Drucksache - DS/1621/IV  

 
 
Betreff: EA044 - Nachfragen zur Entwicklung des RAW-Geländes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Arbeitet das Bezirksamt mit dem Stadtplanungsamt bereits an einem Aufstellungsbeschluss, der die Kernforderung der Anträge DS/1109/IV bzw. DS/1056/IV zum RAW-Gelände (Erhalt des gesamten Ensembles, Schaffung von Grünflächen, keine Wohnnutzung auf dem Gelände) berücksichtigt? 
     

 

  1. Gibt es bereits ein Urteil des Verwaltungsgerichts oder einen Bescheid der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Genehmigungsfähigkeit nach §34 BauGB für Neubauvorhaben auf dem RAW-Gelände?
     

 

  1. Wenn es bereits Kontakt zwischen dem Bezirksamt und den KäuferInnen eines Teils des RAW-Geländes gab, wurde dann über die oben genannten Drucksachen informiert und über mögliche Entwicklungspläne der neuen EigentümerInnen gesprochen?

 

 

 

 

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

zu Frage 1: Das Stadtplanungsamt ist vom Bezirksamt mit der Erarbeitung eines Aufstellungsbeschlusses beauftragt worden. Zurzeit wird vorbereitet die Mitteilung der Planungsabsicht an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Also das Thema hatten wir gerade bei der anderen Frage, Dragonerareal, ja auch. Diese wird dann feststellen, ob übergeordnete stadtpolitische Belange dem entgegenstehen bzw. auch mit welchem Verfahren der Bebauungsplan durchgeführt werden soll. Auf dieser Grundlage kann dann, wenn dem nichts entgegensteht, der Aufstellungsbeschluss gefasst werden, d.h. ich bringe einen Aufstellungsbeschluss ein ins Bezirksamt. Das Bezirksamt bringt es in die BVV. Sie werden darüber beraten, Herr Dahl wird die Sitzung im Stadtplanungsausschuss leiten, wo wir dann vermutlich eine Beschlussempfehlung oder auch eine geänderte dann der BVV vorlegen. Das ist das Prozedere.

 

zu Frage 2: Wir haben jetzt ein bisschen gewartet, und das hängt mit Ihrer 2. Frage zusammen, weil zur Debatte stand oder ., also über eine Bauvorbescheidsanfrage anhängig war beim Verwaltungsgericht Berlin, ob dort Nutzungen möglich sind wie das Wohnen, Hotels, Einzelhandel, großflächiger Einzelhandel, Büros und eine Kfz-Stellplatzanlage, also sprich ein Parkplatz. Es gab jetzt am 18.03.2015 einen Vororttermin des Gerichts zu diesem Verfahren. Das sind vier verschiedene Verfahren mit diversen Fragen. Die Urteile erwarten wir in den nächsten Wochen. Wir wissen noch nicht, ob die in zwei Wochen, drei Wochen, vier Wochen entscheiden, aber es wird jetzt nicht mehr allzu lange dauern. Wie es ausgeht, wissen wir nicht. Also ich war nicht dabei und so richtig eine Prognose leisten, sollte man zu diesem Zeitpunkt nicht. Wir müssen jetzt einfach abwarten, was der Richter dann sagt.

Wenn diese Entscheidungen in unserem Sinne, d.h. im Sinne des Bezirks und letzten Endes auch der Senatsverwaltung ausfallen in diesem Punkt, jetzt nicht wegen der Nutzung, sondern wegen der Frage, ob das nach § 34 BauGB möglich ist, d.h. ohne ein reguläres und ordentliches Bebauungsplanverfahren zu machen, dann ist es eine gute Nachricht, weil es heißt, da kann eigentlich jetzt nichts gemacht werden, ohne dass wir als Bezirk und auch die BVV da ordentlich mitspricht und die Planung beeinflusst bzw. die Planung auch mit in die Hand nimmt.

Wie gesagt, wir warten das jetzt ab und das wird dann auch von entscheidender Bedeutung sein für unsere weitere Strategie.

