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Drucksache - DS/1963/IV
Seit über 2 Jahren verfolge ich als Anwohnerin der Großbeerenstraße die Entwicklung rund um das sogenannte "Dragonerareal". Im Vorfeld der Bezirksversammlung habe ich einige Fragen insbesondere zu dem Prozedere der vorbereitenden Untersuchung. Am 8.12.2015 findet ja eine Veranstaltung im Rathaus statt. Da ich voraussichtlich aus terminlichen Gründen nicht anwesend sein kann, meine Fragen auf diesem Wege:
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Seit über 2 Jahren verfolge ich als Anwohnerin der Großbeerenstraße die Entwicklung rund um das sogenannte "Dragonerareal". Im Vorfeld der Bezirksversammlung habe ich einige Fragen insbesondere zu dem Prozedere der vorbereitenden Untersuchung. Am 8.12.2015 findet ja eine Veranstaltung im Rathaus statt. Da ich voraussichtlich aus terminlichen Gründen nicht anwesend sein kann, meine Fragen auf diesem Wege:
1. Mich interessiert, was die genaue Aufgabenstellung für die Untersuchung ist?
2. Welche Rolle der Planergesellschaft dabei zukommt und mit welchem Auftragsverfahren es dazu kam?
Zu 1. und 2.: Die vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet werden gem. § 141 BauGB durchgeführt. Sie beinhalten eine fundierte Analyse des Untersuchungsgebietes zur Identifizierung von Zielen und Maßnahmen (Verfahren und rechtliche Instrumente) für das Gebiet.
Nach Kenntnis des Bezirksamtes hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 25. August 2015 sechs Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes zur Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen aufgefordert. Das ausgeschriebene Leistungsbild umfasste alle üblichen Arbeitsschritte für Vorbereitende Untersuchungen: Analyse des Gebietszustandes; Leitbild, Ziele und städtebauliches Entwicklungskonzept; Maßnahmenkonzept; Steuerung und Moderation des Verfahrens und Öffentlichkeitsarbeit.
3. Die Frage nach der Rolle / Einfluss / Verantwortlichkeit / Entscheidung von Bezirksamt und Senat über Ziele und Maßnahmen.
Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB werden in Berlin durch das Abgeordnetenhaus beschlossen und liegen hoheitlich in der Hand der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg muss gem. § 139 Abs. 1 BauGB im Rahmen der ihm obliegenden Aufgaben die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen unterstützen. Des Weiteren wird das Bezirksamt als Träger öffentlicher Belange gem. § 139 Abs. 2 BauGB durch die Senatsverwaltung an dem Verfahren beteiligt.
Für die städtebauliche Entwicklung im Rathausblock wurden bereits im Februar 2013 durch das Bezirksamt (Untere Denkmalschutzbehörde, Bauaufsicht, Stadtplanung) und dem Bezirksbürgermeister Leitlinien entwickelt, welche auch im Bauausschuss beraten wurden. Diese Leitlinien haben aus Sicht des Bezirksamtes weiterhin Bestand und fließen in die Voruntersuchungen mit ein.
Die letztliche Entscheidung über das Zustandekommen und die Ziele eines Sanierungsgebietes nach § 136 BauGB trifft das Abgeordnetenhaus von Berlin nach Abschluss der Voruntersuchungen.
4. Insbesondere die zweite Frage scheint mir relevant, um als Anwohnerin zu wissen, wer sind die verbindlichen Ansprechpartner_innen?
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Württembergische Straße 6 10707 Berlin
Herr Reichelt Tel: 030 90139-4936 Fax: 030 90139-4901 E-Mail: kai.reichelt@senstadtum.berlin.de
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung Yorckstraße 4-11 10965 Berlin
Herr Dihlmann Tel.: 030 90298-3502 Fax: 030 90298-3352 E-Mail: andreas.dihlmann@ba-fk.berlin.de
Auftragnehmer Planergemeinschaft Kohlbrenner eG Lietzenburger Straße 44/46 10789 Berlin
Herr Dittfurth Tel.: 030 8859-1431 Fax: : 030 8859-1499 E-Mail: mail@planergemeinschaft.de
Die Kontaktpersonen und weitere Informationen sind auch unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadterneuerung/de/ruhlsdorfer_strasse/index.shtml zu erfahren.
5. Welche Rolle kommt dabei interessierten Anwohnerinnen zu und welche Möglichkeiten der Beteiligung/ Einflussnahme haben sie konkret?
Die Beteiligungsformate werden am 08. Dezember im Rahmen der Bürgerveranstaltung von 18:00-21:00 Uhr im BVV-Saal des Rathauses Kreuzberg vorgestellt. Gesetzlich vorgeschrieben sind Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (Eigentümer*innen, Mieter*innen, Pächter*innen und sonstige Betroffene). Hierzu wird es Veranstaltungen und zusätzliche Möglichkeiten geben, sich mit Anregungen in die Planung einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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