Drucksache - DS/1782/IV  

 
 
Betreff: Persönlicher Einsatz von Abgeordneten gegen Vermieter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. r wie erfolgreich hält das Bezirksamt aus vergangener Erfahrung das Zeigen von persönlichem Einsatz für Mieter von Gewerbe- und Wohneinheiten durch Bundestagsabgeordnete (z.B. in Form von Briefen)?

 

  1. Haben Vermieter bisher schon aufgrund von Einwänden gegen ihr Vorgehen in Mietangelegenheiten (z.B. Kündigungen, Mieterhöhungen, Räumungen etc.) durch BVV, Bezirksamt oder Abgeordnete ihre Forderungen zurückgenommen?

 

  1. Welche weiteren Hilfen können Mieter gegen ihre Vermieter vom Bezirk bekommen, wenn die Vermieter zu keinem Entgegenkommen (z.B. bei Kündigungen, Räumungen oder Umbauten) bereit sind?

 

Nachfragen:

 

  1. rden die Bürgermeisterin und die weiteren Mitglieder des Bezirksamtes sich auf Antrag der BVV ebenfalls für die Bevölkerung des Bezirkes an die Vermieter wenden?

 

  1. Falls ja, in welchen Fällen ist dieses bisher geschehen?

 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg              3. Juli 2015

Abt. Familie, Gesundheit und Personal

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Für wie erfolgreich hält das Bezirksamt aus vergangener Erfahrung das Zeigen von persönlichem Einsatz für Mieter von Gewerbe- und Wohneinheiten durch Bundestagsabgeordnete (z.B. in Form von Briefen)?

 

Ich begrüße das überparteiliche Engagement der Bundestagsabgeordneten Halina Wawzyiak, Cansel Kiziltepe und Hans-Christian Ströbele in der Angelegenheit "Bizim Bakkal" in der Wrangelstraße 77 in Berlin-Kreuzberg.

 

 

2. Haben Vermieter bisher schon aufgrund von Einwänden gegen ihr Vorgehen in Mietangelegenheiten (z.B. Kündigungen, Mieterhöhungen, Räumungen etc.) durch BVV, Bezirksamt oder Abgeordnete ihre Forderungen

zurückgenommen?

 

Dem Jugendamt sind zwei Fälle bekannt, in denen Vermieter Kündigungsabsichten bzw. sehr hohe Mietforderungen zurückgenommen haben.

In diesen Fällen wurden Schreiben des Bezirksbürgermeisters bzw. der Bezirksbürgermeisterin an die Vermieter gesendet. Ob eine Rücknahme der Kündigung bzw. der hohen Mietforderung auch ohne ein entsprechendes Schreiben vorgenommen wäre, kann nicht eingeschätzt werden.

 

Natürlich, immer wieder gibt es auch gütliche Klärungen nach Intervention und Vermittlung genauso wie es leider auch erfolglose Versuche gibt.

 

Eine abschließende Statistik wird darüber im Bezirksamt nicht geführt.

 

 

3. Welche weiteren Hilfen können Mieter gegen ihre Vermieter vom Bezirk bekommen, wenn die Vermieter zu keinem Entgegenkommen (z.B. bei Kündigungen, Räumungen oder Umbauten) bereit sind?

 

Leider sind die Hilfen des Bezirkes nur sehr eingeschränkt, wenn der Vermieter kein Entgegenkommen bzw. keine Bereitschaft zur Fortsetzung des Mietverhältnisses zeigt.

-          Je nach Einzelfall kann dann an Mieterberatungsstellen verwiesen werden, um ggfs noch einen Rechtsstreit gegen den Vermieter anzustrengen.

-          Beratung zur Wohnungssuche auf dem Berliner Wohnungsmarkt, Adressen von WBG, Internetportalen, Mitwohnzentralen, etc.

-          Vermittlung an ASUM zur Wohnungssuche

-          Ansonsten kann - wenn der Wohnungsverlust unabwendbar ist - und bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen eine Aufnahme ins "Geschützte Marktsegment" erfolgen.

 

Eine Beratung wird generell immer angeboten.

 

 

Nachfragen:

1. Würden die Bürgermeisterin und die weiteren Mitglieder des Bezirksamtes sich auf Antrag der BVV ebenfalls für die Bevölkerung des Bezirkes an die Vermieter wenden?

 

Das habe ich bereits mehrfach getan, mein Vorgänger Herr Dr. Schulz übrigens auch.

Sowohl ich als auch die Stadträte tun dies bereits seit vielen Jahren unabhängig eines BVV-Antrages!

 

2. Falls ja, in welchen Fällen ist dieses bisher geschehen?

 

Z.B. bei Zweckentfremdung von Wohnraum,  bei der Umwandlung von Wohnraum in

Gewerbe, bei drohender Obdachlosigkeit, bei drohender Zwangsräumung, bei ausgesprochenen Kündigungen und ähnliches.

 

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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