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Drucksache - DS/1522/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 10. Februar 2015 Abt. Familie, Gesundheit und Personal
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Folgende Angaben wurden für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in der Bundesstatistik erfasst und veröffentlicht:
Jahr Anzahl Meldungen 2010 69 2011 83 2012 94 2013 73 2014 49 (Stand 28.01.2015, die Erfassung ist noch nicht abgeschlossen)
Inobhutnahmen sind immer Krisensituationen, deren Intensitäten sich verschärft haben. So sind Eltern häufig sehr aggressiv. Die Gewalt zwischen den Kindern, aber auch von Jugendlichen zu den Eltern, den Eltern untereinander oder den Eltern gegenüber ihren Kindern hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Situationen sind sehr wechselhaft, kaum vorhersehbar.
Die folgenden Träger der Jugendhilfe können die Kinder und Jugendlichen, die durch den Berliner Notdienst Kinderschutz oder durch das Jugendamt in Obhut genommen werden, stationär aufnehmen.
Diese Träger haben mit der Senatsverwaltung verhandelte Trägerverträge gemäß § 42 SGB VIII.
Auch in Einrichtungen anderer Träger können in Obhut genommene Kinder und Jugendliche stationär untergebracht werden. Hierbei ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung des Jugendamtes notwendig.
Nachfragen:
Diese Frage kann in der Kürze der Zeit nicht beantwortet werden. Hierzu wären mittelfristige Recherchearbeiten notwendig.
Krisensituationen in Familien, ob verschuldet oder unverschuldet, werden sich nicht in Gänze vermeiden lassen. Das Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg setzt aber den Schwerpunkt eindeutig auf präventive Maßnahmen und Hilfen, um Krisensituationen möglichst frühzeitig zu erkennen und schnell Unterstützung anbieten zu können.
Bsp. Familienhebammen, Stadtteilmütter, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Familienzentren usw.
Die Zusammenarbeit mit Schule und Kita wird weiter intensiviert, um die gemeinsame Verantwortung im Rahmen des Kinderschutzes noch besser wahrnehmen zu können. Bsp. Kinderschutzbogen
Monika Herrmann
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