Drucksache - DS/1622/IV  

 
 
Betreff: Eingliederungsmaßnahmen in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In Friedrichshain-Kreuzberg sind ca. 20% der erwerbsfähigen Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren für die Grundsicherung leistungsberechtigt, wieviele dieser Leistungsberechtigten erhalten eine Eingliederungsmassnahme?
     
  2. Wo kann man erfahren welche Programme mit der Zweckbestimmung "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" bzw. Möglichkeiten der Verwendung der Eingliederungsmittel es gibt?
     
  3. Welcher Anteil der Eingliederungsmittel kann für die "Freie Förderung" d.h. als innovative und bedarfsgerechte Maßnahmen für Personen mit Vermittlungshemmnissen anstatt im Rahmen eines Programmes eingesetzt werden?
     

Nachfragen:
 

  1. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) - § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 81 ff. SGB III (d.h. abschlussorientierte Weiterbildungsmaßnahmen und Umschulungen) wurde u.a. von den Arbeitsgruppen der Länder zu Jobcentern als eines der bedeutendsten Förderinstrumenten im SGB II und SGB III identifiziert und nach meiner schriftlichen Anfrage SA/183/IV wird auch der Großteil der Eingliederungsmittel für die Förderung der beruflichen Weiterbildung verwendet, ich frage Sie daher, ob bei den Massnahmen der beruflichen Weiterbildung auch darauf geachtet wird, dass die Weiterbildungsmaßnahmen und Umschulungen von den Arbeitgebern als gleichwertig anerkannt werden, anstatt als Billigausbildung eines Trägers des Jobcenters zu gelten?
     
  2. Die Mittel für Eingliederungsmaßnahmen wurden seit 2010 (2010 ca. 74,7 Mio, 2014 ca. 34,6 Mio) mehr als halbiert, konnten jedoch nie vollständig ausgeschöpft werden, obwohl fast alle Teilnehmerplätze belegt sind, zusätzliche Massnahmen bedarfgerecht eingekauft werden können und das Instrument des AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) genutzt werden kann, welche Gründe gibt es, dass Eingliederungsmittel nie vollständig verwendet werden?

 

 

 

 

 

Beantwortung: Herr Mildner-Spindler

 

Es hat mich nicht verwundert, dass nach einem Artikel der Morgenpost vom, ich glaube 14. März es zur Ausgabe der Mittel in den Jobcentern Berlin Fragen in der folgenden BVV geben wird und es ist ja nicht die einzige Anfrage dazu, es kommt gleich noch eine hinterher und von der Kollegin Aydin ist auch noch eine Frage gestellt, die aber so in der Tagesordnung nicht rankommen wird.

Und in der Tat ist die Situation, dass die zur Verfügung stehenden Mittel im Eingliederungstitel in den letzten Jahren nie ausgegeben wurden und in Friedrichshain-Kreuzberg explizit im letzten Jahr sehr schlecht nach Maßgabe, wie da der Maßstab angelegt wird, ausgegeben wurden. Eine Sache, die uns in der Trägerversammlung des Jobcenters als Träger gemeinsam interessiert hat, auch wenn es eigentlich eine Aufgabe des Trägers Bund, und damit Agentur für Arbeit ist.

Was mich ein bisschen verwundert hat bei allen drei Fragen ist, dass keine der Fragen auch nur die Fragestellung versucht hat, ist es ein Wert an sich, als besonders gut zu gelten, wenn man besonders viel Geld ausgibt. Ohne dass die Nachfrage gestellt wird, wofür und mit welchem Erfolg wird dieses Geld eingesetzt und wenn in der Morgenpost ein Bremer Professor für eine Analyse zitiert wird, wo sozusagen nur gegenübergestellt wird, München ist besonders gut, weil die haben eine Punktlandung gemacht und haben alles Geld ausgegeben und Berlin ist besonders schlecht und in Berlin sind es dann noch mal Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg, weil die so wenig ausgegeben haben. Und in der Tat hat Friedrichshain-Kreuzberg im letzten Jahr ein Ausreißer gehabt, beantwortet das ja noch überhaupt keine Frage. Wo sind die Unterschiede? Und man kann die Unterschiede in der Höhe der Zuweisungen und in der Ermittlung, wie wird das Budget der Zuweisung für den Eingliederungstitel ermittelt, schon in Berlin Unterschiede machen. Wenn es in der Vergangenheit so war, wenn sich die Berliner und die Münchner auf Tagungen getroffen haben und die Münchner gesagt haben, es sollte bloß mal der Faktor verändert werden oder aufgegeben werden, der bestimmt, wie viel Geld in den Eingliederungstitel fließt. Der Faktor ist die besondere Situation, die Zahl der Leistungsempfänger usw. und so fort. Wir in München kriegen nie genügend Geld, weil wir vom Faktor her ganz anders sind.

