Drucksache - DS/1641/IV  

 
 
Betreff: Pauschalabgabe / Urheberrechtsabgabe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
Verfasser:Herbst, MichaelHerbst, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

Behörden können seit 2014 die Rückerstattung der Pauschalabgabe / Urheberrechtsabgabe für erworbene PCs bei der Zentralstelle für private Überspielrechte beantragen.

Betroffen sind PCs, die ab dem 01. Januar 2014 PCs im Inland zu einem Preis erworben wurden, der die Vergütung gemäß § 54 UrhG für Verbraucher-PCs enthält. Zurückerstattet wird die Differenz zwischen der Vergütung für Verbraucher-PCs und der Vergütung für Business-PCs.

Hierzu frage ich das Bezirksamt:

  1. Wurden PCs erworben oder sollen zukünftig PCs erworben werden, die unter diese Regelung fallen?
  2. Wurde oder wird ein Antrag auf Rückerstattung gestellt?
  3. Welche Größenordnung hätte ggf. eine solche Rückerstattung.

 

 

Die Piratenfraktion Friedrichshain-Kreuzberg entlässt diesen Antragstext  in die Gemeinfreiheit (Public Domain) als CC-0  (http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode). Sie  verzichtet weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten  Schutzrechte, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Antragstext darf  ohne weitere Erlaubnis kopiert, verändert, verbreitet und aufgeführt  werden. Dies schliesst kommerzielle Zwecke explizit mit ein.

 

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung am 10.03.2016 wird berichtet, dass die Beschaffung von IT Hard- und Software aus den Rahmenverträgen des ITDZ erfolgt. Mit 12 monatiger Verzögerung hat das ITDZ nunmehr sein Antwortschreiben vom 27.03.2015 übermittelt hat. Im Ergebnis werden bei einem Bezug aus den Rahmenverträgen die verringerten Preise bezahlt, so dass ein Anspruch auf Rückerstattung nicht entsteht.

 

 
 

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