Drucksache - DS/1771/IV  

 
 
Betreff: Bargeldloser Zahlungsverkehr im Bürger*innenamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jösting-Schüßler, LotharJösting-Schüßler, Lothar
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Was sind die Gründe für die Umstellung auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr in den Zahlstellen der Bürger*innenämter und im Standesamt?

 

  1. In welchen Bezirken erfolgte bisher eine Umstellung in den jeweiligen Bürger*innenämtern etc.?

 

  1. Gibt es in Zukunft keine Möglichkeit mehr, Gebühren etc. ohne den Besitz einer Girocard zu bezahlen?

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                      29.06.2015

Abt. Soziale, Beschäftigung und Bürgerdienste

SozBeschBüDDez

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Was sind die Gründe für die Umstellung auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr in den Zahlstellen der Bürger*innenämter und im Standesamt?
 

Die Umstellung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr in den Zahlstellen des Amtes für Bürgerdienste, konkret die Bürgerämter und das Standesamt, erfolgte im Zusammenhang mit der Umstellung von EC-Kartenzahlungen im Lastschriftverfahren auf das Electronic-Cash-Verfahren mit PIN-Eingabe.

Die Umstellung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr führt zu einer höheren Sicherheit.

Es befindet sich kein Bargeld mehr in den Zahlstellen. Das Bargeld, das im Einzelfall entgegengenommen wird, muss noch am gleichen Tag eingezahlt werden. Damit kann davon ausgegangen werden, dass die Wahrscheinlichkeit von Einbruchsdiebstahl gesenkt bzw. verhindert werden kann. Die Einbrüche in den vergangenen Jahren in unseren Bürgerämtern und im Standesamt zeigten, dass das Interesse neben den Blankodokumenten auch auf Bargeld liegt. Darüber hinaus kam es neben dem Verlust von Dokumenten und Bargeld bei jedem Einbruch auch zu erheblichen Sachschäden.

 

Der bargeldlose Zahlungsverkehr ist darüber hinaus wirtschaftlich und hat positive Auswirkungen auf die Budgetierung. Durch die Umstellung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr entfällt die tägliche Einzahlung der Bareinnahmen bei der Bezirkskasse bzw. bei einer Bank durch ein bzw. zwei Beschäftigte. Neben den täglichen Einzahlungen entfallen zukünftig auch zusätzliche Einzahlungen, die während der Sprechstunden erfolgen mussten. Auf Grund der Höhe der Einnahmen wurde gerade an den langen Sprechtagen, Dienstag und Donnerstag von 08.00 18.00 Uhr, die durch die Kassensicherheitskommission festgelegten Sicherheitsgrenzen für die Tresore in den Zahlstellen überschritten. Bareinnahmen mussten damit während des Dienstbetriebes eingezahlt werden, was zu Einschränkungen in der Kundenbedienung führte. Durch die Umstellung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr können monatlich ca. 350 Kundinnen und Kunden zusätzlich bedient werden. Diese freiwerdenden Kapazitäten für die Publikumsbedienung können zu Mehrmengen führen und damit zu einem zusätzlichen Budget von ca. 100 T€/Jahr. (Basis KLR-Auswertung Nov. 2014)

Die Umstellung hat darüber hinaus positive Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Durch den Wegfall der Verantwortung für das Bargeld sinkt die psychische Belastung am Arbeitsplatz („Stimmt die Kasse heute?“).
 

2. In welchen Bezirken erfolgte bisher eine Umstellung in den jeweiligen Bürgerämtern etc?

 

Bezirk

Anzahl

rgerämter

nur

bargeldlos

Charlottenburg-Wilmersdorf

4

3

Lichtenberg

4

0

Marzahn-Hellersdorf

3

3

Mitte

3

2

Spandau

4

3

Steglitz-Zehlendorf

3

0

Tempelhof-Schöneberg

3

0

Treptow-Köpenick

2

0

Neukölln

4

1

Pankow

4

0

Reinickendorf (Barzahlung in Ausnahmefällen)

5

5

 

3. Gibt es in Zukunft keine Möglichkeit mehr, Gebühren etc. ohne den Besitz einer Girocard zu bezahlen?

 

r Kundinnen und Kunden, die nicht im Besitz einer Girocard sind, ihre PIN vergessen haben oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, die Gebühren bargeldlos zu entrichten, gibt es in jeder Zahlstelle des Amtes für Bürgerdienste jeweils einen Arbeitsplatz, bei dem die Annahme von Bargeld möglich ist. Die Entscheidung, ob eine Ausnahme vom bargeldlosen Zahlungsverkehr erfolgt, trifft gem. Zahlstellenanweisung die Leiterin bzw. der Leiter der Zahlstelle.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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