Drucksache - DS/1477/IV  

 
 
Betreff: Flüchtlingsunterkünfte und Informationspolitik des Bezirksamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese-Hehmke, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
17.12.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. An welchen Standorten im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bestehen Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und AsylbewerberInnen?

 

  1. In welchem Zeitraum vor der jeweiligen Eröffnung von Einrichtungen ist das Bezirksamt vom LAGeSo informiert worden?

 

  1. Gibt es Standards bzgl. der Information von AnwohnerInnen bzw. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur um Umfeld der Unterkünfte?

 

Nachfragen:

 

  1. Welche Mindestanforderungen stellt das LAGeSo an diejenigen Personen, die die Leitung der Einrichtungen übernehmen?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass der Leiter der GU auf der Halbinsel Stralau trotz wohlwollender Unterstützungs- und Hilfsangebote des sozialen Umfeldes lediglich äert, er sei "niemandem Rechenschaft schuldig"?

 

 

 

 

 

Beantwortung: Frau Borkamp

 

zu Frage 1: Wir haben zurzeit sechs vertragsgebundene Gemeinschaftsunterkünfte des LAGeSo für Flüchtlinge und Asylbewerber. Das ist einmal in Alt-Stralau, in der Blücherstraße, in der Gürtelstraße, am Mehringdamm, in der Stallschreiberstraße und in der Zeughofstraße. Ich sage ganz bewusst zurzeit, weil der Bedarf weiterhin sehr groß ist und es doch absehbar ist, dass doch der eine oder andere Standort auch in unserem Bezirk noch dazukommen wird.

 

zu Frage 2: Grundsätzlich ist es so, dass wir bei der Eröffnung Kontakt von Seiten des LAGeSo, also dass von Seiten des LAGeSo mit dem BA Kontakt aufgenommen wird, sobald ein Standort in die engere Wahl kommt. In anderen Fällen nimmt der potenzielle Betreiber zuerst mit dem Bezirksamt Kontakt auf, zum Beispiel wenn es um planungsrechtliche Fragen geht, ob ein Gebäude für eine Gemeinschaftsunterkunft genutzt werden kann. Hier gelten die Regelungen des § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz. Darin heißt es: "Die Behörde wirkt darauf hin, dass der Träger bei der Planung von Vorhaben, die nicht unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben könnte, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll der betroffenen Öffentlichkeit und der Behörde spätestens mit Antragstellung im Übrigen unverzüglich mitgeteilt werden."

Im laufenden  war die Eröffnung der Gürtelstraße, der aktuellen Situation geschuldet, eher kurzfristig bekanntgegeben worden bzw. auch kurzfristig entschieden worden. Es ist zurzeit so, dass das LAGeSo zum Teil Gebäude innerhalb von Tagen, nachdem es die Nutzung hat, bezugsfertig hat und die Leute einziehen lässt. Also mittlerweile lässt sich feststellen, dass die Zeiträume zwischen Planung und Realisierung sehr verkürzt wurden.

Über den Standort Stralau erhielt das Bezirksamt keine Vorabinformation, die eine breite Information der Bewohnerinnen und Bewohner ermöglicht hätte. Das Bezirksamt wünscht sich hier eine frühzeitigere Einbindung in die Planung des Landes, verkennt aber auch nicht in der derzeitigen prekären Situation der Unterbringung, dass allzu oft ad hoc Entscheidungen erfolgen. Also wir müssen einfach davon ausgehen, dass es wieder vorkommen kann, weil das LAGeSo ab dem Punkt, wo es einen Betreiber hat und im Zweifelsfall der Betreiber nicht im Vorfeld mit dem Stadtplanungsamt oder dem Sozialamt Kontakt aufnimmt, wir nur sehr kurzfristig informiert werden.

 

zu Frage 3: Durch das LAGeSo wird standardmäßig einige Wochen vor Eröffnung eine Umfeldinfo an das Bezirksamt und alle wichtigen Akteure im Umfeld einschließlich Polizei herausgegeben. Das LAGeSo geht davon aus, dass danach die Information durch das Bezirksamt erfolgt.

 

zu Nachfrage 1: Es gibt Musterverträge und Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Einrichtungen. Dort sind auch Mindeststandards für eingesetztes Personal beschrieben. Näheres finden Sie auf der Internetseite des LAGeSo, ich kann Ihnen gleich das Blatt mit dem Hyperlink geben, den lese ich jetzt nicht vor. Dort ist zu entnehmen, was die Standards sind.

 

zu Nachfrage 2: Wir können diese Äußerung nicht nachvollziehen. Unsere Erfahrungen waren bisher an anderen Standorten, dass die Hilfsangebote aus der Umgebung von Einrichtungen immer gerne in Anspruch genommen wurden. Ich verweise auch auf die Entwicklung in der Stallschreiberstraße, wo es ein Netzwerk, einen Runden Tisch gab und vielfältige Kooperationen mit Kirche, Jugendfreizeiteinrichtungen, Prinzessinengärten, Aufbauhaus, so dass wir eigentlich die Erfahrung gemacht haben bei uns im Bezirk, welcher Träger auch immer, Gemeinschaftsunterkünfte betreibt, die in der Regel sehr an Kooperationen interessiert sind. Auch dem LAGeSo ist auf Nachfrage diese Äußerung bisher nicht bekannt.

 

 
 

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