Drucksache - DS/1969/IV  

 
 
Betreff: Asylbewerber werden zu Obdachlosen? - Verfahren nach Anerkennung des Asyls bzw. Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Abwendung drohender Obdachlosigkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese-Hehmke, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welches Verfahren kommt im o.g. Fall im Bezirk zum Tragen, wenn Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung zunächst in einer Not- oder Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge mit entsprechender Finanzierung über das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) untergebracht waren und anschließend eine Anerkennung des Asyls bzw. die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erhalten (z.B. Pflicht zum Verlassen der Unterkunft, Wechsel der Trägerschaft zur Zuständigkeit der Unterbringung/Kosten der Unterkunft)?

 

  1. Wie geht das Bezirksamt mit einer drohenden Obdachlosigkeit nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die o.g. Personengruppe um?

 

  1. Welche Angebote oder Unterbringungsmöglichkeiten können diesen Personen durch das Bezirksamt zur Verfügung gestellt werden?

 

Nachfragen:
 

  1. Welche Prognosen hat das Bezirksamt hinsichtlich der Anzahl der zu erwartenden Fälle innerhalb der nächsten zwei Jahre?
     
  2. Nachfrage: Welche Vorkehrungen hat das Bezirksamt getroffen, um eine (mögliche) Konkurrenz zwischen Obdachlosen und Flüchtlingen auszuschließen?

 

 

Beantwortung: Herr Mildner-Spindler

 

zu Frage 1: Die Sorgen, die mit den Fragen verbunden sind, die knüpfen ja unmittelbar an das an, was die Bürgermeisterin zur Nachfrage schon angesprochen hat, wie geht es denn weiter, wenn die Situation von Flüchtlingen geklärt ist.

Bisher gilt, dass Menschen, die ein Antragsverfahren durchlaufen haben und mit einer Aufenthaltsgestattung mit einer Duldung, aber auch die mit einer Ablehnung aus dem Verfahren rausgehen, in den Unterkünften bleiben, die das Land in Verantwortung des Landesamt für Gesundheit und Soziales organisiert hat. Wo wir uns alle gemeinsam die Frage stellen, was passiert denn angesichts dessen, dass wir aus dem normalen Zyklus Erstaufnahme, Gemeinschaftsunterkunft, Regelung des Status und dann eine andere Unterbringung rausgekommen sind, was passiert denn? Wir haben jetzt eine Phase davor: die Unterbringung in Notunterkünften. Seit Sommer diesen Jahres redet niemand über was anderes mehr und die Frage steht immer, was folgt denn auf die Notunterkunft, wenn die Gemeinschaftsunterkünfte voll sind und die Gemeinschaftsunterkünfte nicht ausreichen und aber auch der angebotene Wohnraum nicht ausreicht, aus einer Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen, wenn die Situation geklärt ist.

Bis jetzt gilt, und da kriegen wir monatlich die Zusage des Staatssekretärs für Soziales, dass das Land Berlin niemanden obdachlos machen wird, dass es also keine Auszugsaufforderung geben wird. Und wenn wir mal ehrlich mit uns sind, wir erleben das ab und an, dass der Sozialsenator im RdB oder in anderen Zusammenhängen die Bürgermeister aufschreckt, die Bezirke gefragt werden, was tut ihr denn und dann wird eine Drohgebärde aufgebaut, wir müssen die Unterkünfte räumen, weil der Platz nicht ausreicht. Das ist ehrlich gesagt eine absolut hilflose Gebärde angesichts dessen, dass das Land keine Alternativen zu bieten hat. Und dann den Bezirken damit zu drohen, diese Verantwortung den Bezirken überzuhelfen, hat eine Absurdität, dass man eigentlich überhaupt nicht will, das sozusagen Szenario weiterzuverfolgen.

Es wäre meines Erachtens ein politischer Amoklauf, wenn es dazu käme, dass in den Bezirken die Menschen, deren Situation geklärt ist, vor die Tür gefahren, gekehrt werden oder wie man das auch immer nennen will. Weil angesichts einer Situation, wo das Land in seiner Verantwortung für die Organisation der Unterkunft in den Bezirken alle Ressourcen in Anspruch genommen hat, jetzt Turnhallen belegt, dann zu sagen Bezirke, jetzt macht mal, nachdem wir sozusagen das Landesvermögen an Land gezogen haben, das ist eine Situation, die will ich wirklich nicht weiterverfolgen. Zeigt auf der anderen Seite die Herausforderung, da muss was getan werden bei Gemeinschaftsunterkünften und bei Wohnungen.