Es ist inzwischen so, dass mein Kollege in Treptow-Köpenick sagt, wir haben einen Eingliederungstitel, mit dem können wir überhaupt nichts mehr für unsere Kunden im Jobcenter machen. Die machen 150 MAE im Jahr, im ganzen Jahr, aufgrund der unterschiedlichen Zuweisungen. Und dann haben wir eine Situation, dass es Bezirke in Berlin gibt, dass es landesweit, bundesweit Kommunen gibt, die können das Geld nicht ausgeben, weil sie viel Geld zugewiesen bekommen und gelten als schlecht, weil sie das Geld nicht ausgeben. Und es wird nicht danach gefragt, sind denn die Instrumente, die dafür zur Verfügung stehen, überhaupt Instrumente, die geeignet sind, den Menschen im Jobcenter eine Hilfe zu gewähren und eine auch der Situation entsprechende Hilfe zu machen.

Wenn es in Friedrichshain-Kreuzberg so ist, dass die berufliche Fortbildung für viele überhaupt  kein Angebot ist und zugleich MAEs ausgeschöpft sind, wenn man 24 Monate innerhalb von fünf Jahren das schon "genossen" hat, dann ist irgendwann eine Situation, die da sagt, da ist unheimlich viel Geld im Haushalt, aber es gibt kein Spielzeug, um das Geld sozusagen einzusetzen. Und das findet sich in der gesamten Berichterstattung nicht wieder. Das bewegt mich dabei und deswegen habe ich das einleitend hier mal so vorstellen wollen.

 

zu Frage 1: Im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg werden durchschnittlich 40.900 erwerbsfähige Leistungsberechtigte betreut, davon sind 14.229 arbeitslos, arbeitssuchend und durchschnittlich im Monat werden Eintritte in ., werden 1.120 Eintritte in unterschiedliche Eingliederungsmaßnahmen organisiert. Über das Jahr sind das insgesamt 17.000 Eintritte in unterschiedliche Hilfemaßnahmen, die aus dem Eingliederungstitel finanziert werden.

 

zu Frage 2: Welche Förderungen zu den Leistungen zur Eingliederung gehören, ist im Sozialgesetzbuch II  in den §§ 16 - 16f geregelt. Insofern handelt es sich beim ., sagt das Jobcenter im normalen Tagesgeschäft, um keine Programme, sondern um vom SGB II definierte Instrumentarien. Die aktuelle Jahresplanung für den Einsatz der Instrumente ist im Arbeitsmarkt und Integrationsprogramm des Jobcenters veröffentlich. Wenn Sie das noch nicht haben, können die Ihnen das zur Verfügung stellen.

 

zu Frage 3: Gemäß § 46 Abs. 2 Satz 3 SGB II dürfen bis zu 20% der Eingliederungsmittel für Leistungen nach § 16e zur Förderung von Arbeitsverhältnissen FAV und nach § 16f SGB II zur freien Förderung verwendet werden.

 

zu Nachfrage 1: Die Träger von Weiterbildungsmaßnahmen müssen sich und ihre Maßnahmen vor der Durchführung nach dem SGB III geförderter Weiterbildungen von einer fachkundigen Stelle zertifizieren lassen. Bei allen Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, müssen die Abschlüsse und Prüfungen durch eine Kammer, IHK oder Handwerkskammer oder staatliche Einrichtungen vorgenommen werden, wie bei jedem Berufsabschluss auch ohne Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

 

zu Nachfrage 2: Habe ich im Grunde genommen in meinen einführenden Worten versucht, schon etwas zu sagen. Die Gründe dafür, dass die Mittel nicht ausgegeben werden, sind vielfältig. Dazu gehören die berühmten Freirechnungen. Beim Einkauf von Maßnahmen erfolgen bereits bei Beauftragung des Einkaufs die Bindungen im Haushalt nach Durchschnittswerten, Prognosen. Wenn die tatsächlichen Kosten nach Zuschlagserteilung dann deutlich geringer ausfallen, kommt es zu Freirechnungen. Zu Freirechnungen kommt es durch Abbrüche oder Nichtantritt oder verspäteten Eintritt von Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Maßnahmen, durch Verschiebung des Beginns von Maßnahmen, z.B. wenn die Antragsunterlagen nicht vollständig oder plausibel sind.