 

zu Frage 3: So, die Frage mit dem Eigentümer, ich denke, ich kann den Namen ja jetzt auch sagen, ist ja auch schon durch die Presse gegangen, ist also die Kurth-Gruppe aus Göttingen, die unterschiedlichste Bauprojekte durchführen, reiner Gewerbebau, Einzelhandel, Wohnen, Garagen, Supermärkte oder auch alles kombiniert miteinander. Die Vermutung, dass sie nur Wohnungsbau machen, die kann ich nicht bestätigen. Ich habe mit denen auch gesprochen, bevor sie sich entschlossen haben zu kaufen und ihnen gesagt, also die Erwartung des Bezirks ist, dass die Entwicklung dort auf dem Gelände möglichst einvernehmlich mit den Nutzerinnen und Nutzern dort erfolgt und dass es da eine sehr enge Zusammenarbeit geben soll und ja, ein kooperatives Verfahren und nicht irgendeine Planung, die von oben niederrieselt und die Leute dann versucht zu beglücken. Das haben die glaube ich auch verstanden.

Ich hatte jetzt noch mal ein Gespräch mit ihnen, wo ich das noch mal betont habe. Ich habe den Eindruck, die werden sich da auch drauf einlassen. Wir müssen jetzt eben gucken, in wenigen Wochen, wenn wir wissen, wie sind die Verfahren ausgegangen vor Gericht und welche Akteure arbeiten dann da mit in bestimmten Rollen auf dem Gelände, wie wir das zusammenbinden und dann können wir uns auf den Weg machen, für, ich denke mal die nächsten zwei Jahre, um da etwas Vernünftiges zu entwickeln.

Die Kurth-Gruppe hat den Teil gekauft, der vorher bei der BNSC war, also den sogenannten Isländern. Es gibt dann im hinteren Teil, wo jetzt die Neue Heimat residiert, das Grundstücksteil, was der RED gehört, da muss man da mal gucken, was mit denen ist, behalten die das, sind die eigentlich überhaupt Investoren, haben die Geld zu investieren oder wollen sie die Grundstücke nur meistbietend verscherbeln, was ist deren Strategie? Das weiß ich noch nicht so genau. Also sehr viel investiert hat sie in der Vergangenheit bisher nicht und dann gibt es noch einen kleinen Eigentümer an der, glaube ich, über die Simon-Dach-Straße einmündet.

Also das sage ich deswegen, weil ich glaube, dass eine Gesamtentwicklung des Geländes nicht nur mit einem Eigentümer funktionieren kann. Wir brauchen dann schon alle und wir müssen die Entwicklung für das gesamte Areal in den Griff kriegen, damit es dann funktioniert und die unterschiedlichsten Belange dann gut aufeinander abgestimmt und ja, abgewogen werden können.

 

Frau Fuhrmann: Ja, ich habe insofern noch eine, im Endeffekt interessiert es mich jetzt doch konkret, inwieweit Wohnungsbau in diesen Entwicklungsplänen ausgeschlossen wird oder nicht.

 

zu Nachfrage 1: Also die beschlossene Drucksache sieht vor, dort den Wohnungsbau nicht zu haben. Es gibt eine Diskussion darüber hier in der BVV, das ist mir schon klar, die werden wir auch führen. Die Idee dabei ist, dass eben vermieden wird, dass heranrückende Bebauung letzten Endes die Nutzung, die man ja dort auf dem Gelände eigentlich haben möchte und schützen möchte, bedroht wird, weil dann durch das Wohnen auf dem Gelände oder auf Teilen des Geländes individuelle Schutzbedürfnisse entstehen, die emissionsschutzrechtlich behandelt werden, d.h. es sind Individualrechte, die kann ich mit einem Bebauungsplan, die kann ich auch mit Verträgen, den städtebaulichen Verträgen nicht abwenden. Das ist von der Rechtssystematik eigentlich auch richtig so, weil ja Emissionsschutz Gesundheitsschutz ist. Aber diese individuellen Schutzrechte würden dann in dieses Gelände hineinragen als Keil, als wie auch immer geartete Baufläche und doch erhebliche Einschränkungen für unterschiedlichste Nutzer auf dem Gelände bewirken bis hin zur Schließung und das wollen wir gerne vermeiden.

 

 
 

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