Drucksache - DS/1467/IV  

 
 
Betreff: Toilettenanlage Yorckstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Putzer, MaxPutzer, Max
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
17.12.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zwischen dem Bezirk und dem von der Jury gekürten Gewinner des Ideenwettbewerbs Toilettenanlage Yorckstraße?

 

  1. Was sind nach Auffassung des Bezirksamt die Gründe dafür, dass sich das Verfahren nun bereits unglaubliche zweieinhalb Jahre hinzieht?

 

  1. Sieht das Bezirksamt Widersprüche zwischen dem aktuellen Konzept des Gewinners und dem Beschluss der BVV auf Drucksache 353/IV und wenn ja, wo genau?
     

Nachfragen:

 

  1. Ist das Bezirksamt der Auffassung, eine überwiegend kommerzielle Nutzung der Toilettenanlage (Café, Club) ohne eine Realisierung oberirdischer baulicher Anlagen wäre aus städtebaulichen Gründen dem aktuellen Zustand der Anlage und des "Grünstreifens" vorzuziehen?

 

  1. Stünden einer solchen Nutzung (bau-)rechtliche Gründe entgegen?

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                        Berlin, den 17.12.14

Bezirksstadtrat                                                                                    3260

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zwischen dem Bezirk und dem von der Jury gekürten Gewinner des Ideenwettbewerbs Toilettenanlage Yorckstraße?

 

Der Gewinner des Wettbewerbs hat am 12.12.2014 einen überarbeiteten Bauantrag eingereicht, der derzeit in der Prüfung ist.

 

2. Was sind nach Auffassung des Bezirksamt die Gründe dafür, dass sich das Verfahren nun bereits unglaubliche zweieinhalb Jahre hinzieht?

 

Die Auswahl des Gewinners des Wettbewerbs erfolgte am 6.5.2014. Mit Datum vom 5.8.2014 wurde ein Bauantrag eingereicht, der so aber nicht genehmigt werden konnte, da es sich um eine Schankwirtschaft und Eventlocation handelte, die rechtlich in diesem Gebiet nicht zulässig ist.

 

3. Sieht das Bezirksamt Widersprüche zwischen dem aktuellen Konzept des Gewinners und dem Beschluss der BVV auf Drucksache 353/IV und wenn ja, wo genau?

 

Nein.

 

Nachfragen:

 

1. Ist das Bezirksamt der Auffassung, eine überwiegend kommerzielle Nutzung der Toilettenanlage (Café, Club) ohne eine Realisierung oberirdischer baulicher Anlagen re aus städtebaulichen Gründen dem aktuellen Zustand der Anlage und des "Grünstreifens" vorzuziehen?

 

Der aktuelle Zustand des Grünstreifens ist sicherlich als defizitär zu betrachten und erfordert eine qualifizierte Überplanung. Oberirdische Aufbauten sind in diesem Bereich allerdings aus planungsrechtlichen Gründen im Rahmen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes VI-11, sowie aus denkmalrechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Insofern muss eine Nutzung der unterirdischen Anlage, wenn überhaupt, nur ohne oberirdische Aufbauten erfolgen.

 

2. Stünden einer solchen Nutzung (bau-)rechtliche Gründe entgegen?

 

Ja, siehe Antwort zu 1.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 
 

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