Drucksache - DS/1778/IV  

 
 
Betreff: Wie weiter mit der Freibeuter?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist das Bewerbungsverfahren für Interessenten an einer Nachnutzung des ehemaligen Jugendfreizeitschiffes Freibeuter?

 

  1. Welche Genehmigungen von Bezirk, Senat und vom Wasser- und Schifffahrtsamt sind für eine Nachnutzung notwendig?

 

  1. Gibt es einsehbare Unterlagen zu "Zustand des Unterwasserschiffes", "Brandschutz", "Elektronik", "Zustand der Sanitäranlagen" oder ähnliches, die auf Kosten für die Instandsetzung/Inbetriebnahme schließen lassen?

 

 

Nachfragen:

 

  1. In welcher Größenordnung würden Kosten für den laufenden Betrieb auf den zukünftigen Nachnutzer zukommen?

 

  1. In welcher Größenordnung wären Ausgaben im Falle der Verschrottung des Schiffes notwendig z.B. für das Zerlegen in Einzelteile und an Land heben?

 

 

Abt. Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung                                                       

Bezirksstadträtin

 

 

Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:                                                                                                               

 

  1. Wie ist das Bewerbungsverfahren für Interessenten an einer Nachnutzung des ehemaligen Jugendfreizeitschiffes Freibeuter?

 

Es gibt kein festgelegtes Bewerbungsverfahren für eine Nachnutzung des ehemaligen Jugendfreizeitschiffes. Bislang wurden lediglich alle dem Bezirksamt bekannten Interessenbekundungen an einer Nachnutzung gesammelt.

 

  1. Welche Genehmigungen von Bezirk, Senat und vom Wasser- und Schifffahrtsamt sind für eine Nachnutzung notwendig?

 

In Beantwortung dieser Frage wird auf die BVV-Vorlage zur Beantwortung der Drucksachen 0916/IV und 1319/IV verwiesen.

 

  1. Gibt es einsehbare Unterlagen zu "Zustand des Unterwasserschiffes", "Brandschutz", "Elektronik", "Zustand der Sanitäranlagen" oder ähnliches, die auf Kosten für die Instandsetzung/Inbetriebnahme schließen lassen?

 

Es gibt keine derartigen Untersuchungen.

Allein für das gegenüber dem Wasser- und Schifffahrtsamt zu erbringendem Schwimmfähigkeitszeugnis entstehen Kosten i.H.v. mind. 220,0 T?

 

 

Nachfragen:

 

  1. In welcher Größenordnung würden Kosten für den laufenden Betrieb auf den zukünftigen Nachnutzer zukommen?

 

Eine Nachnutzung ist durch das Bezirksamt nicht vorgesehen. Zur Begründung wird auf die Beantwortung der Drucksachen 0916/IV und 1319/IV verwiesen.

 

  1. In welcher Größenordnung wären Ausgaben im Falle der Verschrottung des Schiffes notwendig z.B. für das Zerlegen in Einzelteile und an Land heben?

 

Diese Kosten sind dem Bezirksamt nicht bekannt, es ist beabsichtigt das Schiff zu veräern.

 

 

 

 

Jana Borkamp

 

 
 

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