Drucksache - DS/1487/IV  

 
 
Betreff: Überprüfung der Verständlichkeit von Antragsformularen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteVorsteherin
Verfasser:Zinn, JessicaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.01.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Inklusion Vorberatung
05.02.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Inklusion      
07.05.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Inklusion im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Vorberatung
16.04.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste Beratung ff
11.06.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Verständlichkeit von Antragsformularen  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Sozialamt möge dem Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste sämtliche Formulare zur Beantragung von Sozialleistungen und zugehörige Nachweise vorstellen und dem Ausschuss unter Einbeziehung weiterer Freiwilliger Gelegenheit zur Überarbeitung dieser Formulare geben.

Nach und nach sollen weitere Formulare der einzelnen Ämter weiteren Ausschüssen vorgestellt werden, um Schwierigkeiten der Bevölkerung bei der Beantragung zu identifizieren und Verbesserungsvorschläge unterbreiten zu können.

Hierzu sollen alle Formulare, die vom Bezirksamt an Bürger herausgegeben werden auf der Webseite des entsprechenden Amtes zum Download bereit gestellt werden.

Alle Antragsformulare sollen überprüft werden, ob nur die für die Beantragung von Leistungen notwendigen Informationen abgefragt werden.

Alle Antragsformulare sollen auf größtmögliche Verständlichkeit im Sinne von "Leichter Sprache" und Barrierefreiheit überprüft werden.

Hierbei soll auch darauf geachtet werden, ob gewählte Formulierungen vom Bürger auch so verstanden werden, wie diese gemeint sind.

 

Begründung:

Häufig wird ein höherer bürokratischer Aufwand und mehr an Informationen vom Bürger eingefordert, als für die Genehmigung von Anträgen rechtlich vorgegeben und notwendig ist.

Ämter sollten im Sinne der Datensparsamkeit keine Nachweise von Bürgern fordern, die für die Beantragung einer Leistung unerheblich sind. Häufig werden zahlreiche Nachweise gefordert, die wirken als wolle man dem Bürger einen Leistungsmissbrauch von vorne herein unterstellen. Dieses Vorgehen geht gegen die Unschuldsvermutung und widerspricht der Datensparsamkeit. Hinweise, welche Entsagungsgründe für Leistungen bestehen sind angebracht. Formulierungen in Verwaltungssprache oder juristischen Formulierungen, die Fangfragen darstellen sind zu vermeiden. Anstatt zahlreiche für die Bearbeitung unnötige Nachweise und mit Informationen gefüllte Formulare zu fordern, sollte das Sozialamt lieber die Bevölkerung über gesetzliche Reglungen in Form von zusätzlichen Informationsblättern informieren.

Zahlreiche Formulare sind mit juristischen Fachbegriffen gespickt und in einer Verwaltungssprache geschrieben, die kaum für Akademiker verständlich ist und erst recht von zahlreichen Senioren oder Bürgern mit Migrationshintergrund nicht mehr verstanden wird. Eine Wortwahl mit zahlreichen unbekannten Fachbegriffen erschwert die Übersetzung in Fremdsprachen oder Blindensprache, daher sollten möglichst Formulierungen in Leichter Sprache gewählt werden.

 

 

BVV 28.01.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Gesundheit und Inklusion, Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung, Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste (federführend)

 

 

GesIk 05.02.2015

Die Drucksache wird von der Antragstellerin vertagt und eine Überarbeitung angekündigt.

 

 

Text durch Antragstellerin geändert 15.04.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge den entsprechenden Ausschüssen bei häufiger auftretenden gemeldeten Problemen mit Formularen zur Beantragung von Leistungen die entsprechenden Formulare vorstellen und dem Ausschuss unter Einbeziehung weiterer Freiwilliger Gelegenheit zur Einreichung von Verbesserungsvorschlägen für die Überarbeitung dieser Formulare geben.

 

 

SozBüD 11.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 24.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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