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Drucksache - DS/1778/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Abt. Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung Bezirksstadträtin
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Es gibt kein festgelegtes Bewerbungsverfahren für eine Nachnutzung des ehemaligen Jugendfreizeitschiffes. Bislang wurden lediglich alle dem Bezirksamt bekannten Interessenbekundungen an einer Nachnutzung gesammelt.
In Beantwortung dieser Frage wird auf die BVV-Vorlage zur Beantwortung der Drucksachen 0916/IV und 1319/IV verwiesen.
Es gibt keine derartigen Untersuchungen. Allein für das gegenüber dem Wasser- und Schifffahrtsamt zu erbringendem Schwimmfähigkeitszeugnis entstehen Kosten i.H.v. mind. 220,0 T?
Nachfragen:
Eine Nachnutzung ist durch das Bezirksamt nicht vorgesehen. Zur Begründung wird auf die Beantwortung der Drucksachen 0916/IV und 1319/IV verwiesen.
Diese Kosten sind dem Bezirksamt nicht bekannt, es ist beabsichtigt das Schiff zu veräußern.
Jana Borkamp
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