Drucksache - DS/1765/IV  

 
 
Betreff: EA047 - Lärm in der Adalbertstrasse
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was hat das Ordnungsamt angesichts der ihm bekannten und seit langem bestehenden Lärmproblematik durch Außenausschank und Sitzgelegenheiten vor Kneipen und Spätkäufen in der Adalbertstraße unternommen?
     
  2. Wie beabsichtigt das Ordnungs- und Wirtschaftsamt, die zunehmende Ausweitung des Außenausschanks nach 22:00 Uhr im öffentlichen Straßenraum in der Adalberstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen den Kreuzungen Oranienstraße und Waldemarstraße) zu regulieren bzw. zu unterbinden?

 

  1. Wie beabsichtigt das Ordnungs- und Wirtschaftsamt, die Zunahme von  Hinterhofveranstaltungen nach 22:00 Uhr im Block Oranien-, Adalbert-, Naunyn- und Mariannenstraße zu regulieren bzw. zu unterbinden?
     
  2. Wird das Bezirksamt sich dafür einsetzen und die Nachbarn dabei unterstützen, für das Gebiet rund um die Adalbert- und Oranienstraße für den Außenausschank einen ähnlichen "Kiez-Konsens" auszuhandeln wie im Graefekiez, wie er in der Bezirksbroschüre "Touristische Nutzungen in Wohnquartieren" beschrieben wird?
     
  3. Welche Steuerungsmöglichkeiten hat das Bezirksamt in Sachen Genehmigungspraxis für Spätkauf-Geschäfte im Bezirk, insbesondere dort, wo es bereits eine dichte Verteilung dieser Geschäfte gibt, die weit über den Bedarf der ansässigen Bevölkerung hinaus gehen und oft neue Lärmkonflikte erzeugen?

 

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

Vielen Dank auch für das Schreiben, was Sie mir zugeschickt haben, was ja im Grunde noch mal wiederspiegelt, was Sie heute auch fragen. Also ich gehe mal davon aus, dass dann sozusagen das Schreiben jetzt auch beantwortet wird. Wenn Sie nachher noch Fragen haben, können wir uns gerne noch mal vertiefend da über die Problematik insgesamt unterhalten.

 

zu Frage 1: Vor der Bildung des Ordnungsamtes im Jahr 2004 wurden damals, da hatten wir noch eine andere Situation im Kiez und im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, relativ großgig auch Flächen für den Außenausschank genehmigt, Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes. Das wurde damals gemacht, weil wir wie gesagt damals viele Leerstände hatten. Die Wirtschaft florierte nicht so, wie das jetzt der Fall ist und es war auch eine Idee zu dem damaligen Zeitpunkt, das war auch so in der Bergmannstraße, da gab es ein Musterprojekt, was durchgeführt wurde damals, dass man probiert hat, eben über diese Sondernutzung auch zu beleben und auch sagen wir mal wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben.

Dass das nicht gelungen ist, kann keiner sagen. Ich weiß nicht, ob es der Grund war, dass es gelungen ist, aber jetzt aber wir ein ganz anderes Problem. Das, was jetzt im Augenblick ist, dass wir Augenblick eben dabei sind mit einem neuen Sonderkonzept, was wir 2012 verabschiedet haben, dieses neue Sonderkonzept für die Nutzung öffentlichen Straßenlandes quasi zu nutzen, um eben diese Auswüchse der damaligen Zeit langsam aber sicher bei Neubeantragung zurückzufahren. Das hat uns in vielen Auseinandersetzungen auch schon Kraft gekostet und auch Gerichtsverfahren. Das Thema Gehwegvorstreckung ist damit gemeint, damit ist aber auch gemeint, Mindestbreiten für den Fußngerweg von mindestens 1,50 m.

Die Frage, ob Unterstreifen genutzt werden können, also das sind die Streifen zum Gehweg hin, und auf die Frage, wie weit ist jemand eigentlich in der Lage, einen Oberstreifen zu nutzen, wenn er eine geringere Fläche als sagen wir mal 1,00 m zur Verfügung hat. Das sind alles so Dinge. Mittlerweile gehen wir auch davon aus, dass sich hier insgesamt im Kiez, man muss es ja auch über den Kiez hinaus betrachten, deutlich auch etwas getan hat, zumindest was die Beschwerdelage von den Sondernutzungsantragstellern angeht.

