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Drucksache - DS/1771/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 29.06.2015 Abt. Soziale, Beschäftigung und Bürgerdienste SozBeschBüDDez
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Was sind die Gründe für die Umstellung auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr in den Zahlstellen der Bürger*innenämter und im Standesamt? Die Umstellung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr in den Zahlstellen des Amtes für Bürgerdienste, konkret die Bürgerämter und das Standesamt, erfolgte im Zusammenhang mit der Umstellung von EC-Kartenzahlungen im Lastschriftverfahren auf das Electronic-Cash-Verfahren mit PIN-Eingabe. Es befindet sich kein Bargeld mehr in den Zahlstellen. Das Bargeld, das im Einzelfall entgegengenommen wird, muss noch am gleichen Tag eingezahlt werden. Damit kann davon ausgegangen werden, dass die Wahrscheinlichkeit von Einbruchsdiebstahl gesenkt bzw. verhindert werden kann. Die Einbrüche in den vergangenen Jahren in unseren Bürgerämtern und im Standesamt zeigten, dass das Interesse neben den Blankodokumenten auch auf Bargeld liegt. Darüber hinaus kam es neben dem Verlust von Dokumenten und Bargeld bei jedem Einbruch auch zu erheblichen Sachschäden.
Der bargeldlose Zahlungsverkehr ist darüber hinaus wirtschaftlich und hat positive Auswirkungen auf die Budgetierung. Durch die Umstellung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr entfällt die tägliche Einzahlung der Bareinnahmen bei der Bezirkskasse bzw. bei einer Bank durch ein bzw. zwei Beschäftigte. Neben den täglichen Einzahlungen entfallen zukünftig auch zusätzliche Einzahlungen, die während der Sprechstunden erfolgen mussten. Auf Grund der Höhe der Einnahmen wurde gerade an den langen Sprechtagen, Dienstag und Donnerstag von 08.00 – 18.00 Uhr, die durch die Kassensicherheitskommission festgelegten Sicherheitsgrenzen für die Tresore in den Zahlstellen überschritten. Bareinnahmen mussten damit während des Dienstbetriebes eingezahlt werden, was zu Einschränkungen in der Kundenbedienung führte. Durch die Umstellung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr können monatlich ca. 350 Kundinnen und Kunden zusätzlich bedient werden. Diese freiwerdenden Kapazitäten für die Publikumsbedienung können zu Mehrmengen führen und damit zu einem zusätzlichen Budget von ca. 100 T€/Jahr. (Basis KLR-Auswertung Nov. 2014) 2. In welchen Bezirken erfolgte bisher eine Umstellung in den jeweiligen Bürgerämtern etc?
3. Gibt es in Zukunft keine Möglichkeit mehr, Gebühren etc. ohne den Besitz einer Girocard zu bezahlen?
Für Kundinnen und Kunden, die nicht im Besitz einer Girocard sind, ihre PIN vergessen haben oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, die Gebühren bargeldlos zu entrichten, gibt es in jeder Zahlstelle des Amtes für Bürgerdienste jeweils einen Arbeitsplatz, bei dem die Annahme von Bargeld möglich ist. Die Entscheidung, ob eine Ausnahme vom bargeldlosen Zahlungsverkehr erfolgt, trifft gem. Zahlstellenanweisung die Leiterin bzw. der Leiter der Zahlstelle.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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