Drucksache - DS/1717/IV  

 
 
Betreff: Betreuung wohnungsloser Familien in Obdachlosenunterkünften
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.05.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche speziellen Beratungs- und Betreuungsangebot halten Obdachlosenunterkünfte jeweils für Familien/Elternteile bereit?

 

  1. Welche Ergebnisse hatten Kontrollen zur Einhaltung der Mindestanforderungen für nicht vertragsgebundene Obdachlosenunterkünfte des Landesamts für Gesundheit und Soziales ( bzw. der darüber hinausgehenden Anforderungen an eine Obdachlosenunterkunft für Familien/ Eltern mit Kindern in Einrichtungen für Wohnungslose) im vergangenen Jahr?

 

  1. In wie vielen Fällen musste der Bezirk im letzten Jahr Familien und Alleinerziehende mit Kindern in Einrichtungen unterbringen bzw. über die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) unterbringen lassen, die nicht speziell und ausschließlich für diese Zielgruppe vorgesehen sind?

 

Nachfragen:

 

  1. Welche Probleme bzw. Konfliktfelder bestehen in einem solchen Fall aus Sicht des Bezirksamts für die betroffenen Familien (z.B. keine kindgerechte Umgebung, häufige Schul- oder Kitawechsel durch Verlegung in andere Unterkünfte)?

 

  1. Welche Hindernisse gibt es um auf eine familien- und kindgerechten Unterbringung obdachloser Familien im Bezirk hinzuwirken?

 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                 22.05.2015

Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste              -2601

SozBeschBüD Dez

 

 

Ihre mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

1. Welche speziellen Beratungs- und Betreuungsangebote halten Obdachlosenunterkünfte jeweils für Familien/Elternteile bereit?

 

Es besteht eine gute Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und den Sozialen Wohnhilfen. Z.B. werden alle Neugeborenen beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst gemeldet. Bei Problemen unterschiedlicher Art erfolgt häufig die Rückmeldung an die Soziale Wohnhilfe. Zudem gibt es in den Einrichtungen Sozialarbeiter / Ansprechpartner vor Ort. Bei Bedarf werden Kontakte zu Beratungsstellen und Sprachmittlern hergestellt. Es wird angestrebt, dass die Kinder regulär in die Kita und in die Schule gehen.

 

 

2. Welche Ergebnisse hatten Kontrollen zur Einhaltung der Mindestanforderungen für nicht vertragsgebundene Obdachlosenunterkünfte des Landesamts für Gesundheit und Soziales ( bzw. der darüber hinausgehenden Anforderungen an eine Obdachlosenunterkunft für Familien/ Eltern mit Kindern in Einrichtungen für Wohnungslose) im vergangenen Jahr?

 

Eine familienspezifische Obdachlosenunterkunft gibt es nicht in unserem Bezirk.

Grundsätzlich werden bei gravierenden Mängeln in Einrichtungen alle Bezirke durch die bezirklichen Pensionsbegeher informiert. Bis heute ist dies für Einrichtungen für Familien nicht vorgekommen. Die Pensionsbegeher haben überbezirkliche Treffen und tauschen sich regelmäßig zu Mindestanforderungen und Angeboten aus.

 

 

3. In wie vielen Fällen musste der Bezirk im letzten Jahr Familien und Alleinerziehende mit Kindern in Einrichtungen unterbringen bzw. über die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) unterbringen lassen, die nicht speziell und ausschließlich für diese Zielgruppe vorgesehen sind?

 

Am Stichtag des 19.5.15  waren 14 Alleinerziehende oder Familien in Hostels oder Pensionen untergebracht, die keine spezifischen Wohnungslosenunterkünfte für Familien darstellen. Wie viele Alleinerziehende und Familien in gesamten letzten Jahr in solchen gewerblichen Unterkünften oder auch in nicht familienspezifischen Einrichtungen für Wohnungslose über die Bul untergebracht waren, kann nicht ermittelt werden.

 

 

Nachfragen:

1. Welche Probleme bzw. Konfliktfelder bestehen in einem solchen Fall aus Sicht des Bezirksamts für die betroffenen Familien (z.B. keine kindgerechte Umgebung, häufige Schul- oder Kitawechsel durch Verlegung in andere Unterkünfte)?

 

Kinder gehen häufig vorerst in ihre alten Schulen und Kitas.

Es gibt sehr selten Verlegungen von Familien. In der Regel nur bei Verstößen gegen die Hausordnung. In solchen Fällen wird auch prinzipiell das Jugendamt informiert.

 

 

2. Welche Hindernisse gibt es um auf eine familien- und kindgerechten Unterbringung obdachloser Familien im Bezirk hinzuwirken?

 

Es fehlen im Bezirk sowohl Immobilien als auch finanzielle Mittel, auf die der Bezirk zugreifen kann.

 

Derzeit befindet sich im Bezirk eine Gemeinschaftsunterkunft im Bau durch einen Investor, die Familienzimmern und einen Spielplatz vorsieht.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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