Zu den Gründen gehört auch, das muss man so sagen und das haben wir im letzten Jahr wieder erlebt, ungeplante Mittelzuteilung, wenn unterjährig eine weitere zusätzliche Mittelzuteilung erfolgt, die nicht mehr verplant werden kann. So ist z.B. für zusätzlichen Einkauf von Aktivierungsmaßnahmen ein Vorlauf von vier bis fünf Monaten erforderlich. Wenn man Mitte des Jahres noch mal einen Millionenbetrag zugewiesen bekommt, ist der nicht mehr einzusetzen auf diesem Weg.

Die Geschäftsführung des Jobcenters hat mir die Jährlichkeit des Haushalts noch aufgeschrieben. Zum 31.12. eines Jahres nicht verausgabte Mittel dürfen nicht in das Folgejahr übertragen werden, werden in den Bundeshaushalt zurückgeführt. Es gibt für den Start ins nächste Jahr nur Ermächtigungen, wenn es einen flexibleren Einsatz von Mitteln gäbe, könnte man anders planen und so, wie der Münchner früher gegenüber unserem Jobcenter gewarnt, dass eine andere ., sozusagen Grundlage für die Zuweisung haben möchte als so einen berühmten Faktor, sagt unser Jobcenter-Geschäftsführer, ihm wäre es viel lieber, er könnte auf der Basis seines Kundenbestands eine Bedarfsanmeldung machen und auf der Grundlage der Bedarfsanmeldung dann auch eine Zuwendung erhalten. Ja, Dankeschön.

 

Frau Aydin: Also Herr Mildner-Spindler, wenn Sie uns schon auffordern, dann würde ich Sie fragen, welche Instrumente sind denn erfolgreich zur Arbeitsmarktsituation von Langzeitarbeitslosen in Friedrichshain-Kreuzberg?

 

zu Nachfrage 3: Ich plädiere nach wie vor und halte hoch die Erfahrungen mit einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor oder mit öffentlich ., mit ÖBS so, wie wir das bis 2011 gehabt haben. Dort haben wir unter Beweis gestellt, dass für einen zumindest Teil der Langzeitarbeitslosen, die mit den auf den ersten Arbeitsmarkt ausgerichteten Instrumenten der Integration nicht erreichbar sind, wir die Möglichkeit haben, im Interesse der Kommune und im Interesse der Sicherung und Verbesserung der Lebenssituation der Menschen, die eine sinnvolle Beschäftigung, versicherungspflichtige Beschäftigung über lange Zeit nachgewiesen bekommen, wir dort im Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit wirklich Erfolge haben und wenn man schon nicht sozusagen dem rot-roten Fazit von 2011 dort folgen will muss man sagen, die Gewerkschaften, die auch im Disput mit dem damaligen rot-roten Senat durchaus Distanz zum ÖBS gehabt haben, plädieren heute für die Einführung eines solchen öffentlich geförderten Beschäftigungssektors und selbst die CDU auf Bundesebene hat inzwischen zumindest in die Debatte gebracht, dass dies der Weg ist für 10% bis 15% der Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu entwickeln.

Ansonsten ist das, denke ich mal, von den vorhandenen Mitteln in der Tat davon abhängig, wie zielbewusst, geschickt und auch mit der notwendigen Sensibilität von Vermittlerinnen und Vermittler, mit ihren Kundinnen und Kunden in persönlichen Kontakt arbeiten. Was einem erfolgreichen Mitteleinsatz entgegensteht ist, dass in der Tat eben noch wir eine Beschränkung haben. Die gilt seit der letzten Reform innerhalb von fünf Jahren kann man nur 24 Monate eine solche Förderung genießen und das, wenn es nicht sofort erfolgt, zeigt, bedeutet, dass es dann für die nächsten Jahre praktisch kein Angebot mehr gibt.

 

 
 

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