Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Kapitel | Titel | Bezeichnung | Ansatz lt. HHPl.-Entwurf | Ansatz neu | Veränderung | Erläuterungen |
| | | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | |
3910 | 68406 | Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen | 1.206.000 EUR | 1.206.000 EUR | 1.236.000 EUR | 1.236.000 EUR | 30.000 EUR | 30.000 EUR | Einfügen: Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Kapitel 3502 Titel 11152. Ausgaben über den Betrag von 1.206.000 EUR dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Einnahmen in Höhe von 30.000 EUR aus Kapitel 3502 Titel 11152 sind für Sozial- und Mieterberatung vorgesehen. |
3502 | 52610 (neu) | Gutachten | - | - | 10.000 EUR | 10.000 EUR | 10.000 EUR | 10.000 EUR | Einfügen: Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 11152. Gutachten über die möglichen Vorgehensweisen zur Bündelung von Sozialleistungen im Wohnungswesen in einer eigenständigen Rechtsform zur Wahrnehmung des kommunalen Vorkaufsrecht gem. §§ 24 ff. BauGB |
Gegenfinanzierung |
3502 | 11152 | Gebühren nach verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften | 1.000 EUR | 1.000 EUR | 41.000 EUR | 41.000 EUR | 40.000 EUR | 40.000 EUR | Einfügen: Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben in Höhe von 10.000 EUR bei Kapitel 3502 Titel 52610 und im Übrigen für Ausgaben bei Kapitel 3910 Titel 68406. |
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Begründung:
Neben der Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum ist es erforderlich, die MieterInnen bei Auseinandersetzungen mit den Vermietern und Eigentümern zu schützen, zu beraten und zu stärken. Durch die Mieter- und Sozialberatung sollen Zwangsumzüge und überzogene Kostenforderungen sowie Rechtsstreitigkeiten verhindert werden.
Angesichts des hohen Bedarfs an Wohnungen insbesondere im niedrigpreisigen Segment müssen alle Optionen geprüft werden, die vorhandenen staatlichen finanziellen und rechtlichen Mittel und Instrumente zu nutzen und zu verknüpfen. Dazu soll ein Gutachten erstellt werden, dass insbesondere darstellen soll, wie z.B. durch eine Stiftung, Genossenschaft oder einen Eigenbetrieb des Bezirks künftig das Vorkaufsrecht des Bezirks rechtskonform und verwaltungspraktikabel ausgeübt werden kann oder aber das Vorkaufsrecht der MieterInnen durch den Bezirk direkt unterstützt werden kann.
Zur Gegenfinanzierung sollen die Zwangsgelder und Gebühren genutzt werden, die sich insbesondere aus der Kontrolle und der Beseitigung der Zweckentfremdung ergeben. Die Einnahmeerwartungen ergeben sich aus den veröffentlichten Statistiken des Amtes für Bürgerdienste.
PHI 22.09.2015
Ersetzungsantrag B‘90/Die Grünen
Kapitel | Titel | Bezeichnung | Ansatz lt. HHPl.-Entwurf | Ansatz neu | Veränderung | Erläuterungen |
| | | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | |
4200 | 89339 | Städtebauliche Einzelmaßnahmen | 700.000 EUR | 700.000 EUR | 730.000 EUR | 730.000 EUR | 30.000 EUR | 30.000 EUR | Einfügen: Einnahmen in Höhe von 30.000 EUR aus Kapitel 3502 Titel 11152 sind für Sozial- und Mieterberatung vorgesehen mit dem Ziel, eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen. |
3502 | 52610 (neu) | Gutachten | - | - | 10.000 EUR | 10.000 EUR | 10.000 EUR | 10.000 EUR | Einfügen: Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 11152. Gutachten über die möglichen Vorgehensweisen zur Bündelung von Sozialleistungen im Wohnungswesen in einer eigenständigen Rechtsform zur Wahrnehmung des kommunalen Vorkaufsrecht gem. §§ 24 ff. BauGB |
Gegenfinanzierung |
3502 | 11152 | Gebühren nach verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften | 1.000 EUR | 1.000 EUR | 41.000 EUR | 41.000 EUR | 40.000 EUR | 40.000 EUR | Einfügen: Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben in Höhe von 10.000 EUR bei Kapitel 3502 Titel 52610 und im Übrigen für Ausgaben bei Kapitel 4200 Titel 89331. |
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Begründung:
Neben der Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum ist es erforderlich, die MieterInnen bei Auseinandersetzungen mit den Vermietern und Eigentümern zu schützen, zu beraten und zu stärken. Durch die Mieter- und Sozialberatung sollen Zwangsumzüge und überzogene Kostenforderungen sowie Rechtsstreitigkeiten verhindert werden.