Und wir, das hat die Bürgermeisterin auch schon gesagt, haben uns am Dienstag, also gestern noch mal verständigt. Wir müssen das tun, was im Rahmen unserer Möglichkeiten ist, in der Tat, Plätze in Gemeinschaftsunterkünften zu schaffen, um zumindest in Ansätzen eine Alternative zu bringen. Aber grundsätzlich ist es so, dass, wer einen Aufenthaltsstatus hat, wer eine Duldung hat, in den Unterkünften verbleibt. Es gibt dann sozusagen einen Wechsel in der Zuständigkeit, einen Wechsel im Leistungsbezug. Die Kosten der Unterkunft müssen bei denjenigen, die einen Aufenthaltsstatus haben und arbeitsberechtigt sind, dann über das Jobcenter übernommen werden. Für diejenigen, die, weil nicht arbeitsfähig ins SGB XII wechseln, organisieren das Bezirke, also die Sozialämter. Für diejenigen, die mit einer Duldung Leistungen nach dem AsylBLG erhalten, ist,r die Kosten der Unterkunft das jeweilige Sozialamt zuständig.

Diese Aufgabe organisieren wir und die werden wir auch gewährleisten können. Wir sind zwischen Amt für Soziales und Jobcenter, das habe ich im Sozialausschuss diesen Monat schon vorgestellt, nicht nur im Gespräch, sondern in der Organisation, wie dieser Wechsel, in Organisation Kosten der Unterkunft insbesondere bewältigt werden kann. Wir halten es für nicht notwendig, dass die Leistungsberechtigten zur Klärung Kosten der Unterkunft wenn es nur einen Wechsel gibt, aber die Unterbringungssituation die gleiche bleibt, dafür extra in den Wohnhälften der Bezirksämter vorsprechen müssen. Wir halten es auch nicht für notwendig, dass wir zu Mietverträgen, die abgeschlossen werden können, unbedingt Stellung beziehen müssen, wenn im Rahmen des Ermessens und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit einem Mietvertrag zugestimmt werden kann, auch wenn er über den Regelwerten, Ausführungsverordnung Wohnen liegt.

Inzwischen haben wir diese Woche zur Kenntnis nehmen können, dass der Senat dort nachgezogen hat und den Vermietern eine Nachbesserung um bis zu 20% angeboten hat. Das haben wir vorher schon in Einzelfallentscheidungen getan. Ich halte das so, wie es momentan praktiziert wird, in gewisser Weise als ein Anschieben der Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt erneut und insofern nicht wirklich für zielführend dort, wo die Hilfe auch ohne eine solche Regelung zu erreichen gewesen wäre.

 

zu Frage 2: Im Moment sind das noch insbesondere diejenigen, denen ein Verbleib in den Unterkünften des LaGeSo nicht möglich ist, weil es Familiennachzug und Zusammenzug gibt und das in den Unterkünften so nicht zu erreichen ist. Insofern wird insbesondere nach Wohnungen nachgefragt.

Wir haben im Frühherbst alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften angeschrieben, ob sie uns helfen und unterstützen können. Wir haben vergangene Woche noch mal ein Spitzengespräch mit der Bürgermeisterin und den Wohnungsbaugesellschaften gehabt und um Hilfe und Unterstützung gebeten. Sowohl in den schriftlichen Antworten auf unser Anschreiben als auch in der letzten Woche mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass es auch da eine Konkurrenz zwischen Land und Bezirken gibt, weil die Wohnungsbaugesellschaften uns insbesondere darauf hingewiesen haben, dass sie in der Pflicht des Eigentümers sind, also die Quote des Landes zu erfüllen haben, Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen, die dann über das E&F vermittelt werden, zu bringen.

Ich habe darüber hinaus die letzte Woche im Stadtplanungsausschuss berichtet, alle Betreiber von Ferienwohnungen angeschrieben, die bis Frühjahr nächsten Jahres Bestandsschutz genießen und ihnen angeboten, dass wir eine Nutzung für ihre Wohnung haben, wenn der Bestandsschutz abgelaufen ist. Da gibt es durchaus Reaktionen, die nutzbar sind, aber die natürlich nicht in der Größenordnung sind, wie wir werden Menschen Wohnungen anzubieten haben.

Im Bezirksamt hat sich eine Arbeitsgruppe "Unterbringung" gebildet, die noch mal alle Gebäudeflächen, auch unter dem Aspekt der Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften, analysiert und bewertet hat. Es ist jedoch, das muss man sagen, klar erkennbar, dass im Innenstadtbereich kein ausreichender Wohnraum, aber auch keine ausreichenden Gemeinschaftsunterkünfte zur Verfügung stehen werden.

