Drucksache - DS/1769/IV  

 
 
Betreff: Illegal betriebene Ferienwohnungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jösting-Schüßler, LotharJösting-Schüßler, Lothar
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie viele illegale Ferienwohnungen beziehungsweise länger als ein halbes Jahr leerstehende Wohnungen sind inzwischen angezeigt beziehungsweise durch Überprüfung des Bezirksamtes festgestellt worden?

 

  1. Welche Sanktionen sind bisher mit welchen Inhalten verhängt worden?

 

  1. Wie viele Mitarbeiter*innen befassen sich ausschließlich mit der Überprüfung illegal betriebener Ferien- beziehungsweise leerstehender Wohnungen?

 

Beantwortung: Herr Mildner-Spindler

 

zu Frage 1: Die Frage nach der Situation, Anwendung, Wirkung muss man schon sagen, auch das Zweckentfremdungsverbots in Berlin, wie es letztes Jahr im Frühjahr wieder in Kraft getreten wurde, interessiert allgemein medial immer wieder. Wir haben ja regelmäßig Fragen und insofern will ich Ihnen das beantworten über das hinausgehend, was wir zuletzt immer beantwortet haben. Wir haben aufgrund dessen, dass es die Möglichkeit gab, eine Ferienwohnungsnutzungsbestand waren anzuzeigen bis letzten Sommer, c. 1.000 Wohnungen, die diesen Bestandsschutz genießen bis nächstes Frühjahr und darüber hinaus mehren sich inzwischen die Anfragen und die Hinweise auf weitere Ferienwohnungen. Die berühmte Frage, ich habe da in der Nachbarschaft eine, ist die angezeigt oder ist die nicht angezeigt, das können wir so der Öffentlichkeit gegenüber nicht beantworten.

Was wir haben, sind eine ganz Menge von solchen Hinweisen und Anzeigen, die bis jetzt dazu geführt haben, dass wir in Friedrichshain Kreuzberg auf der Basis von Hinweisen und Anzeigen derzeit 115 Amtsverfahren und Ermittlungen im Bereich Zweckentfremdung durch Ferienwohnungsnutzung betreiben. Wir haben mehr als 115 Anzeigen, in 115 Fällen nach Überprüfung hat das dazu geführt, dass wir zumindest eine Anhörung in die Wege geleitet haben, weil, wir haben auch Hinweise bekommen, wo die Betreiber sich selbst schon angezeigt hatten und den Bestandsschutz genießen. Wir haben auch Hinweise bekommen, wo Hostel oder Ferienwohnungsnutzung in gewerblichen Objekten sind, die dann auch nicht dem Gesetz unterliegen. Also auf der Basis der Anzeigen werden Ermittlungen und Amtsverfahren bisher in 115 Fällen betrieben. Davon wurde nach Anhörung in 70 Fällen auch ein Amtsverfahren dann eröffnet und in 36 Fällen abgeschlossen.

 

zu Frage 2: Für den Bereich Leerstand gehen wir 62 Anzeigen und Hinweisen nach. Dort wurden bisher 53 Amtsverfahren eröffnet und 8 abgeschlossen. Das hat dazu geführt, dass wir bis heute 115 Wohnungen, die als Ferienwohnung genutzt wurden, 117 Wohnungen, die als Ferienwohnung genutzt wurden, wieder zurückgewinnen konnten.

Jetzt fehlt mir meine nächste Seite .

Die 117 Wohnungen wurden zurückgewonnen in 87 Fällen nach Beratung, ohne ein längeres Amtsverfahren, und in 30 Fällen durch unmittelbaren Verwaltungszwang, also durch Eröffnung eines Verfahrens. Zwangsgelder wurden dabei in 10 Fällen angedroht, Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden bisher nicht eingeleitet, mussten nicht eingeleitet werden.

 

zu Frage 3: Die Arbeitsgruppe Zweckentfremdung aus dem Fachbereich Wohnen des Amts für Bürgerdienste hat eine Personal., also einen Stellenplanstärke von fünf Stellen. Mit dem 01. Juli wird die letzte dieser fünf Stellen besetzt sein, also am 01. Juli nimmt die letzte Kollegin oder der letzte Kollege, die durch Außeneinstellung gewonnen werden konnten, seine Arbeit auf. Diese fünf Arbeitskräfte beschäftigen sich ausschließlich mit der Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes, wobei, darauf verweise ich dann auch immer gerne, dass es keine Mitarbeiter sind, die ausschließlich als Detektive im Außendienst tätig sind.

