Drucksache - DS/1780/IV  

 
 
Betreff: Rückkauf & Kaufvertrag des SEZ
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie möchte das Bezirksamt den SEZ-Eigentümer dazu bringen die vertraglichen Zusagen für die Nutzung des SEZ einzuhalten?

 

  1. Wie kann der damalige Kaufvertrag zwischen dem Bezirk und dem Käufer eingesehen werden?

 

  1. Gibt es eine Möglichkeit den SEZ-Eigentümer durch politischen Druck oder aufgrund der Nichteinhaltung von Zusagen dazu zu zwingen den Verkauf ohne Steigerung des Preises rückgängig zu machen, das heißt nicht mehr als den damaligen Verkaufswert zurück zu bezahlen?

 

 

Nachfragen:

 

  1. Was ergab sich aus den letzten Gesprächen mit verschiedenen Senatsverwaltungen?

 

  1. Welche Möglichkeiten gibt es die vom Rechnungshof gerügten sogenannten "Ein Euro Deals" alle vollständig ohne Verluste für den Bezirk rückgängig zu machen?

 

Anmerkung:

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/neubau-projekt-in-friedrichshain-kreuzberg-neue-schwimmhalle-im-alten-sez-,10809148,30947180.html

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                        Berlin, den 24.06.15

Bezirksstadtrat                                                                                                 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie möchte das Bezirksamt den SEZ-Eigentümer dazu bringen die vertraglichen Zusagen r die Nutzung des SEZ einzuhalten?

 

Die Einhaltung des Vertrages ist von den Vertragspartnern des SEZ-Eigentümers, dem Liegenschaftsfonds, einzufordern.

 

2. Wie kann der damalige Kaufvertrag zwischen dem Bezirk und dem Käufer eingesehen

werden?

 

Beim Liegenschaftsfonds, der den Vertrag geschlossen hat. Der Bezirk hat keinen Vertrag abgeschlossen.

 

3. Gibt es eine Möglichkeit den SEZ-Eigentümer durch politischen Druck oder aufgrund der Nichteinhaltung von Zusagen dazu zu zwingen den Verkauf ohne Steigerung des Preises ckgängig zu machen, das heißt nicht mehr als den damaligen Verkaufswert zurück zu bezahlen?

 

Nein.

 

Nachfragen:

 

1. Was ergab sich aus den letzten Gesprächen mit verschiedenen Senatsverwaltungen?

 

Eine Lösung im Sinne der bezirklichen Drucksachen ist noch nicht in Sicht.

 

2. Welche Möglichkeiten gibt es die vom Rechnungshof gerügten sogenannten "Ein Euro Deals" alle vollständig ohne Verluste für den Bezirk rückgängig zu machen?

 

Der Bezirk hat keine "Ein Euro Deals", die vom Rechnungshof gerügt worden sind, abgeschlossen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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