Angesichts des hohen Bedarfs an Wohnungen insbesondere im niedrigpreisigen Segment müssen alle Optionen geprüft werden, die vorhandenen staatlichen finanziellen und rechtlichen Mittel und Instrumente zu nutzen und zu verknüpfen. Dazu soll ein Gutachten erstellt werden, dass insbesondere darstellen soll, wie z.B. durch eine Stiftung, Genossenschaft oder einen Eigenbetrieb des Bezirks künftig das Vorkaufsrecht des Bezirks rechtskonform und verwaltungspraktikabel ausgeübt werden kann oder aber das Vorkaufsrecht der MieterInnen durch den Bezirk direkt unterstützt werden kann.
Zur Gegenfinanzierung sollen die Zwangsgelder und Gebühren genutzt werden, die sich insbesondere aus der Kontrolle und der Beseitigung der Zweckentfremdung ergeben. Die Einnahmeerwartungen ergeben sich aus den veröffentlichten Statistiken des Amtes für Bürgerdienste.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Titel: Zentrale Anlaufstelle für Mieter*innen schaffen.
Kapitel | Titel | Bezeichnung | Ansatz lt. HHPl.-Entwurf | Ansatz neu | Veränderung | Erläuterungen |
| | | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | |
3502 | 68406 (neu) | Zentrale Anlaufstelle für Mieter*innen | 0 EUR | 0 EUR | 30.000 EUR | 30.000 EUR | 30.000 EUR | 30.000 EUR | Einfügen: Einnahmen in Höhe von 30.000 EUR aus Kapitel 3502 Titel 11152 sind für Sozial- und Mieterberatung vorgesehen mit dem Ziel, eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen. |
3502 | 52610 (neu) | Gutachten | - | - | 10.000 EUR | 10.000 EUR | 10.000 EUR | 10.000 EUR | Einfügen: Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 11152. Gutachten über die möglichen Vorgehensweisen zur Bündelung von Sozialleistungen im Wohnungswesen in einer eigenständigen Rechtsform zur Wahrnehmung des kommunalen Vorkaufsrecht gem. §§ 24 ff. BauGB |
Gegenfinanzierung |
3502 | 11152 | Gebühren nach verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften | 1.000 EUR | 1.000 EUR | 41.000 EUR | 41.000 EUR | 40.000 EUR | 40.000 EUR | Einfügen: Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben in Höhe von 10.000 EUR bei Kapitel 3502 Titel 52610 und im Übrigen für Ausgaben bei Kapitel 3502 Titel 68406 (neu). |
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BVV 23.09.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Kapitel | Titel | Bezeichnung | Ansatz lt. HHPl.-Entwurf | Ansatz neu | Veränderung | Erläuterungen |
| | | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | |
3502 | 68406 (neu) | Zentrale Anlaufstelle für Mieter*innen | 0 EUR | 0 EUR | 30.000 EUR | 30.000 EUR | 30.000 EUR | 30.000 EUR | Einfügen: Einnahmen in Höhe von 30.000 EUR aus Kapitel 3502 Titel 11152 sind für Sozial- und Mieterberatung vorgesehen mit dem Ziel, eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen. |
3502 | 52610 (neu) | Gutachten | - | - | 10.000 EUR | 10.000 EUR | 10.000 EUR | 10.000 EUR | Einfügen: Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 11152. Gutachten über die möglichen Vorgehensweisen zur Bündelung von Sozialleistungen im Wohnungswesen in einer eigenständigen Rechtsform zur Wahrnehmung des kommunalen Vorkaufsrecht gem. §§ 24 ff. BauGB |
Gegenfinanzierung |
3502 | 11152 | Gebühren nach verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften | 1.000 EUR | 1.000 EUR | 41.000 EUR | 41.000 EUR | 40.000 EUR | 40.000 EUR | Einfügen: Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben in Höhe von 10.000 EUR bei Kapitel 3502 Titel 52610 und im Übrigen für Ausgaben bei Kapitel 3502 Titel 68406 (neu). |
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 14.09.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.