Außerdem, und das ist auch eine Neuerung, die wir eingeführt haben, war es in der Vergangenheit so, dass die zu beteiligende Polizei sehr großgig war und dort Dinge dann auch als positiv bewertet hat, die sich dann bei näheren Hinsehen eigentlich wenig realistisch erwiesen haben, weil dann irgendwelche Kästen da waren die da so stehen, also Telekommunikationskästen oder anderes. Deswegen sind wir vom Ordnungsamt jetzt dazu übergegangen, dass hier genau geschaut wird vom Außendienst und diese dann entsprechend bewertet werden, wenn solche Sondernutzungsanträge eingehen. Ich gestehe, dass es vielleicht nicht immer in allen Fällen so ist, aber das hat sich auch schon deutlich gegenüber der früheren Praxis mit der Polizei geändert.

Unabhängig jetzt vom Sondernutzungskonzept ist die Lärmproblematik grundsätzlich natürlich nicht ohne weiteres von diesem Gesamtkontext Innenstadt zu sehen. Die Rechtsordnung, die wir selbstverständlich zu befolgen haben, sieht dabei immer Einzelfallbetrachtung vor. Also man kann nicht generell sozusagen großflächig dann etwas verbieten, das wird nicht funktionieren, man muss es immer im Einzelfall dann auch begründen können und dafür ist auch, sage ich jetzt mal auch an die Bezirksverordneten, dieses Sondernutzungskonzept, was das Bezirksamt beschlossen hat, wahnsinnig wichtig, weil wenn wir denn vor Gericht gehen, erwarten die Gerichte von uns als Ordnungsamt, dass wir hier etwas haben, was eine Gleichbehandlung dann auch rechtlich untermauert und dass hier dann auch geschaut wird, wie damit umgegangen wird.

Wir haben die Möglichkeit gemeinsam mit dem Umweltamt, was bei Herrn Panhoff  angesiedelt ist, da gibt es auch Kooperationen zwischen den Ämtern, Lärmmessungen durchzuführen oder sogar Prognoseberechnungen. Das müssten wir dann in dem jeweiligen Einzelfall veranlassen, dass das gemacht wird. Wenn diese Prognosen, aber vor allem, wenn es sogar Lärmmessungen gibt, deutlich über den erlaubten Werten liegt, könnte man den Außenausschank ab 22.00 Uhr untersagen, so dass Sie eine Nachtruhe haben von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Das wäre dann möglich, wenn das so festgestellt werden würde.

 

zu Frage 2: Die Problematik, die Sie hier ansprechen, zeigt sich vor allen Dingen mit dem,  was wir in der Oranienstraße auch erleben mit den Feststellungen, die auch vom Ordnungsamt dort gemacht werden. Da die Problematik der geringen Gehwegbreiten besteht und was ich eben gerade so angesprochen habe ist, dass die Situation Gehwegoberstreifen, das ist das, was in dieser Pflasterung erkennbar ist, dann kommt quasi der Gehweg selber, meistens auch gut erkennbar durch diese Gehwegplatten, und dann kommt ja die Pflasterung in der Regel für den Unterstreifen. Dass das hier letztendlich nicht funktioniert mit den 1,50 m, die es mindestens sein müssen, wir streben sogar 2,00 m an da wo es geht, kann man da glaube ich grundsätzlich vergessen, aber 1,50 m muss freigehalten werden.

Es hat hier auch eine nette Begehung gegeben, da haben wir uns das auch noch mal vor Ort angesehen. Alle Sondernutzungserlaubnisse, die in diesem Bereich jetzt auf Verlängerung gehen oder neu erteilt werden sollen, werden sehr wahrscheinlich ., was heißt sehr wahrscheinlich, die werden so nicht mehr genehmigt werden. Das wird dann wieder zu einer Reihe von nehmen wir mal an Gerichtsverfahren führen, das kann man schon mal prognostizieren, aber ich gehe davon aus, dass wir das dann auch durchsetzen können, so dass dann also dieser Gehweg 1,50 m auch  nicht 10 m oder 15 m oder 20 m vom Oberstreifen her überschritten werden kann.

