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Drucksache - DS/1842/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die aktuellen Planungen zu oben bezeichnetem Projekt zu überdenken und dabei frühere Planungen erneut mit einzubeziehen. Der Spielplatz ist am bestehenden Ort zu erhalten. Die Vorschläge der Bürgerbeteiligung sind zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Verlagerung des Spielplatzes von der Schleiermacherstr. in den neu zu errichtenden Innenbereich weist erhebliche Nachteile auf, welche von vielen Eltern gesehen und kritisiert werden. Eine Umplanung der jetzigen Variante muss nicht viel Zeit in Anspruch nehmen, da sie auf früheren Planungen aufbauen kann.
BVV 23.09.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend)
StadtQM 03.02.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Planungen zu oben bezeichnetem Projekt zu überdenken und dabei frühere Planungen erneut mit einzubeziehen. Der Spielplatz ist am bestehenden Ort und in seiner Qualität zu erhalten. Eine Bürgerbeteiligung ist durchzuführen.
BVV 24.02.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Planungen zu oben bezeichnetem Projekt zu überdenken und dabei frühere Planungen erneut mit einzubeziehen. Der Spielplatz ist am bestehenden Ort und in seiner Qualität zu erhalten. Eine Bürgerbeteiligung ist durchzuführen.
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