 

zu Frage 3: Da nutzen wir momentan das, was an Instrumentarien der sozialen Wohnhilfe zur Verfügung steht. Wir vermitteln in Gemeinschaftsunterkünfte, d. h. ASOG-Unterkünfte, die in der Wohnungslosenversorgung gelistet sind, wir vermitteln in Hotels, wir streben die Umnutzung von Ferienwohnungen an und im Einzelfall können wir auf Angebote städtischer Wohnungsbaugesellschaften zugreifen und wir sind dort, das will ich nur versichern, schneller als es das E&F oder das LaGeSo sind, weil uns z. B. die Wohnungsbaugesellschaften letzte Woche berichtet haben, dass die Wohnungen, die sie dem Land anbieten, zum Teil über Wochen oder Monate nicht in Anspruch genommen werden können, weil man das wahrscheinlich zentralistisch nicht hinbekommt.

 

zu Nachfrage 1: Niemand kann Ihnen jetzt eine Prognose für die nächsten zwei Jahre benennen. Es fällt uns allen zusammen nach wie vor schwer und auch das Land lässt die Bezirke und die Agentur für Arbeit, die Jobcenter da noch relativ im Unklaren darüber, wie viele Menschen werden in den unterschiedlichen Leistungsbereichen dann ankommen.

Wir selbst könnten eine ganz grobschlächtige holzschnittartige Prognose anbieten und sagen Deutschland geht davon aus, dass bis zu 1 Mio. an Flüchtlingen in 2015 ankommen wird. Davon muss Berlin nach Königsteiner Schlüssel 5% aufnehmen. Wir haben derzeit  mit Ende Oktober eine Schutzquote von 50% erreicht, wo also Aufenthalt oder Duldung ausgesprochen wird. Das bedeutet für Berlin, dass 25.000 bis 30.000 Menschen durch die Bezirke durch die Jobcenter zu versorgen sind. Wenn man das durch zwölf teilt, eine andere Herangehensweise gibt es dafür noch nicht, errechnet sich, dass ein Bezirk mit 2.000, 2.500 Menschen dann in den unterschiedlichen Leistungsbereichen konfrontiert sein wird. Da müssen wir uns drauf vorbereiten, wie wir eine solche Nachfrage und dann auch den Besuch hier vor Ort sicherstellen können.

Ich weigere mich ganz ehrlich davor, dass ein Drohgespenst an die Wand gemalt wird, dass davon gesprochen wird, wir werden in Zukunft zwölf kleine LaGeSo's in den Bezirken haben. Ich halte das auch für politisch unverantwortlich, ein solches Szenario an die Wand zu malen, weil es sozusagen das staatliche Versagen, was wir derzeit auf Landesebene erleben, transferiert auf die Bezirke und wir werden alles dafür tun, dass es ein solches Versagen auf Bezirksebene nicht gibt. Da müssen wir jetzt im Moment sehen, wie wir mit unserer verabredeten kleinen Arbeitsgruppe "Willkommenszentrum für Flüchtlinge", Aufgaben organisieren, wie darüber hinaus die einzelnen Fachämter ihrer Verantwortung gerecht werden können, wie wir als Bezirk auch die zusätzlichen Stellen, die wir reklamieren können, in Anspruch nehmen.  Es hat ja einen solchen Schlüssel für die Zuweisung von neuem Personal gegeben. Auf 100 Notübernachtungsplätze ein Vollzeitäquivalent, auf 250 Plätze in einer Gemeinschaftsunterkunft ein weiteres Vollzeitäquivalent.

Wir haben in den letzten zweieinhalb Wochen etwa 1.000 Menschen in sechs Notunterkünften dazubekommen, auch wenn in der BUL nur fünf gelistet sind, weil die Friedrichshainer Sporthalle, die auf Pankower Territorium steht, Pankow zugeschlagen wird in der Statistik, das müssen wir korrigieren. Das müssen wir korrigieren, aber 1.000 Notübernachtungsplätze sind nach dem Schlüssel, den das Land angelegt hat, 10 VZE und damit müssen wir uns im Bezirksamt verständigen, wie wir uns auf unsere Arbeiten vorbereiten.

Ja, vielleicht das zuvorderst.

 

zu Nachfrage 2: Wir tun alles dafür, dass es nicht zu einer Konkurrenz zwischen Wohnungslosenhilfe und Flüchtlingshilfe kommt, dass es zu keiner Konkurrenz zwischen Kältehilfe- und Notunterbringung von Flüchtlingen kommt. Wir haben alles daran gesetzt, die Zahl der Kältehilfeplätze auf dem Niveau des letzten Jahres zu halten und waren bereit, zusätzliche Plätze einzurichten. Das ist uns mit den 105 Plätzen in der Traglufthalle auf dem ehemaligen Container-Bahnhof Frankfurter Allee auch gelungen.

