Drucksache - DS/1590/IV  

 
 
Betreff: Bauvorbescheid für die Hinterhofbebauung Görlitzer Str. 49 aufheben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENVorsteherin
Verfasser:Gerlich, RalfJaath, Kristine
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
04.03.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.03.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.04.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beratung ff
13.05.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
20.05.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1590/IV  
Anlage zur VzK DS/1590/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt den Bauvorbescheid für die Hinterhofbebauung

Görlitzer Str. 49 wieder aufzuheben. Er wurde als Ausnahme für den Wegfall von

Parkplätzen erteilt, obwohl es auf dem Grundstück keine Parkplätze gibt. Das

Grundstück wird von den Bewohnern intensiv als Garten genutzt. Der Bauantrag ist

entsprechend abzulehnen.

 

Begründung:

 

2013 wurde der Ausschuss StadtQM über diese Ausnahmegenehmigung (im Bereich

eines Baunutzungsplanes und im Geltungsbereich des Milieuschutzgebietes) für eine

Bebauung des Hofgrundstücks informiert. Es wurde mitgeteilt, dass auf dem

Gartengrundstück Parkplätze wären. Für deren Wegfall würde man dieses

Baugesuch befürworten. Dass es gar keine Parkplätze auf dem Grundstück gibt,

wurde erst beim Auftreten der empörten AnwohnerInnen im Ausschuss StadtQM am

18.02.2015 bekannt.

Der Bauvorbescheid wurde 2013 erteilt, nun liegt ein Bauantrag vor. Wir bitten um

Unterstützung für das Anliegen, das Bezirksamt mit der Aufhebung des

Bauvorbescheides zu beauftragen, um einen unnötigen Schaden an der Qualität des

Wohnens für die AnwohnerInnen zu vermeiden.

 

 

StadtQM 05.03.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, vor Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen, ob der Bauvorbescheid für die Hinterhofbebauung Görlitzer Str. 49 zurückgenommen oder widerrufen werden kann. Er wurde als Ausnahme für den Wegfall von

Parkplätzen erteilt, obwohl es auf dem Grundstück keine Parkplätze gibt. Das

Grundstück wird von den Bewohnern intensiv als Garten genutzt.

 

Der BVV ist bis April 2015 zu berichten.

 

 

BVV 25.03.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, vor Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen, ob der Bauvorbescheid für die Hinterhofbebauung Görlitzer Str. 49 zurückgenommen oder widerrufen werden kann. Er wurde als Ausnahme für den Wegfall von

Parkplätzen erteilt, obwohl es auf dem Grundstück keine Parkplätze gibt. Das

Grundstück wird von den Bewohnern intensiv als Garten genutzt.

 

Der BVV ist bis April 2015 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 29.04.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

 

StadtQM 13.05.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 20.05.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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