Kontrolle des Außendienstes, Ordnungsamt: Die Rahmendienstzeitverordnung des Landes Berlins sieht in der Regel eine Dienstzeit des Ordnungsamtes von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr vor. Für die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gibt es eine Verpflichtung nach dem allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Berlins für die Polizei, wenn das Ordnungsamt eben nicht kann, aus welchen Gründen auch immer, es kann auch Dienstschluss sein, dass dann die Polizei zuständig ist. Die Polizei beklagt natürlich auch ihren Personalmangel den sie hat, um eben dann diese Kontrollen, die notwendig wären, von 22.00 Uhr bis mindestens in die Nacht hinein in dem Maße durchzuführen, wie Überschreitung mit ziemlicher Sicherheit wie wir wissen, wenn wir mal unterwegs sind, auch glaube ich sehr gut wahrnehmen können, um die dann unterbinden zu können. Das ist generell ein Problem.

Es gab in der letzten Periode, letzten Wahlperiode von dem damaligen Innensenator so ein bisschen die Idee, dass man das anders regelt, so ähnlich wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, wo quasi das Ordnungsamt rund um Uhr zuständig ist und damit dann im Grunde genommen diese vermeintliche Lücke, die eigentlich aus meiner Sicht nicht wirklich besteht, wenn die Polizei funktioniert, zu schließen. Ich kann davor nur dringend abraten. Mit dem gegenwärtigen Personalbestand würden wir dann völlig untergehen, das können wir auf keinen Fall leisten. Also insofern kann ich Sie jetzt hier nur an die Polizei verweisen, wenn Sie etwas feststellen oder wenn wir etwas feststellen, kann ich auch nur sagen, die Polizei muss dann dort tätig werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, dass wir über Dienstzeitverlagerung dann auch Mitarbeiter des Innendienstes rausschicken können, die sich in Ausnahmefällen, das kann nicht der Regelfall sein, aber dann vor Ort die Situation anschauen und dort entsprechend bebußen, wenn dort nach 22.00 Uhr überschritten wird.

 

zu Frage 3: Ich habe eben noch mal mit dem Kollegen Panhoff auch noch mal gesprochen. Also das Umweltamt genehmigt dort nichts, so wurde es mir gesagt. Das Ordnungsamt genehmigt dort garantiert auch nichts, so dass sie nach 22.00 Uhr wahrscheinlich die Problematik haben, dass dort illegale Veranstaltungen stattfinden und damit die Lärmproblematik in diesem illegalen Bereich liegt.

 

zu Frage 4: Das Bezirksamt, das machen wir jetzt schon, präferiert, dass wir versuchen, einen Konsens zwischen den Konfliktparteien herzustellen. Dieser Konsens ist nicht nur, weil wir das alles immer ganz nett finden, sondern dieser Konsens entsteht auch aus der Problematik, die ich Ihnen gerade geschildert habe. Ziel eines solchen Konsens ist es, überrgerschaftliches, sage ich mal Miteinander zu erreichen, dass die Gastronomen und das funktioniert in einigen Kiezen übrigens auch durchaus, also im Gräfekiez in weiten Teilen funktioniert es, in der Simon-Dach-Straße auch schon leidlich, aber es gibt immer ein paar schwarze Schafe, die wir dann ab und zu mal wieder besuchen vom Ordnungsamt, aber dieser Versuch, dass man darüber Vereinbarungen trifft, dass also quasi ein Anwohner nicht die Polizei rufen muss nach 22.00 Uhr, die dann irgendwann vielleicht mal kommt und möglicherweise dann auch noch Einzelpersonen, z.B. der mit der roten Jacke oder grünen Jacke, keine Ahnung, der hat jetzt sozusagen den Lärm verursacht, der dann vielleicht gar nicht mehr vor Ort ist, das hinzubekommen, ist für die Polizei und für den Beschwerdeführer, den Bürger also dann  meistens immer relativ schwierig, weil wenn es Nacht ist, will man ja schlafen und nicht auf die Polizei warten und das ist eine ähnliche Situation.

Ich kann Ihnen hier allerdings das Angebot machen, wir haben zumindest ja für den Ortsteil Kreuzberg immer noch ein Projekt, was uns unterstützt, weil von der Verwaltung her haben die da eigentlich wenig Kraft, aber das Projekt heißt "lokal leben", das ist im Wrangelkiez aktiv, das ist auch sehr aktiv gewesen im Gräfekiez und am Spreewaldplatz, wo die Problematiken nicht anders sind, und da können wir durchaus überlegen, wie weit wir gemeinsam was machen können. Das Angebot kann ich Ihnen hier machen.