Darüber hinaus auch, weil wir wissen, dass wir ggf. auch Flüchtlinge, die im Sinne von Wohnungslosenhilfe zu uns kommen, ein Angebot bieten müssen, sind wir mit Betreibern von ASOG-Unterkünften im Gespräch, neue ASOG-Unterkünfte im Bezirk einzurichten. Wir haben jetzt im Herbst in der Großbeerenstraße eine Unterkunft mit 100 Plätzen eingerichtet. Der Betreiber, der in der Hausburgstraße so eine Unterkunft betreibt, hat uns angeboten, in der Warschauer Straße noch ein solches Angebot zu machen. Also da sind wir in Akquise von ASOG-Unterkünften auf dem Weg und tun unser  Möglichstes, neue Plätze zu schaffen, so dass es nicht zu einer Konkurrenz kommen kann. Dankeschön.

 

Frau Leese-Hehmke: Ich habe noch eine Nachfrage und zwar hat die sich ergeben im Rahmen der Beantwortung meiner ersten Frage, wo Sie geschildert haben, dass es die Möglichkeit gibt, über das Jobcenter den Höchstsatz für die Kosten der Unterkunft ggf. auch zu überschreiten, damit keine Obdachlosigkeit entsteht. Und ich würde gerne wissen, ob Sie da nicht die Gefahr der Schaffung einer sogenannten Zwei-Klassen-Gesellschaft sehen, nämlich auf der einen Seite die Flüchtlinge, die erlaubterweise den Höchstsatz der Kosten der Unterkunft überschreiten dürfen, auch bei einer Neuanmietung von Wohnraum, und auf der anderen Seite die Kunden, die im Jobcenter bereits vorhanden sind und dazu angehalten werden, wenn sie die Kosten der Unterkunft überschreiten, diese auch zu senken, im Zweifel auch durch einen Auszug, auch in einen anderen Bezirk und das auch verbunden vor dem Hintergrund des Zuständigkeitswechsels, denn im Moment ist es ja so, dass das Sozialamt zuständig ist für den Geburtsmonat der geflüchteten Menschen, also für alle im Februar geborenen Menschen ist Friedrichshain-Kreuzberg zuständig. Im Jobcenter gilt dann aber eine Zuständigkeit nach dem Wohnortprinzip. Wollen dann nicht alle Flüchtlinge nach Friedrichshain-Kreuzberg ziehen?

 

zu Nachfrage 3: Wenn wir nur die Möglichkeiten hätten, so vielen wie möglich einen Wohnraum, der dann sozusagen zum Meldezuständigkeitsprinzip führt, bieten zu können, da wissen wir alle, dass das nicht so aussieht und in der Tat, da haben Sie recht, wird das Finden von Wohnraum in der Zuständigkeit noch mal zum Wechsel im Jobcenter führen, wenn erst nach Zuständigkeit geregelt aus der Gemeinschaftsunterkunft heraus der Geburtsmonat ausschlaggebend ist und dann, wenn eine Wohnung gefunden wurde, der Zuständigkeitswechsel meldebezogen zum örtlichen Jobcenter passiert.

Sie habenllig recht, eine solche Handhabung der AV-Wohnen und ggf. auch eine Auslegung im Ermessen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen folgend, muss im Gleichheitsprinzip für alle gelten. Genauso wie die Oppositionsparteien zu dem Vorstoß von Herrn Czaja heute schon vermeldet haben, das kann nicht sein, dass für Flüchtlinge zumindest erst mal begrenzt bis Ende 2016 andere Regelungen eingeführt werden als für die anderen Leistungsbezieher in den Jobcentern.

Insofern gilt das, was wir erwarten, nämlich das eine Überschreitung der geregelten Höchstgrenzen geprüft wird, auch für alle anderen. Aber Sie werden mir sicherlich Recht geben, dass wenn wir derzeit gezwungen sind, in Hostels unterzubringen oder Menschen in unsere Zuständigkeit wechseln, die derzeit in Hostels untergebracht und wir eine mehrköpfige Familie mit Tagessätzen über das Hostel finanzieren und wir dann die Entscheidung haben, dieses fortzusetzen oder einem Mietvertrag zuzustimmen, der um 100,00 EUR, 150,00 EUR die Höchstgrenzen überschreitet, dann handeln wir sicher auf die Perspektive richtig, wenn wir dort anders handeln als zu sagen nee, das geht nicht und statt 800,00 EUR Miete zu zahlen weiter 2.000,00 EUR, 2.500,00 EUR ans Hostel überweisen.

 

 
 

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