Das Land Berlin hat den Bezirken die Einstellung von Personal ermöglicht, Friedrichshain-Kreuzberg vier Stellen, zwei durch Außeneinstellung, zwei durch Übernahmen aus Personalüberhang des Landes Berlin und wir haben eine eigene Stelle eines Rückkehrers aus dem Jobcenter dort noch dazugegeben. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entsprechend dem Willen und dem Angebot des Landes Berlins als Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit einer EG9/EG10 ausgestattet und eingestellt. Außendienstermittler haben eine wesentlich geringere Einstufung und wir haben keine Ermittler. Die Ermittlung wird aufgrund von Hinweisen dann partiell durch Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter getan, aber ausschließlich Außenermittlung haben wir nicht.

 

Herr Jösting-Schüßler: Ich will noch mal die Nachfrage stellen, halten Sie es denn für sinnvoll bzw. planen Sie auch, die Zahl der Mitarbeiter/innen dort aufzustocken, möglicherweise auch unter der Zielsetzung, Außenermittler/innen einzustellen? Alldieweil, weil das jetzt, alldieweil ja nun diese Übergangsfrist Mitte nächsten Jahres ausläuft.

 

zu Nachfrage 1: Das kann ich Ihnen momentan nicht so beantworten, dass wir das planen könnten, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wir einstellen konnten, sollten wir ursprünglich nur befristet bis Ende 2015 einstellen, weil wir dann Erfahrungen damit hätten, ob wir sie brauchen und das in die Haushaltsplanungen r 2016 und 2017 einfließen kann. Wir haben uns nach Abwägung dafür entschlossen, nicht befristet einzustellen, weil wir die Kolleginnen und Kollegen auch zukünftig brauchen. Momentan bereiten wir uns mit den fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf das Frühjahr 2016 vor, wenn der Bestandsschutz für die angezeigten Ferienwohnungen ausläuft, weil dann wird es erst richtig spannend, wie handeln dann die Betreiber, konfrontieren sie uns dann mit tausend Anträgen auf Weiterbewilligung der Nutzung als Ferienwohnung, was wir natürlich nicht vorhaben, zu genehmigen. Das heißt aber dennoch, dass wir uns sozusagen auf einen Verwaltungsakt in Größenordnung vorbereiten müssen, wo wir arbeitsfähig sein müssen im Rahmen der Fristen, die dann gegeben sind. Es gibt ja noch die Genehmigungsfiktion, was binnen acht Wochen nicht bearbeitet ist, gilt als genehmigt. Das wollen wir natürlich überhaupt nicht riskieren. Deswegen werden wir uns mit den fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darauf vorbereiten und dafür wappnen.

Es gibt in Berlin nur einen Bezirk, es ist ja die Frage heute hier noch im Raum, können wir, was Mitte kann? Es gibt in Berlin einen Bezirk, da sind Mitarbeiter für den Außendienst eingestellt, das ist der Bezirk Mitte. Da kann man sagen, das ist okay. Das Bezirksamt Mitte hat sich dazu entschieden, dem Kollegen, der das dort verantwortet, aus der Sprinterprämie Personalgeld, Geld bereitzustellen, um Personal für die Zweckentfremdung zu beschäftigen. Das ist mehr als wir haben, wir haben für den Haushalt 2016 und 17 kein zusätzliches Personal geplant, sondern wir  werden mit unseren fünf Kolleginnen und Kollegen weiterarbeiten.

 

Herr Schwarze: Mich würde interessieren, ob Sie neben den Untersagungen, die Sie jetzt geschildert und aufgelistet haben, auch Fälle hatten, wo Sie Ferienwohnungen genehmigt haben außerhalb der Übergangsfrist und des Bestandsschutzes?

 

zu Nachfrage 2: Nein, wir haben keine Ferienwohnungen genehmigt. Wir haben in den Fällen, wo wir Hinweise aus der Bevölkerung haben, wo wir Hinweise von eigenen Recherchen stichprobenartig im Internet haben, dort haben wir Anhörungen und Verfahren eingeleitet, aber wir haben keine Ferienwohnungen genehmigt.

 

Herr Dahl: Wurde denn im Bezirksamt diskutiert, ob man nicht aus der Sprinterprämie zusätzliches Personal rekrutieren und finanzieren könnte?

 

zu Nachfrage 3: Nein.


 
 

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