Steuerungsmöglichkeit in Sachen Genehmigungspraxis für Spätkaufgeschäfte im Bezirk. Thema Spätkäufe ist zunächst erst mal begrifflich vielleicht ein bisschen zu fassen, was ein Spätkauf eigentlich gewerberechtlich ist. Späti ist eigentlich ein Einzelhandelsbetrieb, die jenseits der vielleicht mal üblichen, nicht der nach dem rechtmöglichen Ladenöffnungszeiten geöffnet ist. In der Regel sind die Verkaufsstellen sowie von 0.00 Uhr Montagmorgen bis quasi 24.00 Uhr Sonntagnacht offen. Das muss dann kein ., Samstagnacht, Entschuldigung, sonst wäre es die ganze Woche, bis Samstagnacht offen. Das heißt, es muss gar kein Späti sein, das kann auch ein Kaiser's sein, das kann auch ein Lidl sein, könnten die theoretisch alle machen und fleißig dort anbieten und verkaufen.

Die Spätis stoßen allerdings in eine Lücke deswegen, weil sie als Kioske oder wie gesagt auch als Spätis ausgewiesen in der Regel natürlich in Gebieten sind, wo diese großen Einkaufsläden nicht unbedingt die ganze Nacht aufhaben. Das führt aber wieder dazu, dass sie ja sehr bewohnernah angesiedelt sind, um eben auch die Nahversorgung dort zu organisieren, dass dort eben in der Regel eine . ja, nicht überall, aber an sehr vielen Stellen große Nachfrage nach diversen Angeboten besteht. Diese Nachfrage führt dazu, dass die oftmals vor dem Späti verzehrt wird und das wiederum zu Lärmemissionen dann führt. Und das ist aber auch etwas, das ist ja noch anders als die Situation, die ich geschildert habe. Das ist kein Schankvorgarten, das ist auch nicht genehmigte Fläche, da sind die Menschen quasi nach dem allgemeinen Gebrauch des Straßenrechtes durchaus berechtigt, zu stehen, zu trinken, sich zu unterhalten, denn dafür ist das öffentliche Straßenland im Kern ja eigentlich auch da.

Um das jetzt einzuschränken, muss dann im Einzelfall festgestellt werden, ist eine Lärmemission ausgegangen und da habe ich ja eben schon gesagt, wie schwierig das ist, dass sie dann hier möglicherweise wieder die Polizei rufen müssten, um eben diese Lärmstörung zu unterbinden.

Die Erlaubnismöglichkeiten, diese Regelung, die Sie angesprochen haben mit den 500 m, ich weiß nicht, haben Sie die überhaupt angesprochen? Na ja, aber es gibt doch diese 500 m-Regelung bei den Spielhallen, das war mal so eine Idee, die auch eingeworfen wurde jetzt bei der Späti-Diskussion, dass man denen halt mehr ermöglicht als gegenwärtig, aber dafür ähnlich wie bei diesem Spielhallengesetz eben diesen 500 m-Abstand einhält. Ob das jetzt eine gute Lösung ist, vermag ich noch nicht zu sagen, weil es den Kern quasi der Lärmemission eigentlich noch nicht erfasst. Man kann mit den Spätis reden, das wird auch getan, nur man muss auch da sehen, es sind dann oftmals auch nicht ., übrigens wie bei den Gastronomen auch, nicht unbedingt immer die Eigentümer, die da sind, manchmal sind es auch andere Kräft. Und da Absprachen zu treffen, ist bei wechselndem Personal auch nicht einfach, um es mal vorsichtig auszudrücken.

Also von all diesen Steuerungsmöglichkeiten und all den Dingen, die wir hier besprochen haben, halte ich es immer noch am besten miteinander zu reden und da kann ich Ihnen anbieten, dass da Projekt "lokal leben", dass wir da einen Termin machen  und versuchen, halt die Stellen, die Ihnen besonders drücken, dass wir die gemeinsam uns mal anschauen und da mit den Betreibern ins Gespräch kommen. Das kann ich Ihnen anbieten.



 

 
 

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