Drucksache - DS/1968/IV  

 
 
Betreff: Bauvorhaben der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft WBM in Friedrichshain: aktueller Stand
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:1. Hellmuth, Susanne
2. Schwarze, Julian
Hellmuth, Susanne
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.11.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft WBM gegen die Ablehnung der Bauanträge für geplante Punkthochhäuser, u.a. in der Koppenstraße, auf Basis von § 34 Baugesetzbuch Widerspruch bei der dafür zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einlegt hat bzw. wird?

 

  1. Gab es seit der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung weitere Bauanträge seitens der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft WBM?

 

  1. Welche der Grünflächen in Friedrichshain-West (im Gebiet des WBM-Masterplans) sind geschützte Grünflächen?

 

Nachfrage:

 

  1. Welche Bebauung ist von der landeseigenen WBM - nachdem der ursprüngliche Masterplan verändert wurde - derzeit auf bezirkseigenen Grundstücken vorgesehen?

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                                                    25.11.2015

Bezirksstadtrat                                                                                                 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft WBM gegen

die Ablehnung der Bauanträge für geplante Punkthochhäuser, u.a. in der Koppenstraße,

auf Basis von § 34 Baugesetzbuch Widerspruch bei der dafür zuständigen Senatsverwaltung

r Stadtentwicklung einlegt hat bzw. wird?

 

Bei den Anträgen der WBM handelt es sich nicht um Bauanträge, sondern um Anträge auf Vorbescheid.

r etwaige Widersprüche ist, auf Grund der Größe der geplanten Vorhaben (vgl. §86 Abs.1 Ziff.2 BauO Bln), nicht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuständig.

Die Zuständigkeit für Widersprüche liegt hier beim Bezirk.

Bei einem Antrag auf Vorbescheid werden konkrete Fragen vom Antragsteller zum Bauvorhaben gestellt.

Nach erfolgter Prüfung durch die zuständigen Stellen werden diese Fragen lediglich mit "Ja" oder "Nein" beantwortet und die jeweiligen Antworten entsprechen begründet.

Es handelt sich also nicht um eine Ablehnung eines Bauantrags, sondern um eine Klärung von Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stellen.

 

2. Gab es seit der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung weitere Bauanträge

seitens der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft WBM?

 

Derzeit liegen dem Bauaufsichtsamt insgesamt 8 Anträge auf Vorbescheid vor.

Abschließend bearbeitet wurden bisher 3 (Koppenstr. 53A, 65A; Krautstr. 1A, 5A, 9A ; Mollstr. 20)

In Bearbeitung befinden sich derzeit 4 ( Singerstr. neben Nr.77, Koppenstr. vor Nr. 37D/Karl-Marx-Allee, Koppenstr. vor Nr.37A/Palisadenstr.; Palisadenstr. neben Nr.35)

 

3. Welche der Grünflächen in Friedrichshain-West (im Gebiet des WBM-Masterplans) sind

geschützte Grünflächen?

 

-Krautstr.1-4 (Grünfläche mit kl. Spielplatz)

-Koppenstr.60 (Grünfläche)

-Mollstr.23-24 (Spielplatz)

-Mollstr. 20-29 (Teil einer Grünverbindung)

 

Nachfrage:

 

1. Welche Bebauung ist von der landeseigenen WBM - nachdem der ursprüngliche Masterplan

verändert wurde - derzeit auf bezirkseigenen Grundstücken vorgesehen?

 

Die WBM würde das Grundstück Neue Blumenstraße/Krautstraße und Koppenstraße 37 a - 37 d bebauen. Es gibt derzeit keine Zustimmung des Bezirks zur Veräerung dieser Grundstücke.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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