können.

 

  1. Die Bühnen- und Sanitärstandorte brauchen eine komplett neue und anwohnerfreundliche sowie eine freie Durchwegung gewährleistende Festsetzung.

 

  1. Der Senat hat entsprechend seiner Ankündigungen den Bezirk bei der Umsetzung des MyFestes finanziell und personell zu unterstützen.

 

  1. Das Fest ist jährlich auf seine Notwendigkeit hin zu hinterfragen. Eine Exit-Strategie ist hierfür zu erarbeiten.

 

Begründung:

 

Der aktuelle Rechtsstreit um das MyFest hat schon vor Prozessbeginn durch die Klarstellung des Polizeipräsidenten von Berlin offenbart, dass das MyFest rechtlich keine Versammlung im Sinne des Artikel 8 GG ist.

 

Die Konsequenz: Das MyFest ist eine Veranstaltung im öffentlichen Raum, also rechtlich wie jedes Straßenfest zu behandeln.

 

Das MyFest hat nicht nur eine stadtpolitische gewaltpräventive Dimension es ist auch ein internationaler Partyevent. Das strategische Ziel des Landes und des Bezirkes zum 1.Mai eines jeden Jahres in Berlin, ist und bleibt einen friedlichen 1. Mai zu gewährleisten. Dass das alljährliche MyFest auch eine extrem starke Zumutung für die Anwohner darstellt, können das Bezirksamt und der Senat nicht ignorieren. Die Zumutung zu minimieren, die Sicherheit verantwortlich zu organisieren und das MyFest strategisch so auszurichten, dass es mittelfristig nicht mehr erforderlich ist, braucht  etwas Zeit und vor allem auch die ordnungsrechtlichen Maßnahmen, die mit der Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Raum zwingend zu erbringen sind.

 

Wir stellen fest:

 

  1. Es besteht auch in 2016 ein stadtpolitisches Interesse daran, das MyFest als Mittel zur politischen Deeskalation zu erhalten.

 

  1. Sowohl der geänderten Rechtsnatur des MyFestes, als auch der zwingenden Notwendigkeit zur Rücksichtnahme auf die Anwohner, muss jedoch Rechnung getragen werden. Es braucht eine Gesamtverantwortung, die von dem Veranstalter zu gewährleisten ist.

 

Hierbei ist auch zu prüfen, ob hierzu eine Erweiterung des Festgeländes erforderlich ist. Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass der Alkoholausschank weder an den Bühnen, noch von den Betreibern einer Bühne vorgenommen wird. Der Speise- und Alkoholverkauf ist nur zentral zu organisieren und darf auch nur über die ortsansässige Gastronomie erfolgen, die über eine entsprechende gesetzliche Genehmigung verfügen.

 

Das MyFest ist als politisches Instrument für die Befriedung des 1. Mai ein voller Erfolg gewesen und wird in naher Zukunft auch weiterhin hierfür gebraucht. Jedoch hat das Fest inzwischen Ausmaße angenommen, die es von seinem ursprünglichen Zweck entfernt hat und neue Gefahren und Belastungen für Anwohner und Besucher des Festes offenbart. Der Andrang im letzten Jahr war so groß, dass ein Durchkommen an vielen Stellen schlicht unmöglich war und sich zudem das „Fest“ unkontrolliert und wild in benachbarte Straßenzüge ausbreiten konnte und so Exzesse produzierte, die faktisch nicht mehr zu kontrollieren und beherrschen waren.

 

Der Sicherheit der Menschen muss Rechnung getragen werden.

 

 

BVV 27.01.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin, für die Durchsetzung folgender Punkte einzusetzen:

 

  1. Der Innensenator von Berlin wird beauftragt durch die Polizei Berlin ein Sicherheits- und Rettungswegekonzept für das MyFest erstellen zu lassen, um die Durchführung des MyFestes als Straßenfest in 2016 überhaupt noch ermöglichen zu können.

 

  1. Die Bühnen- und Sanitärstandorte brauchen eine komplett neue und anwohnerfreundliche sowie eine freie Durchwegung gewährleistende Festsetzung.

 

  1. Der Senat hat entsprechend seiner Ankündigungen den Bezirk bei der Umsetzung des MyFestes finanziell und personell zu unterstützen.

 

  1. Das Fest ist jährlich auf seine Notwendigkeit hin zu hinterfragen. Eine Exit-Strategie ist hierfür zu erarbeiten.

 

 

 
 

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