Drucksache - DS/1958/IV  

 
 
Betreff: EA061 - Bebauungspläne V-1-1 "An der Mälzerei" und V-1-2 "Friedrichshain-Höfe"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. In welcher Form wurden die Ergebnisse der von Ihnen beauftragten Schall- und Verkehrsgutachten bei dem aktuellen Bebauungsplanentwurf berücksichtigt?

2. Warum wird das Quartiersgefüge durch ein 10 geschossiges Gebäude, davon ca. 3 geschossiges Sockelbauwerk, derart verschandelt, obwohl eine tiefer liegende Bodenplatte dieselbe Anzahl an Wohnungen ermöglichen würde?

3. Wie lässt sich die geplante Bebauung mit §9 (2) der Berliner Bauordnung vereinbaren (Bauliche Anlagen dürfen das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten)?
 

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

zu Frage 1: Ihre erste Frage bezieht sich ja auch auf die Öffentlichkeitsveranstaltung, wo wir uns kennengelernt haben, die gut besucht war im Haus "Neues Deutschland" zu diesem Bauvorhaben. Im Moment ist es so, das ist ja die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gewesen, dass wir das auswerten. Es sind die angesprochenen Probleme den Verkehrs- und Lärmgutachtern vorgelegt worden bzw. die Überprüfung und da sind wir noch dran.

Diese Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung werden wir dann reinbringen in die frühzeitige Trägerbeteiligung. Das sind dann also die ganzen Fachämter, die dazu Stellung nehmen und da werden wir gucken also, was die Träger der öffentlichen Belange dann vorbringen. Und dann werden wir erst die B-Plan-Entwürfe fertigen, die dann zu entscheiden sind.

 

zu Frage 2: Also das sehen wir ein bisschen anders. Es gibt eine städtebauliche Konzeption, die auch aus so einem Verfahren hervorgegangen ist und dieser obere Teil ist so konzipiert, dass da mehr oder weniger eine ebenerdige Anlage entsteht, die auch öffentlich genutzt werden kann. Also die Höfe dieser Wohnanlage sind dann öffentlich zugänglich und insofern gibt es dann eine Terrasse oder eine Treppenanlage, die hinaufführt. Aber man muss auch sagen, also dass die Anzahl der Wohnungen schon richtig ist. Wir haben das Problem der fehlenden Wohnungen und es soll dort auch ordentlich ausgenutzt werden. Es ist so, dass der Bauherr sich beteiligt an der Finanzierung der Schule, die da in unmittelbarer Nähe entsteht, das sei auch noch dazu gesagt.

Und im unteren Bereich, also an der Friedenstraße ist der zweite Bauherr die WBM, die dort eine straßenbegleitende Bebauung errichtet und dort werden die ., ein größerer Teil der preiswerten Wohnungen, also diese berühmten 6,50 EUR-Wohnungen erstellt.

 

zu Frage 3: Also wir haben da eine Bebauungsplanung, in der die Anforderungen erfüllt werden müssen, auch nach § 1 Abs. 6 und die aus. oder . wie soll ich das hier sagen? Also die baulichen Anlagen müssen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren auch darüber hinaus den Anforderungen entsprechen des § 9, den Sie angesprochen haben, aber aus unserer Perspektive kann man nicht von einer Verunstaltung sprechen, sondern das ist eben ein städtebauliches Konzept, was diese doch topografisch sehr interessante Situation mit dem Anstieg der Pufendorfstraße aufnimmt. Also ich sage mal, das ist vielleicht am Ende auch eine Geschmacksfrage.

 

Herr Kautz: Die erste Nachfrage, die ich stellen möchte, bezieht sich eigentlich auf die für mich nicht beantwortete zweite Frage, die ich hatte. Sie haben auf die Wohnungsnotsituation in Berlin-Friedrichshain ja hingewiesen Herr Panhoff, das verstehe ich auch und ist auch korrekt so. Allerdings haben wir ja gerade gefragt, warum man das gesamte Gelände anheben muss, um 10 m, knapp 10 m, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, um dort zwei große Betonblöcke draufzusetzen, obwohl man dem normalen natürlichen Gefälle folgen kann, so wie es die gesamte umgebende Bebauung tut, ohne auch nur eine einzige Wohnung zu verlieren. Das verstehe ich nicht.

 

zu Nachfrage 1: Vielleicht habe ich tatsächlich nicht so richtig präzise geantwortet. Also das wird in die Abwägung eingehen mit den Geschossen und den Gebäudehöhen. Also die Anregungen, die gekommen sind, die werden aufgegriffen und dann werden wir sehen, ob man Ihrer Argumentation folgt oder ob man bei der Argumentation des städtebaulichen Entwurfs bleibt. Das ist jetzt sozusagen verfahrenstechnisch gesprochen, es ist ja noch nicht zu Ende entschieden.

Ich bin der Meinung, man kann mit diesem Entwurf leben, auch eben unter dem Gesichtspunkt, dass er diese Öffentlichkeit zulässt, Sie wissen ja auch, dass wir in dem anderen Bereich da diese Kita einbauen in den Altbau, den geschützten Altbaubereich der Brauerei, wo die Lagerräume waren. Auch da gibt es einen Sprung in der Terrassierung bis dann eben runter zur Ebene der Friedenstraße. Ja, mehr kann ich jetzt im Moment nicht sagen, aber wie gesagt, das Verfahren ist ja nicht beendet. Es gibt auch noch mal die ordentliche Öffentlichkeitsbeteiligung und auch da gibt es noch Möglichkeiten einzuwirken.

 

Herr Kautz: Dann meine letzte Frage dazu: Gibt es die Möglichkeit, quasi sich als Anwohner-Community an diesem Planungsverfahren mit zu beteiligen im Sinne eines Runden Tisches oder ähnlichem?

 

zu Nachfrage 2: Wir haben ja hier ein formales Verfahren. Da sind die Beteiligungsformen gegeben, die noch, ich sage jetzt mal nicht die frühzeitige Bürgerbeteiligung, die haben wir gemacht, sondern jetzt dann noch die Auslegung und die normale Bürgerbeteiligung und von daher weiß ich jetzt nicht, ob man einen Runden Tisch braucht, aber wenn Sie sagen, Sie würden ganz gerne noch mal mehr darüber sprechen, bin ich auch bereit, so etwas zu organisieren, dass man sich noch mal zusammensetzt. Allerdings sehe ich das dann nicht so im ganz großen Kreis, sondern es gibt ja ganz bestimmte Stimmen aus dem Gebiet, die sagen wir mal auch eine Haltung schon entwickelt haben und dann kann man da sicherlich nochmal drüber sprechen.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: